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Hosea - Kapitel 1

Ehe und Kinder Hoseas als Sinnbild für die Untreue Israels - Endzeitliche Gnade

1 Das Wort Jehovas, welches zu Hosea, dem Sohne Beeris, geschah in den Tagen Ussijas, Jothams, Ahas', Hiskias, der Könige von Juda, und in den Tagen Jerobeams, des Sohnes Joas', des Königs von Israel. (2. Könige 14.23) (Jesaja 1.1) (Amos 1.1) 2 Als Jehova anfing mit Hosea zu reden, da sprach Jehova zu Hosea: Gehe hin, nimm dir ein Hurenweib und Hurenkinder; denn das Land treibt beständig Hurerei, von Jehova hinweg. (Hosea 3.1) 3 Und er ging hin und nahm Gomer, die Tochter Diblaims; und sie ward schwanger und gebar ihm einen Sohn. 4 Und Jehova sprach zu ihm: Gib ihm den Namen Jisreel; denn noch um ein Kleines, so werde ich die Blutschuld von Jisreel an dem Hause Jehus heimsuchen und dem Königtum des Hauses Israel ein Ende machen. (2. Könige 10.30) 5 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich den Bogen Israels zerbrechen im Tale Jisreel. - 6 Und sie ward wiederum schwanger und gebar eine Tochter. Und er sprach zu ihm: Gib ihr den Namen Lo-Ruchama; denn ich werde mich fortan des Hauses Israel nicht mehr erbarmen, daß ich ihnen irgendwie vergebe. (Hosea 2.3) 7 Aber des Hauses Juda werde ich mich erbarmen und sie retten durch Jehova, ihren Gott; und nicht werde ich sie retten durch Bogen und durch Schwert und durch Krieg, durch Rosse und durch Reiter. - 8 Und sie entwöhnte die Lo-Ruchama. Und sie ward schwanger und gebar einen Sohn. 9 Und er sprach: Gib ihm den Namen Lo-Ammi; denn ihr seid nicht mein Volk, und ich, ich will nicht euer sein. (Hosea 2.3) 10 Doch die Zahl der Kinder Israel wird sein wie der Sand des Meeres, der nicht gemessen und nicht gezählt werden kann; und es wird geschehen, an dem Orte, wo zu ihnen gesagt wurde: Ihr seid nicht mein Volk, wird zu ihnen gesagt werden: Kinder des lebendigen Gottes. 11 Und die Kinder Juda und die Kinder Israel werden sich miteinander versammeln, und sich ein Haupt setzen und aus dem Lande heraufziehen; denn groß ist der Tag von Jisreel.

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5. Mose - Kapitel 24

Ehescheidung

1 Wenn jemand ein Weib nimmt und sie ehelicht, und sie findet nicht Gnade vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er ihr einen Scheidebrief schreiben und ihr denselben in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen. (Matthäus 5.31-32) (Matthäus 19.7) 2 Wenn sie dann sein Haus verlassen hat und hingegangen und eines andern Weib geworden ist, 3 und derselbe andere Mann ihr auch gram wird, daß er einen Scheidebrief schreibt und ihr denselben in die Hand gibt und sie aus seinem Hause entläßt; oder wenn der andere Mann stirbt, der sie sich zum Weibe genommen hat 4 so kann ihr erster Mann, der sie entlassen hat, sie nicht wieder nehmen, daß sie alsdann sein Weib sei, nachdem sie verunreinigt worden ist; denn das wäre ein Greuel vor dem HERRN; und du sollst das Land nicht mit Sünde beflecken, das dir der HERR, dein Gott, zum Erbe gegeben hat.

Verordnungen für das Leben des Volkes

5 Wenn jemand kürzlich ein Weib genommen hat, so soll er nicht in den Krieg ziehen, und man soll ihm nichts auflegen; er soll in seinem Hause ein Jahr lang frei sein, daß er sich seines Weibes erfreue, das er genommen hat. (5. Mose 20.7) 6 Man soll niemals den untern oder den obern Mühlstein zum Pfand nehmen, denn damit nähme man das Leben zum Pfande. 7 Wird jemand ertappt, daß er einen von seinen Brüdern unter den Kindern Israel stiehlt und ihn zum Sklaven macht und verkauft, so soll ein solcher Dieb sterben, daß du das Böse von dir ausrottest. (2. Mose 21.16) 8 Hüte dich vor der Plage des Aussatzes, daß du mit Fleiß beobachtest und tuest alles, was dich die Priester, die Leviten, lehren. Wie ich ihnen geboten habe, so sollt ihr's pünktlich befolgen! (3. Mose 13.1) (3. Mose 14.2) 9 Denke daran, was der HERR, dein Gott, mit Mirjam tat auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget! (4. Mose 12.10) 10 Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehen gewährst, so sollst du nicht in sein Haus gehen, ihm ein Pfand zu nehmen. 11 Du sollst draußen stehen bleiben, und der, dem du borgst, soll das Pfand zu dir herausbringen. 12 Ist er aber arm, so sollst du dich mit seinem Pfand nicht schlafen legen; 13 sondern du sollst ihm sein Pfand wiedergeben, wenn die Sonne untergeht, damit er in seinem Kleide schlafe und dich segne; so wird dir das als Gerechtigkeit gelten vor dem HERRN, deinem Gott. (2. Mose 22.25) 14 Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind. (3. Mose 19.13) 15 Am gleichen Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, ehe die Sonne darüber untergeht; denn er ist arm und sehnt sich darnach; riefe er aber deinetwegen den HERRN an, so würde es dir für Sünde gelten. 16 Die Väter sollen nicht für die Kinder und die Kinder nicht für die Väter sterben, sondern ein jeder soll für seine Sünde sterben. (2. Könige 14.6) (Hesekiel 18.19-20) 17 Du sollst das Recht des Fremdlings und des Waisleins nicht beugen und sollst das Kleid der Witwe nicht zum Pfande nehmen. (2. Mose 22.20-21) 18 Denn du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist und daß der HERR, dein Gott, dich von dannen erlöst hat; darum gebiete ich dir, daß du solches tuest. (5. Mose 16.12)

Das Recht der Fremden, Witwen und Waisen

19 Wenn du auf deinem Acker geerntet und eine Garbe auf dem Acker vergessen hast, so sollst du nicht umkehren, sie zu holen; sondern sie soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören, daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem Werk deiner Hände. (3. Mose 19.9-10) 20 Wenn du die Früchte deines Ölbaumes abgeschlagen hast, so sollst du hernach nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 21 Wenn du deinen Weinberg gelesen hast, so sollst du nicht Nachlese halten; es soll dem Fremdling, dem Waislein und der Witwe gehören. 22 Und du sollst bedenken, daß du in Ägypten auch ein Knecht gewesen bist; darum gebiete ich dir, solches zu tun.