zurückEinzelansichtvor

Hosea - Kapitel 6

1 "Kommt und laßt uns zu Jehova umkehren; denn er hat zerrissen und wird uns heilen, er hat geschlagen und wird uns verbinden. (Hosea 5.14) 2 Er wird uns nach zwei Tagen wieder beleben, am dritten Tage uns aufrichten; und so werden wir vor seinem Angesicht leben. (5. Mose 32.39) 3 So laßt uns Jehova erkennen, ja, laßt uns trachten nach seiner Erkenntnis! Sein Hervortreten ist sicher wie die Morgendämmerung; und er wird für uns kommen wie der Regen, wie der Spätregen die Erde benetzt." 4 Was soll ich dir tun, Ephraim, was soll ich dir tun, Juda, da eure Frömmigkeit wie die Morgenwolke ist und wie der Tau, der früh verschwindet? 5 Darum habe ich sie behauen durch die Propheten, habe sie getötet durch die Worte meines Mundes; und mein Gericht geht hervor wie das Licht. (Jeremia 23.29) 6 Denn an Frömmigkeit habe ich Gefallen und nicht am Schlachtopfer, und an der Erkenntnis Gottes mehr als an Brandopfern. (1. Samuel 15.22) (Matthäus 9.13) (Matthäus 12.7)

Bundesbruch und Verwilderung in Israel - von Gott aufgedeckt

7 Sie aber haben den Bund übertreten wie Adam, haben dort treulos gegen mich gehandelt. (1. Mose 3.6) 8 Gilead ist eine Stadt von Übeltätern, voll Blutspuren. 9 Und wie ein Straßenräuber auflauert, so die Rotte der Priester; sie morden auf dem Wege nach Sichem, ja, sie verüben Schandtat. 10 Im Hause Israel habe ich Schauderhaftes gesehen: daselbst ist Ephraims Hurerei, Israel hat sich verunreinigt. (Hosea 5.3) 11 Auch über dich, Juda, ist eine Ernte verhängt, wenn ich die Gefangenschaft meines Volkes wenden werde.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)