1"Kommt und laßt uns zu Jehova umkehren; denn er hat zerrissen und wird uns heilen, er hat geschlagen und wird uns verbinden.(Hosea 5.14)2Er wird uns nach zwei Tagen wieder beleben, am dritten Tage uns aufrichten; und so werden wir vor seinem Angesicht leben.(5. Mose 32.39)3So laßt uns Jehova erkennen, ja, laßt uns trachten nach seiner Erkenntnis! Sein Hervortreten ist sicher wie die Morgendämmerung; und er wird für uns kommen wie der Regen, wie der Spätregen die Erde benetzt."4Was soll ich dir tun, Ephraim, was soll ich dir tun, Juda, da eure Frömmigkeit wie die Morgenwolke ist und wie der Tau, der früh verschwindet?5Darum habe ich sie behauen durch die Propheten, habe sie getötet durch die Worte meines Mundes; und mein Gericht geht hervor wie das Licht.(Jeremia 23.29)6Denn an Frömmigkeit habe ich Gefallen und nicht am Schlachtopfer, und an der Erkenntnis Gottes mehr als an Brandopfern.(1. Samuel 15.22)(Matthäus 9.13)(Matthäus 12.7)
Bundesbruch und Verwilderung in Israel - von Gott aufgedeckt
7Sie aber haben den Bund übertreten wie Adam, haben dort treulos gegen mich gehandelt.(1. Mose 3.6)8Gilead ist eine Stadt von Übeltätern, voll Blutspuren.9Und wie ein Straßenräuber auflauert, so die Rotte der Priester; sie morden auf dem Wege nach Sichem, ja, sie verüben Schandtat.10Im Hause Israel habe ich Schauderhaftes gesehen: daselbst ist Ephraims Hurerei, Israel hat sich verunreinigt.(Hosea 5.3)11Auch über dich, Juda, ist eine Ernte verhängt, wenn ich die Gefangenschaft meines Volkes wenden werde.
1 Jeder soll sich den Trägern der staatlichen Gewalt unterordnen. Denn alle staatliche Gewalt kommt von Gott, und jede Regierung ist von Gott eingesetzt.(Sprüche 8.15)(Johannes 19.11)(Titus 3.1)2Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die von Gott eingesetzte Ordnung und wird zu Recht bestraft werden.3Denn wer Gutes tut, hat von den Regierenden nichts zu befürchten. Das hat nur der, der Böses tut. Wenn du also nicht in Furcht vor der Regierung leben willst, dann tue Gutes, und du wirst von ihr gelobt werden.(1. Petrus 2.13-14)4Sie steht ja zu deinem Besten im Dienst Gottes. Tust du aber Böses, hast du allen Grund, sie zu fürchten, schließlich ist sie nicht umsonst die Trägerin von Polizei- und Strafgewalt. Auch darin ist sie Gottes Dienerin. Sie zieht den Schuldigen zur Verantwortung und vollstreckt damit Gottes Urteil an denen, die Böses tun.(2. Chronik 19.6-7)5Es ist also notwendig, sich dem Staat unterzuordnen, nicht nur aus Angst vor Strafe, sondern auch wegen des Gewissens.6Deshalb zahlt ihr ja auch Steuern, denn die Beamten sind Gottes Diener und haben sich berufsmäßig damit zu befassen.7Gebt jedem das, was ihm zusteht: Steuer, dem die Steuer, Zoll, dem der Zoll, Respekt, dem Respekt, und Ehre, dem die Ehre gebührt.(Matthäus 22.21)8Abgesehen davon, dass ihr einander lieben sollt, bleibt keinem etwas schuldig! Wer den anderen liebt, hat das Gesetz erfüllt.(Galater 5.14)(1. Timotheus 1.5)9Denn das Gesetz sagt: "Du sollst die Ehe nicht brechen, du sollst niemand ermorden, du sollst nicht stehlen, du sollst der Begierde keinen Raum geben." Diese und alle anderen Gebote sind in dem einen Satz zusammengefasst: "Liebe deinen Nächsten wie dich selbst!"10Die Liebe tut dem Nächsten nichts Böses an. Darum wird durch die Liebe das ganze Gesetz erfüllt.(Matthäus 22.40)(1. Korinther 13.4)11Achtet also auf die Gelegenheiten, die Gott euch gibt. Es ist höchste Zeit, aus dem Schlaf aufzuwachen, denn jetzt ist unsere Rettung noch näher als damals, als wir zum Glauben kamen.(Epheser 5.14)(1. Thessalonicher 5.6-8)12Die Nacht geht zu Ende, bald ist es Tag. Tun wir alles von uns weg, was zu den Taten der Dunkelheit gehört, und ergreifen die Waffen des Lichts!(Epheser 5.11)(1. Johannes 2.8)13Lasst uns ein Leben führen, wie es zum hellen Tag passt, ein Leben ohne Fress- und Saufgelage, ohne Bettgeschichten und Sexorgien, ohne Streit und Rechthaberei.(Lukas 21.34)(Epheser 5.18)14Zieht vielmehr den Herrn Jesus Christus an und trefft keine Vorkehrungen für die Begierden, die in euch sind!(1. Korinther 9.27)(Galater 3.27)(Kolosser 2.23)