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Hohelied - Kapitel 7

1 Wie schön sind deine Tritte in den Schuhen, Fürstentochter! Die Biegungen deiner Hüften sind wie ein Halsgeschmeide, ein Werk von Künstlerhand. 2 Dein Nabel ist eine runde Schale, in welcher der Mischwein nicht mangelt; dein Leib ein Weizenhaufen, umzäunt mit Lilien. 3 Deine beiden Brüste sind wie ein Zwillingspaar junger Gazellen. 4 Dein Hals ist wie ein Turm von Elfenbein; deine Augen wie die Teiche zu Hesbon am Tore der volkreichen Stadt; deine Nase wie der Libanonturm, der nach Damaskus hinschaut. (Hohelied 4.5) 5 Dein Haupt auf dir ist wie der Karmel, und das herabwallende Haar deines Hauptes wie Purpur: ein König ist gefesselt durch deine Locken! (Hohelied 4.4) 6 Wie schön bist du, und wie lieblich bist du, o Liebe, unter den Wonnen! 7 Dieser dein Wuchs gleicht der Palme, und deine Brüste den Trauben. (Hohelied 1.15) (Hohelied 2.14) 8 Ich sprach: Ich will die Palme ersteigen, will ihre Zweige erfassen; und deine Brüste sollen mir sein wie Trauben des Weinstocks, und der Duft deiner Nase wie Äpfel, 9 und dein Gaumen wie der beste Wein, ... der meinem Geliebten sanft hinuntergleitet, der über die Lippen der Schlummernden schleicht. 10 Ich bin meines Geliebten und nach mir ist sein Verlangen. 11 Komm, mein Geliebter, laß uns aufs Feld hinausgehen, in den Dörfern übernachten. (Hohelied 2.16) 12 Wir wollen uns früh aufmachen nach den Weinbergen, wollen sehen, ob der Weinstock ausgeschlagen ist, die Weinblüte sich geöffnet hat, ob die Granaten blühen; dort will ich dir meine Liebe geben. (Hohelied 2.10-13) 13 Die Liebesäpfel duften, und über unseren Türen sind allerlei edle Früchte, neue und alte, die ich, mein Geliebter, dir aufbewahrt habe. (Hohelied 6.11)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)