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Hosea - Kapitel 9

Das Ende des unbeschwerten Lebens für Israel

1 Freue dich nicht, Israel, bis zum Frohlocken, wie die Völker; denn du hast von deinem Gott weg gehurt, hast Buhlerlohn geliebt auf allen Korntennen. (Hosea 1.2) 2 Tenne und Kelter werden sie nicht ernähren, und der Most wird sie täuschen. 3 Sie werden nicht im Lande Jehovas bleiben, sondern Ephraim wird nach Ägypten zurückkehren, und sie werden Unreines essen in Assyrien. (Hosea 8.13) 4 Sie werden Jehova keinen Wein spenden, und ihre Schlachtopfer werden ihm nicht angenehm sein: wie Trauerspeise wird es ihnen sein; alle, die davon essen, werden sich verunreinigen; denn für ihren Hunger wird ihre Speise sein, in das Haus Jehovas wird sie nicht kommen. 5 Was werdet ihr tun am Tage der Feier und am Tage des Festes Jehovas? 6 Denn siehe, sie sind weggezogen wegen der Zerstörung; Ägypten wird sie sammeln, Moph sie begraben; ihre Kostbarkeiten an Silber werden die Nesseln in Besitz nehmen, Dornen werden in ihren Zelten sein. (Hosea 10.8) 7 Gekommen sind die Tage der Heimsuchung, gekommen die Tage der Vergeltung; Israel wird es erfahren. Der Prophet wird närrisch, der Mann des Geistes wahnsinnig, wegen der Größe deiner Ungerechtigkeit und der großen Feindseligkeit. 8 Ephraim schaut nach Offenbarungen aus neben meinem Gott; der Prophet - eines Vogelstellers Schlinge ist auf allen seinen Wegen, Feindseligkeit ist im Hause seines Gottes. (Hosea 5.1) 9 Tief haben sie sich verderbt wie in den Tagen von Gibea. Er wird ihrer Ungerechtigkeit gedenken, er wird ihre Sünden heimsuchen. (Richter 19.22) (Richter 20.13)

Sünde von Anfang an - am Ende: verdorrte Kraft

10 Ich fand Israel wie Trauben in der Wüste; wie eine Frühfrucht am Feigenbaum, in seinem ersten Triebe, ersah ich eure Väter. Sie aber gingen nach Baal-Peor und weihten sich der Schande, und sie wurden Greuel wie ihr Buhle. (4. Mose 25.3) (5. Mose 32.10) 11 Ephraim - dem Vogel gleich wird ihre Herrlichkeit wegfliegen. Kein Gebären und keine Schwangerschaft und keine Empfängnis: 12 ja, wenn sie auch ihre Söhne groß ziehen, so werde ich sie doch derselben berauben, so daß kein Mann mehr bleibt; denn wehe ihnen, wenn ich von ihnen weichen werde! 13 Ephraim, wie ich hinschaute, war ein Tyrus, auf der Aue gepflanzt; aber Ephraim muß seine Söhne zum Würger hinausbringen. (Hesekiel 27.3) 14 Gib ihnen, Jehova; was wirst du ihnen geben? Gib ihnen einen unfruchtbaren Mutterleib und trockene Brüste! 15 Alle ihre Bosheit ist zu Gilgal, denn daselbst habe ich sie gehaßt. Wegen der Bosheit ihrer Handlungen werde ich sie aus meinem Hause vertreiben; ich werde sie nicht mehr lieben; alle ihre Fürsten sind Abtrünnige. 16 Ephraim ist geschlagen: ihre Wurzel ist verdorrt, sie werden keine Frucht bringen; selbst wenn sie gebären, werde ich die Lieblinge ihres Leibes töten. 17 Mein Gott verwirft sie, weil sie nicht auf ihn gehört haben; und sie sollen Flüchtlinge sein unter den Nationen.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.