zurückEinzelansichtvor

Hohelied - Kapitel 7

1 Wie schön sind deine Tritte in den Schuhen, Fürstentochter! Die Biegungen deiner Hüften sind wie ein Halsgeschmeide, ein Werk von Künstlerhand. 2 Dein Nabel ist eine runde Schale, in welcher der Mischwein nicht mangelt; dein Leib ein Weizenhaufen, umzäunt mit Lilien. 3 Deine beiden Brüste sind wie ein Zwillingspaar junger Gazellen. 4 Dein Hals ist wie ein Turm von Elfenbein; deine Augen wie die Teiche zu Hesbon am Tore der volkreichen Stadt; deine Nase wie der Libanonturm, der nach Damaskus hinschaut. (Hohelied 4.5) 5 Dein Haupt auf dir ist wie der Karmel, und das herabwallende Haar deines Hauptes wie Purpur: ein König ist gefesselt durch deine Locken! (Hohelied 4.4) 6 Wie schön bist du, und wie lieblich bist du, o Liebe, unter den Wonnen! 7 Dieser dein Wuchs gleicht der Palme, und deine Brüste den Trauben. (Hohelied 1.15) (Hohelied 2.14) 8 Ich sprach: Ich will die Palme ersteigen, will ihre Zweige erfassen; und deine Brüste sollen mir sein wie Trauben des Weinstocks, und der Duft deiner Nase wie Äpfel, 9 und dein Gaumen wie der beste Wein, ... der meinem Geliebten sanft hinuntergleitet, der über die Lippen der Schlummernden schleicht. 10 Ich bin meines Geliebten und nach mir ist sein Verlangen. 11 Komm, mein Geliebter, laß uns aufs Feld hinausgehen, in den Dörfern übernachten. (Hohelied 2.16) 12 Wir wollen uns früh aufmachen nach den Weinbergen, wollen sehen, ob der Weinstock ausgeschlagen ist, die Weinblüte sich geöffnet hat, ob die Granaten blühen; dort will ich dir meine Liebe geben. (Hohelied 2.10-13) 13 Die Liebesäpfel duften, und über unseren Türen sind allerlei edle Früchte, neue und alte, die ich, mein Geliebter, dir aufbewahrt habe. (Hohelied 6.11)

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 30

Das Gesetz über Gelübde

1 Und Mose redete mit den Obersten der Stämme der Kinder Israel und sprach: Das ist's, was der HERR geboten hat: 2 Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde tut oder einen Eid schwört, womit er eine Verpflichtung auf seine Seele bindet, so soll er sein Wort nicht brechen; sondern gemäß allem, das aus seinem Munde gegangen ist, soll er tun. 3 Wenn ein Weib dem HERRN ein Gelübde tut und sich verpflichtet, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist, (3. Mose 27.2) (5. Mose 23.22) (Richter 11.35) (Prediger 5.3-4) 4 und ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele nahm, vor ihren Vater kommt, und er schweigt dazu, so gilt all ihr Gelübde und alle ihre Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. 5 Wenn aber ihr Vater an dem Tage, da er es hört, ihr wehrt, so gilt kein Gelübde und keine Verpflichtung, die sie auf ihre Seele gebunden hat. Und der HERR wird es ihr vergeben, weil ihr Vater ihr gewehrt hat. 6 Hat sie aber einen Mann und hat ein Gelübde auf sich oder ein unbedachtes Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat, 7 und ihr Mann hört es und schweigt still an dem Tage, da er davon hört, so gilt ihr Gelübde und ihre Verpflichtung, welche sie auf ihre Seele gebunden hat. 8 Wenn aber ihr Mann ihr wehrt an dem Tage, da er es hört, so macht er damit ihr Gelübde kraftlos, das sie auf sich hat, und das unbedachte Versprechen, das sie auf ihre Seele gebunden hat; und der HERR wird es ihr vergeben. 9 Das Gelübde einer Witwe oder einer Verstoßenen, alles, was sie sich auf die Seele gebunden hat, soll für sie gelten. 10 Hat aber eine Frau im Hause ihres Mannes ein Gelübde getan oder sich mit einem Eid etwas auf die Seele gebunden, 11 und ihr Mann hat es gehört und dazu geschwiegen und ihr nicht gewehrt, so gelten alle ihre Gelübde und alles, was sie auf ihre Seele gebunden hat. 12 Entkräftet es aber ihr Mann an dem Tage, da er es hört, so gilt nichts von dem, was über ihre Lippen gegangen ist, das Gelübde oder die Verpflichtung ihrer Seele; denn ihr Mann hat es entkräftet, und der HERR wird es ihr vergeben. 13 Alle Gelübde und jeden Verpflichtungseid zur Demütigung der Seele kann ihr Mann bestätigen oder entkräften. 14 Wenn er aber von einem Tage bis zum andern schweigt, so bekräftigt er ihr ganzes Gelübde und die Verpflichtung, die sie auf sich hat, weil er an dem Tage, da er es gehört, geschwiegen hat. 15 Wollte er's aber erst später entkräften, nachdem er es gehört hat, so müßte er ihre Schuld tragen. 16 Das sind die Rechte, die der HERR Mose geboten hat, eines Mannes gegenüber seinem Weibe und eines Vaters gegenüber seiner Tochter, solange sie noch eine Jungfrau in ihres Vaters Hause ist.