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Hosea - Kapitel 13

Gericht Gottes über Israel wegen seiner Untreue

1 Wenn Ephraim redete, war Schrecken; es erhob sich in Israel. Aber es verschuldete sich durch Baal und starb. 2 Und nun fahren sie fort zu sündigen und machen sich von ihrem Silber gegossene Bilder, Götzenbilder nach ihrem Verstande, allesamt ein Werk der Künstler; von eben diesen sagt man: Die Menschen, welche opfern, küssen die Kälber! (Jesaja 44.12) 3 Darum werden sie sein wie die Morgenwolke und wie der Tau, der früh verschwindet, wie Spreu, welche von der Tenne dahinfliegt, und wie Rauch aus dem Gitter. (Psalm 1.4) (Hosea 6.4) 4 Ich aber bin Jehova, dein Gott, vom Lande Ägypten her; und du kennst keinen Gott außer mir, und da ist kein Retter als ich. (2. Mose 20.2-3) 5 Ich habe dich ja gekannt in der Wüste, in dem Lande der Gluten. (Hosea 9.10) 6 Ihrer Weide gemäß wurden sie satt, sie wurden satt, und ihr Herz erhob sich; darum haben sie mich vergessen. (5. Mose 32.15) 7 Und so wurde ich ihnen wie ein Löwe; wie ein Pardel laure ich am Wege; (Hosea 5.14) 8 ich werde sie anfallen wie eine Bärin, welche der Jungen beraubt ist, und werde den Verschluß ihres Herzens zerreißen; und ich werde sie daselbst verzehren wie ein Löwe; die Tiere des Feldes werden sie zerfleischen. 9 Es hat dich zu Grunde gerichtet, Israel, daß du wider mich, wider deine Hilfe, bist. (Jeremia 2.17) 10 Wo ist nun dein König, daß er dich rette in allen deinen Städten, und wo deine Richter, von welchen du sagtest: Gib mir einen König und Fürsten? (1. Samuel 8.5) 11 Ich gab dir einen König in meinem Zorn, und nahm ihn weg in meinem Grimm. 12 Die Ungerechtigkeit Ephraims ist zusammengebunden, aufbewahrt seine Sünde; 13 Wehen einer Gebärenden werden ihn ankommen. Er ist ein unweiser Sohn; denn wenn es Zeit ist, tritt er nicht ein in den Durchbruch der Kinder. (Jesaja 37.3) (Micha 4.10) 14 Von Gewalt des Scheols werde ich sie erlösen, vom Tode sie befreien! Wo sind, o Tod, deine Seuchen? wo ist, o Scheol, dein Verderben? Reue ist vor meinen Augen verborgen. (1. Korinther 15.54-55) (2. Timotheus 1.10) (Offenbarung 20.14) (Offenbarung 21.4) 15 Denn er wird Frucht tragen unter den Brüdern. Ein Ostwind wird kommen, ein Wind Jehovas, von der Wüste heraufsteigend, und sein Born wird vertrocknen und sein Quell versiegen; er wird die Schatzkammer aller kostbaren Geräte plündern. (1. Mose 49.22) (Hosea 4.19) 16 Samaria wird büßen, denn es ist widerspenstig gewesen gegen seinen Gott; sie werden durchs Schwert fallen, ihre Kinder werden zerschmettert und ihre Schwangeren aufgeschlitzt werden.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)