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Hosea - Kapitel 10

Gerichtsankündigung über Israel wegen seines Götzendienstes

1 Israel ist ein wuchernder Weinstock, der seine Frucht ansetzte; nach der Menge seiner Frucht hat er die Altäre vermehrt, nach der Güte seines Landes haben sie die Bildsäulen verschönert. (Jeremia 2.21) 2 Gleißnerisch war ihr Herz, nun werden sie es büßen: er wird ihre Altäre zertrümmern, ihre Bildsäulen zerstören. 3 Ja, nun werden sie sagen: Wir haben keinen König; denn wir haben Jehova nicht gefürchtet, und der König, was wird er für uns tun? 4 Sie haben eitle Worte geredet, falsch geschworen, Bündnisse geschlossen: so wird das Gericht sprossen wie Giftkraut in den Furchen des Feldes. 5 Sie Bewohner von Samaria werden bange sein für das Kalb von Beth-Awen; ja, sein Volk wird über dasselbe trauern, und seine Götzenpriester werden seinetwegen beben, wegen seiner Herrlichkeit, weil sie von ihm fortgezogen ist; (Hosea 4.15) (Hosea 10.15) 6 auch dieses wird nach Assyrien gebracht werden als Geschenk für den König Jareb. Scham wird Ephraim ergreifen, und Israel wird zu Schanden werden wegen seines Ratschlags. (Hosea 5.13) 7 Dahin ist Samaria und sein König, wie ein Splitter auf des Wassers Fläche. 8 Und die Höhen von Awen, die Sünde Israels, werden vertilgt werden; Dornen und Disteln werden über ihre Altäre wachsen. Und sie werden zu den Bergen sagen: Bedecket uns! und zu den Hügeln: Fallet auf uns! (Hosea 9.6) (Lukas 23.30) (Offenbarung 6.16) 9 Seit den Tagen von Gibea hast du gesündigt, Israel: dort sind sie stehen geblieben; nicht erreichte sie zu Gibea der Streit wider die Kinder des Frevels. (Hosea 9.9) 10 Nach meiner Lust werde ich sie züchtigen, und Völker werden gegen sie versammelt werden, wenn ich sie an ihre beiden Sünden binden werde. 11 Und Ephraim ist eine ans Joch gewöhnte junge Kuh, die zu dreschen liebt; und ich, ich bin über die Schönheit ihres Halses hergefahren: ich werde Ephraim einspannen, Juda soll pflügen, Jakob soll eggen. 12 Säet euch zur Gerechtigkeit, erntet der Güte gemäß; pflüget euch einen Neubruch: denn es ist Zeit, Jehova zu suchen, bis er komme und euch Gerechtigkeit regnen lasse. (Jesaja 55.6) (Jeremia 4.3) 13 Ihr habt Gesetzlosigkeit gepflügt, Unrecht geerntet, die Frucht der Lüge gegessen; denn du hast auf deinen Weg vertraut, auf die Menge deiner Helden. (Hiob 4.8) 14 Und es wird sich ein Getümmel erheben unter deinen Völkern, und alle deine Festen werden zerstört werden, wie Schalman Beth-Arbel zerstörte am Tage des Krieges; die Mutter samt den Kindern wurde zerschmettert. 15 Also hat Bethel euch getan um der Bosheit eurer Bosheit willen: mit dem Morgenrot wird Israels König gänzlich vernichtet sein.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.