zurückEinzelansichtvor

Hosea - Kapitel 8

Gottes Antwort auf die Vergehen Israels

1 Die Posaune an deinen Mund! Wie ein Adler stürzt er auf das Haus Jehovas, weil sie meinen Bund übertreten und gegen mein Gesetz gefrevelt haben. (Jesaja 58.1) 2 Sie werden zu mir schreien: Mein Gott, wir kennen dich, wir, Israel! ... 3 Israel hat das Gute verworfen: der Feind verfolge es! 4 Sie haben Könige gemacht, aber nicht von mir aus; sie haben Fürsten eingesetzt, und ich wußte es nicht. Von ihrem Silber und von ihrem Golde haben sie sich Götzenbilder gemacht, damit es vernichtet werde. (2. Könige 15.10) (2. Könige 15.14) (2. Könige 15.25) (2. Könige 15.30) 5 Er hat dein Kalb verworfen, Samaria: mein Zorn ist wider sie entbrannt. Bis wann sind sie der Reinheit unfähig? (1. Könige 12.28) 6 Denn auch dieses ist von Israel; ein Künstler hat es gemacht, und es ist kein Gott, denn das Kalb Samarias wird zu Stücken werden. (2. Mose 32.20) 7 Denn Wind säen sie, und Sturm ernten sie; Halme hat es nicht, das Ausgesproßte bringt kein Mehl; wenn es auch Mehl brächte, so würden Fremde es verschlingen. (Jeremia 12.13) 8 Israel ist verschlungen; nun sind sie unter den Nationen wie ein Gefäß geworden, an welchem man kein Gefallen hat. (Jeremia 22.28) 9 Denn sie sind nach Assyrien hinaufgezogen. Der Wildesel bleibt für sich allein, aber Ephraim hat Buhlen gedungen. (Hosea 5.13) (Hosea 7.11) 10 Ob sie auch unter den Nationen dingen, nun will ich sie sammeln; und sie werden anfangen, sich zu vermindern wegen der Last des Königs der Fürsten. 11 Denn Ephraim hat die Altäre vermehrt zur Versündigung, und die Altäre sind ihm zur Versündigung geworden. 12 Ich schreibe ihm zehntausend Satzungen meines Gesetzes vor: wie Fremdes werden sie geachtet. 13 Als Schlachtopfer meiner Opfergaben opfern sie Fleisch und essen es; Jehova hat kein Wohlgefallen an denselben. Nun wird er ihrer Ungerechtigkeit gedenken und ihre Sünden heimsuchen: sie werden nach Ägypten zurückkehren. (5. Mose 28.68) (Jesaja 1.11) (Hosea 9.3) 14 Und Israel hat den vergessen, der es gemacht, und hat Paläste gebaut, und Juda hat die festen Städte vermehrt; aber ich werde ein Feuer in seine Städte senden, welches seine Schlösser verzehren wird. (Jeremia 17.27) (Amos 2.5)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 19

Die junge rote Kuh. Das Reinigungswasser

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Dies ist eine Gesetzesbestimmung, die der HERR geboten hat, indem er sprach: Sage den Kindern Israel, daß sie zu dir bringen eine tadellose Kuh, an der kein Mangel und auf die noch kein Joch gekommen ist, und gebt sie dem Priester Eleasar, (3. Mose 22.20) (Hebräer 9.13) 3 der soll sie vor das Lager hinausführen und daselbst vor seinen Augen schächten lassen. 4 Darnach soll Eleasar, der Priester, mit seinem Finger von ihrem Blute nehmen und von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte sprengen, (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 5 und die Kuh soll er vor seinen Augen verbrennen lassen; ihre Haut und ihr Fleisch, dazu ihr Blut samt ihrem Mist soll er verbrennen lassen. 6 Und der Priester soll Zedernholz und Ysop und Karmesin nehmen und es auf die brennende Kuh werfen. (3. Mose 14.6) 7 Und der Priester soll seine Kleider waschen und seinen Leib im Wasser baden und darnach ins Lager gehen; und der Priester soll unrein sein bis an den Abend. (3. Mose 16.28) 8 Gleicherweise soll der, welcher sie verbrannt hat, seine Kleider mit Wasser waschen und seinen Leib mit Wasser baden und unrein sein bis an den Abend. 9 Und ein reiner Mann soll die Asche von der Kuh sammeln und außerhalb des Lagers an einen reinen Ort schütten, damit sie daselbst für die Gemeinde der Kinder Israel aufbewahrt werde für das Reinigungswasser; denn es ist ein Sündopfer. 10 Und der, welcher die Asche von der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend. 11 Es soll aber dies eine ewig gültige Satzung sein für die Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnen: Wer einen Leichnam anrührt von irgend einem Menschen, der bleibt unrein sieben Tage lang. 12 Ein solcher soll sich mit demselben Wasser am dritten und am siebenten Tag entsündigen, so wird er rein. Wenn er sich aber am dritten und am siebenten Tag nicht entsündigt, so wird er nicht rein. 13 Wenn aber jemand den Leichnam eines Menschen anrührt und sich nicht entsündigen wollte, der verunreinigt die Wohnung des HERRN, eine solche Seele soll aus Israel ausgerottet werden, weil das Reinigungswasser nicht über sie gesprengt worden ist; und sie bleibt unrein, ihre Unreinigkeit ist noch an ihr. (3. Mose 15.31) 14 Das ist das Gesetz, wenn ein Mensch im Zelte stirbt: Wer in das Zelt geht, und alles, was im Zelte ist, soll sieben Tage lang unrein sein. 15 Und alle offenen Geschirre, worüber kein Deckel gebunden ist, sind unrein. 16 Auch wer auf dem Felde einen mit dem Schwert Erschlagenen anrührt oder sonst einen Toten oder eines Menschen Gebein oder ein Grab, der ist sieben Tage lang unrein. 17 So sollen sie nun für den Unreinen von der Asche dieses verbrannten Sündopfers nehmen und lebendiges Wasser darüber tun in ein Geschirr. 18 Und ein reiner Mann soll Ysop nehmen und ins Wasser tunken und das Zelt besprengen und alle Geschirre und alle Seelen, die darin sind; also auch den, der ein Totengebein oder einen Erschlagenen oder einen Toten oder ein Grab angerührt hat. 19 Und der Reine soll den Unreinen besprengen am dritten Tag und am siebenten Tage; so wird er ihn am siebenten Tage entsündigen; und er soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden, so wird er am Abend rein sein. 20 Ist aber jemand unrein und will sich nicht entsündigen lassen, dessen Seele soll aus der Gemeinde ausgerottet werden; denn er hat das Heiligtum des HERRN verunreinigt, er ist nicht mit Reinigungswasser besprengt, darum ist er unrein. 21 Und das soll ihnen eine ewig gültige Satzung sein. Derjenige aber, welcher mit dem Reinigungswasser besprengt hat, soll seine Kleider waschen. Und wer das Reinigungswasser anrührt, der soll unrein sein bis an den Abend. 22 Auch alles, was der Unreine anrührt, wird unrein werden; und welche Seele ihn anrühren wird, die soll unrein sein bis an den Abend.