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Hosea - Kapitel 14

Mahnung zur Umkehr - Verheißung des zukünftigen Heils

1 Kehre um, Israel, bis zu Jehova, deinem Gott, denn du bist gefallen durch deine Ungerechtigkeit. 2 Nehmet Worte mit euch und kehret um zu Jehova; sprechet zu ihm: Vergib alle Ungerechtigkeit, und nimm an, was gut ist, daß wir die Frucht unserer Lippen als Schlachtopfer darbringen. (Hosea 12.7) (Sacharja 1.4) 3 Assyrien wird uns nicht retten; auf Rossen wollen wir nicht reiten, und zu dem Machwerk unserer Hände nicht mehr sagen: Unser Gott! denn die Waise findet Erbarmen bei dir. (Hebräer 13.15) 4 Ich will ihre Abtrünnigkeit heilen, will sie willig lieben; denn mein Zorn hat sich von ihm abgewendet. 5 Ich werde für Israel sein wie der Tau: blühen soll es wie die Lilie, und Wurzel schlagen wie der Libanon. 6 Seine Schößlinge sollen sich ausbreiten, und seine Pracht soll sein wie der Olivenbaum, und sein Geruch wie der Libanon. 7 Die unter seinem Schatten Wohnenden sollen wiederum Getreide hervorbringen, und blühen wie ein Weinstock, dessen Ruf wie der Wein des Libanon ist. 8 Ephraim wird sagen: Was habe ich fortan mit den Götzen zu schaffen? - Ich, ich habe ihn erhört und auf ihn geblickt. - Ich bin wie eine grünende Zypresse. - Aus mir wird deine Frucht gefunden. 9 Wer weise ist, der wird dieses verstehen; wer verständig ist, der wird es erkennen. Denn die Wege Jehovas sind gerade, und die Gerechten werden darauf wandeln; die Abtrünnigen aber werden darauf fallen.

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)