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Hosea - Kapitel 4

Strafrede gegen Israel und seine Priester wegen ihres Götzendienstes - Warnung an Juda

1 Höret das Wort Jehovas, ihr Kinder Israel! denn Jehova hat einen Rechtsstreit mit den Bewohnern des Landes; denn es ist keine Wahrheit und keine Güte und keine Erkenntnis Gottes im Lande. 2 Schwören und Lügen, und Morden und Stehlen, und Ehebruchtreiben; sie brechen ein, und Blutschuld reiht sich an Blutschuld. 3 Darum trauert das Land und verschmachtet alles, was darin wohnt, sowohl die Tiere des Feldes als auch die Vögel des Himmels; und auch die Fische des Meeres werden hinweggerafft. 4 Doch niemand rechte und niemand tadle! ist doch dein Volk wie die, welche mit dem Priester rechten. (5. Mose 17.12) 5 Und du wirst fallen bei Tage, und auch der Prophet wird mit dir fallen bei Nacht; und ich werde deine Mutter vertilgen. 6 Mein Volk wird vertilgt aus Mangel an Erkenntnis; weil du die Erkenntnis verworfen hast, so verwerfe ich dich, daß du mir nicht mehr Priesterdienst ausübest; und du hast das Gesetz deines Gottes vergessen: so werde auch ich deine Kinder vergessen. 7 Je mehr ihrer geworden sind, desto mehr haben sie gegen mich gesündigt: ich werde ihre Herrlichkeit in Schande verwandeln. (Philipper 3.19) 8 Sie essen die Sünde meines Volkes und verlangen nach seiner Missetat. (3. Mose 6.19) 9 Und so wird, wie das Volk, der Priester sein, und ich werde ihre Wege an ihnen heimsuchen und ihre Handlungen ihnen vergelten; 10 und sie werden essen und nicht satt werden. Sie treiben Hurerei, aber sie werden sich nicht ausbreiten; denn sie haben es aufgegeben, auf Jehova zu achten. 11 Hurerei, Wein und Most nehmen den Verstand weg. 12 Mein Volk befragt sein Holz, und sein Stab tut es ihm kund; denn der Geist der Hurerei hat es irregeführt, und, ihren Gott verlassend, huren sie. (Jeremia 2.27) (Hosea 5.4) 13 Sie opfern auf den Gipfeln der Berge und räuchern auf den Hügeln, unter Eiche und Pappel und Terebinthe, weil ihr Schatten gut ist; darum huren eure Töchter und treiben eure Schwiegertöchter Ehebruch. (Hesekiel 6.13) 14 Ich werde es an euren Töchtern nicht heimsuchen, daß sie huren, und an euren Schwiegertöchtern, daß sie Ehebruch treiben; denn sie selbst gehen mit den Huren beiseite und opfern mit den Buhldirnen; und das Volk, das keinen Verstand hat, kommt zu Fall. 15 Wenn du hurst, Israel, so verschulde sich Juda nicht! und kommet nicht nach Gilgal und ziehet nicht hinauf nach Beth-Awen, und schwöret nicht: So wahr Jehova lebt! (Hosea 10.5) (Amos 5.5) 16 Denn Israel ist widerspenstig geworden wie eine widerspenstige Kuh; nun wird Jehova sie weiden wie ein Lamm in weitem Raume. 17 Ephraim ist mit Götzen verbündet; laß ihn gewähren! 18 Ihr Zechgelage ist ausgeartet: der Hurerei geben sie sich hin; leidenschaftlich lieben seine Fürsten die Schande. 19 Der Wind hat ihn in seine Flügel geschlossen, und sie werden beschämt werden wegen ihrer Opfer.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)