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Hosea - Kapitel 2

1 Sprechet zu euren Brüdern: Mein Volk, und zu euren Schwestern: Begnadigte. (1. Mose 22.17) (Römer 9.26) 2 Rechtet mit eurer Mutter, rechtet! - denn sie ist nicht mein Weib, und ich bin nicht ihr Mann - damit sie ihre Hurerei von ihrem Angesicht wegtue und ihren Ehebruch zwischen ihren Brüsten hinweg: (Jesaja 11.11-13) (Jeremia 3.18) (Hesekiel 37.22) 3 auf daß ich sie nicht nackt ausziehe und sie hinstelle wie an dem Tage, da sie geboren wurde, und ich sie der Wüste gleich mache und sie setze wie ein dürres Land und sie sterben lasse vor Durst. - (Hosea 1.6) (Hosea 1.9)

Untreue der Mutter, ihre Bestrafung und Rückkehr

4 Und ihrer Kinder werde ich mich nicht erbarmen, weil sie Hurenkinder sind. (Hesekiel 16.1) (Hesekiel 23.1) 5 Denn ihre Mutter hat gehurt, ihre Gebärerin hat Schande getrieben; denn sie sprach: Ich will meinen Buhlen nachgehen, die mir mein Brot und mein Wasser geben, meine Wolle und meinen Flachs, mein Öl und mein Getränk. 6 Darum siehe, ich will deinen Weg mit Dornen verzäunen, und ich will ihr eine Mauer errichten, daß sie ihre Pfade nicht finden soll. 7 Und sie wird ihren Buhlen nachlaufen und sie nicht erreichen, und sie wird sie suchen und nicht finden; und sie wird sagen: Ich will hingehen und zu meinem ersten Manne zurückkehren, denn damals ging es mir besser als jetzt. (Jeremia 44.17) 8 Und sie erkannte nicht, daß ich ihr das Korn und den Most und das Öl gab, und ihr Silber und Gold mehrte, was sie für den Baal verwendet haben. 9 Darum werde ich mein Korn zurücknehmen zu seiner Zeit, und meinen Most zu seiner bestimmten Zeit, und werde ihr meine Wolle und meinen Flachs entreißen, die ihre Blöße bedecken sollten. 10 Und nun werde ich ihre Schande aufdecken vor den Augen ihrer Buhlen, und niemand wird sie aus meiner Hand erretten. 11 Und ich werde all ihrer Freude, ihren Festen, ihren Neumonden und ihren Sabbathen und allen ihren Festzeiten ein Ende machen. 12 Und ich werde ihren Weinstock und ihren Feigenbaum verwüsten, von welchen sie sagte: Diese sind mein Lohn, den mir meine Buhlen gegeben haben. Und ich werde dieselben zu einem Walde machen, und die Tiere des Feldes werden sie abfressen. (Jeremia 13.22) (Jeremia 13.26) 13 Und ich werde an ihr die Tage der Baalim heimsuchen, da sie denselben räucherte und sich mit ihren Ohrringen und ihrem Halsgeschmeide schmückte und ihren Buhlen nachging; mich aber hat sie vergessen, spricht Jehova. 14 Darum siehe, ich werde sie locken und sie in die Wüste führen und ihr zum Herzen reden; 15 und ich werde ihr von dort aus ihre Weinberge geben, und das Tal Achor zu einer Tür der Hoffnung. Und sie wird daselbst singen wie in den Tagen ihrer Jugend, und wie an dem Tage, da sie aus dem Lande Ägypten heraufzog. 16 Und es wird geschehen an jenem Tage, spricht Jehova, da wirst du mich nennen: Mein Mann; und du wirst mich nicht mehr nennen: Mein Baal. (Jesaja 40.2) (Hesekiel 20.35) 17 Und ich werde die Namen der Baalim aus ihrem Munde hinwegtun, und sie werden nicht mehr mit ihrem Namen erwähnt werden. (2. Mose 15.1) (Josua 7.24-26) 18 Und ich werde an jenem Tage einen Bund für sie schließen mit den Tieren des Feldes und mit den Vögeln des Himmels und mit den kriechenden Tieren der Erde; und ich werde Bogen und Schwert und den Krieg aus dem Lande zerbrechen und werde sie in Sicherheit wohnen lassen. 19 Und ich will dich mir verloben in Ewigkeit, und ich will dich mir verloben in Gerechtigkeit und in Gericht, und in Güte und in Barmherzigkeit, 20 und ich will dich mir verloben in Treue; und du wirst Jehova erkennen. (Hesekiel 34.25) 21 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich erhören, spricht Jehova: ich werde den Himmel erhören, und dieser wird die Erde erhören; (Offenbarung 19.7) 22 und die Erde wird erhören das Korn und den Most und das Öl; und sie, sie werden Jisreel erhören. (Psalm 146.6) (Jeremia 31.34) 23 Und ich will sie mir säen in dem Lande und will mich der Lo-Ruchama erbarmen. Und ich will zu Lo-Ammi sagen: Du bist mein Volk; und es wird sagen: Mein Gott.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.