zurückEinzelansichtvor

Hohelied - Kapitel 1

1 Das Lied der Lieder, von Salomo. 2 Er küsse mich mit den Küssen seines Mundes, denn deine Liebe ist besser als Wein. 3 Lieblich an Geruch sind deine Salben, ein ausgegossenes Salböl ist dein Name; darum lieben dich die Jungfrauen. 4 Ziehe mich: wir werden dir nachlaufen. Der König hat mich in seine Gemächer geführt: wir wollen frohlocken und deiner uns freuen, wollen deine Liebe preisen mehr als Wein! Sie lieben dich in Aufrichtigkeit. 5 Ich bin schwarz, aber anmutig, Töchter Jerusalems, wie die Zelte Kedars, wie die Zeltbehänge Salomos. 6 Sehet mich nicht an, weil ich schwärzlich bin, weil die Sonne mich verbrannt hat; meiner Mutter Söhne zürnten mir, bestellten mich zur Hüterin der Weinberge; meinen eigenen Weinberg habe ich nicht gehütet. - 7 Sage mir an, du, den meine Seele liebt, wo weidest du, wo lässest du lagern am Mittag? Denn warum sollte ich wie eine Verschleierte sein bei den Herden deiner Genossen? - 8 Wenn du es nicht weißt, du Schönste unter den Frauen, so geh hinaus, den Spuren der Herde nach und weide deine Zicklein bei den Wohnungen der Hirten. (Hohelied 5.9) (Hohelied 6.1) 9 Einem Rosse an des Pharao Prachtwagen vergleiche ich dich, meine Freundin. 10 Anmutig sind deine Wangen in den Kettchen, dein Hals in den Schnüren. 11 Wir wollen dir goldene Kettchen machen mit Punkten von Silber. - 12 Während der König an seiner Tafel war, gab meine Narde ihren Duft. 13 Mein Geliebter ist mir ein Bündel Myrrhe, das zwischen meinen Brüsten ruht. 14 Eine Zypertraube ist mir mein Geliebter, in den Weinbergen von Engedi. - 15 Siehe, du bist schön, meine Freundin, siehe, du bist schön, deine Augen sind Tauben. - (Hohelied 2.14) (Hohelied 4.1) (Hohelied 6.4) (Hohelied 7.1) 16 Siehe, du bist schön, mein Geliebter, ja, holdselig; ja, unser Lager ist frisches Grün. (Hohelied 5.16) 17 Die Balken unserer Behausung sind Zedern, unser Getäfel Zypressen.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)