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Hesekiel - Kapitel 8

Vision Hesekiels: Versetzung nach Jerusalem - Greuel des Götzendienstes im Tempel und im Land

1 Und es geschah im sechsten Jahre, im sechsten Monat, am Fünften des Monats: Ich saß in meinem Hause, und die Ältesten von Juda saßen vor mir, - da fiel daselbst die Hand des Herrn, Jehovas, auf mich. (Hesekiel 14.1) 2 Und ich sah: und siehe, eine Gestalt wie das Aussehen von Feuer: von ihren Lenden abwärts Feuer; und von ihren Lenden aufwärts wie das Aussehen eines Lichtglanzes, wie der Anblick von glänzendem Metall. 3 Und er streckte das Gebilde einer Hand aus und nahm mich beim Haarschopf meines Hauptes; und der Geist hob mich zwischen Erde und Himmel empor und brachte mich in Gesichten Gottes nach Jerusalem, an den Eingang des Tores des inneren Vorhofs, welches gegen Norden sieht, wo der Standort des Bildes der Eifersucht war, welches zum Eifer reizt. (Hesekiel 3.12) 4 Und siehe, daselbst war die Herrlichkeit des Gottes Israels, gleich dem Gesicht, welches ich im Tale gesehen hatte. (Hesekiel 1.4) 5 Und er sprach zu mir: Menschensohn, hebe nun deine Augen auf gegen Norden! Und ich hob meine Augen auf gegen Norden, und siehe, nördlich vom Tore des Altars war dieses Bild der Eifersucht, am Eingang. 6 Und er sprach zu mir: Menschensohn, siehst du, was sie tun, die großen Greuel, welche das Haus Israel hier verübt, damit ich mich von meinem Heiligtum entferne? Und du sollst noch weiter große Greuel sehen. - 7 Und er brachte mich an den Eingang des Vorhofs; und ich sah: Und siehe, ein Loch war in der Mauer. 8 Und er sprach zu mir: Menschensohn, durchbrich doch die Mauer. Und ich durchbrach die Mauer; und siehe, da war eine Tür. 9 Und er sprach zu mir: Geh hinein und sieh die bösen Greuel, die sie hier verüben. 10 Und ich ging hinein und sah: und siehe, da waren allerlei Gebilde von scheußlichem Gewürm und Vieh, und allerlei Götzen des Hauses Israel, ringsumher an die Wand gezeichnet. (Römer 1.23) 11 Und siebzig Männer von den Ältesten des Hauses Israel, und Jaasanja, der Sohn Schaphans, in ihrer Mitte stehend, standen davor, jeder mit seinem Räucherfaß in seiner Hand; und der Duft einer Weihrauchwolke stieg empor. 12 Und er sprach zu mir: Hast du gesehen, Menschensohn, was die Ältesten des Hauses Israel im Finstern tun, ein jeder in seinen Bilderkammern? denn sie sagen: Jehova sieht uns nicht, Jehova hat das Land verlassen! (Psalm 94.7) (Hesekiel 9.9) 13 Und er sprach zu mir: Du sollst noch weiter große Greuel sehen, die sie verüben. - 14 Und er brachte mich an den Eingang des Tores des Hauses Jehovas, das gegen Norden ist; und siehe, dort saßen die Weiber, welche den Tammuz beweinten. 15 Und er sprach zu mir: Hast du gesehen, Menschensohn? Du sollst weiter noch größere Greuel sehen als diese. - 16 Und er brachte mich in den inneren Vorhof des Hauses Jehovas; und siehe, am Eingang des Tempels Jehovas, zwischen der Halle und dem Altar, waren 25 Männer, ihre Rücken gegen den Tempel Jehovas und ihre Angesichter gegen Osten gerichtet; und sie bückten sich gegen Osten hin vor der Sonne. (2. Chronik 29.6) 17 Und er sprach zu mir: Hast du gesehen, Menschensohn? Ist es dem Hause Juda zu gering, die Greuel zu verüben, die sie hier verüben, daß sie auch das Land mit Gewalttat füllen und mich immer wieder reizen? denn siehe, sie halten das Reis an ihre Nase. 18 So will auch ich handeln im Grimm, mein Auge soll nicht schonen, und ich werde mich nicht erbarmen; und rufen sie auch vor meinen Ohren mit lauter Stimme, so werde ich sie doch nicht hören. (Jesaja 1.15)

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.