1Wenn Ephraim redete, war Schrecken; es erhob sich in Israel. Aber es verschuldete sich durch Baal und starb.2Und nun fahren sie fort zu sündigen und machen sich von ihrem Silber gegossene Bilder, Götzenbilder nach ihrem Verstande, allesamt ein Werk der Künstler; von eben diesen sagt man: Die Menschen, welche opfern, küssen die Kälber!(Jesaja 44.12)3Darum werden sie sein wie die Morgenwolke und wie der Tau, der früh verschwindet, wie Spreu, welche von der Tenne dahinfliegt, und wie Rauch aus dem Gitter.(Psalm 1.4)(Hosea 6.4)4Ich aber bin Jehova, dein Gott, vom Lande Ägypten her; und du kennst keinen Gott außer mir, und da ist kein Retter als ich.(2. Mose 20.2-3)5Ich habe dich ja gekannt in der Wüste, in dem Lande der Gluten.(Hosea 9.10)6Ihrer Weide gemäß wurden sie satt, sie wurden satt, und ihr Herz erhob sich; darum haben sie mich vergessen.(5. Mose 32.15)7Und so wurde ich ihnen wie ein Löwe; wie ein Pardel laure ich am Wege;(Hosea 5.14)8ich werde sie anfallen wie eine Bärin, welche der Jungen beraubt ist, und werde den Verschluß ihres Herzens zerreißen; und ich werde sie daselbst verzehren wie ein Löwe; die Tiere des Feldes werden sie zerfleischen.9Es hat dich zu Grunde gerichtet, Israel, daß du wider mich, wider deine Hilfe, bist.(Jeremia 2.17)10Wo ist nun dein König, daß er dich rette in allen deinen Städten, und wo deine Richter, von welchen du sagtest: Gib mir einen König und Fürsten?(1. Samuel 8.5)11Ich gab dir einen König in meinem Zorn, und nahm ihn weg in meinem Grimm.12Die Ungerechtigkeit Ephraims ist zusammengebunden, aufbewahrt seine Sünde;13Wehen einer Gebärenden werden ihn ankommen. Er ist ein unweiser Sohn; denn wenn es Zeit ist, tritt er nicht ein in den Durchbruch der Kinder.(Jesaja 37.3)(Micha 4.10)14Von Gewalt des Scheols werde ich sie erlösen, vom Tode sie befreien! Wo sind, o Tod, deine Seuchen? wo ist, o Scheol, dein Verderben? Reue ist vor meinen Augen verborgen.(1. Korinther 15.54-55)(2. Timotheus 1.10)(Offenbarung 20.14)(Offenbarung 21.4)15Denn er wird Frucht tragen unter den Brüdern. Ein Ostwind wird kommen, ein Wind Jehovas, von der Wüste heraufsteigend, und sein Born wird vertrocknen und sein Quell versiegen; er wird die Schatzkammer aller kostbaren Geräte plündern.(1. Mose 49.22)(Hosea 4.19)16Samaria wird büßen, denn es ist widerspenstig gewesen gegen seinen Gott; sie werden durchs Schwert fallen, ihre Kinder werden zerschmettert und ihre Schwangeren aufgeschlitzt werden.
Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes
1Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:
Das Recht des hebräischen Sklaven
2So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden.(3. Mose 25.39-40)(5. Mose 15.12)(Jeremia 34.14)3Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen.4Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden.5Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb,6ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich.(2. Mose 22.7-8)(2. Mose 22.27)(5. Mose 1.17)7Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden.(2. Mose 21.2)8Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird.9Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln.10Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen.11Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.
Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung
12Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben.(1. Mose 9.6)(2. Mose 20.13)(Matthäus 5.21-22)13Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag.(4. Mose 35.6)(5. Mose 19.4)14Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe.(1. Könige 2.29)(1. Könige 2.31)15Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben.16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben.(5. Mose 24.7)(1. Timotheus 1.10)17Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben.(5. Mose 27.16)(Sprüche 20.20)(Matthäus 15.4)18Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß;19und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen.20Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden;21stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist.22Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben.23Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele,(3. Mose 24.19-20)(5. Mose 19.21)(Matthäus 5.38)24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule.26Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge.27Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn.28Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft.29Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben.(1. Mose 9.5)30Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt.31Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln.32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.
Schaden und Schadenersatz
33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein,34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten.35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen.36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.