zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 8

Vision Hesekiels: Versetzung nach Jerusalem - Greuel des Götzendienstes im Tempel und im Land

1 Und es geschah im sechsten Jahre, im sechsten Monat, am Fünften des Monats: Ich saß in meinem Hause, und die Ältesten von Juda saßen vor mir, - da fiel daselbst die Hand des Herrn, Jehovas, auf mich. (Hesekiel 14.1) 2 Und ich sah: und siehe, eine Gestalt wie das Aussehen von Feuer: von ihren Lenden abwärts Feuer; und von ihren Lenden aufwärts wie das Aussehen eines Lichtglanzes, wie der Anblick von glänzendem Metall. 3 Und er streckte das Gebilde einer Hand aus und nahm mich beim Haarschopf meines Hauptes; und der Geist hob mich zwischen Erde und Himmel empor und brachte mich in Gesichten Gottes nach Jerusalem, an den Eingang des Tores des inneren Vorhofs, welches gegen Norden sieht, wo der Standort des Bildes der Eifersucht war, welches zum Eifer reizt. (Hesekiel 3.12) 4 Und siehe, daselbst war die Herrlichkeit des Gottes Israels, gleich dem Gesicht, welches ich im Tale gesehen hatte. (Hesekiel 1.4) 5 Und er sprach zu mir: Menschensohn, hebe nun deine Augen auf gegen Norden! Und ich hob meine Augen auf gegen Norden, und siehe, nördlich vom Tore des Altars war dieses Bild der Eifersucht, am Eingang. 6 Und er sprach zu mir: Menschensohn, siehst du, was sie tun, die großen Greuel, welche das Haus Israel hier verübt, damit ich mich von meinem Heiligtum entferne? Und du sollst noch weiter große Greuel sehen. - 7 Und er brachte mich an den Eingang des Vorhofs; und ich sah: Und siehe, ein Loch war in der Mauer. 8 Und er sprach zu mir: Menschensohn, durchbrich doch die Mauer. Und ich durchbrach die Mauer; und siehe, da war eine Tür. 9 Und er sprach zu mir: Geh hinein und sieh die bösen Greuel, die sie hier verüben. 10 Und ich ging hinein und sah: und siehe, da waren allerlei Gebilde von scheußlichem Gewürm und Vieh, und allerlei Götzen des Hauses Israel, ringsumher an die Wand gezeichnet. (Römer 1.23) 11 Und siebzig Männer von den Ältesten des Hauses Israel, und Jaasanja, der Sohn Schaphans, in ihrer Mitte stehend, standen davor, jeder mit seinem Räucherfaß in seiner Hand; und der Duft einer Weihrauchwolke stieg empor. 12 Und er sprach zu mir: Hast du gesehen, Menschensohn, was die Ältesten des Hauses Israel im Finstern tun, ein jeder in seinen Bilderkammern? denn sie sagen: Jehova sieht uns nicht, Jehova hat das Land verlassen! (Psalm 94.7) (Hesekiel 9.9) 13 Und er sprach zu mir: Du sollst noch weiter große Greuel sehen, die sie verüben. - 14 Und er brachte mich an den Eingang des Tores des Hauses Jehovas, das gegen Norden ist; und siehe, dort saßen die Weiber, welche den Tammuz beweinten. 15 Und er sprach zu mir: Hast du gesehen, Menschensohn? Du sollst weiter noch größere Greuel sehen als diese. - 16 Und er brachte mich in den inneren Vorhof des Hauses Jehovas; und siehe, am Eingang des Tempels Jehovas, zwischen der Halle und dem Altar, waren 25 Männer, ihre Rücken gegen den Tempel Jehovas und ihre Angesichter gegen Osten gerichtet; und sie bückten sich gegen Osten hin vor der Sonne. (2. Chronik 29.6) 17 Und er sprach zu mir: Hast du gesehen, Menschensohn? Ist es dem Hause Juda zu gering, die Greuel zu verüben, die sie hier verüben, daß sie auch das Land mit Gewalttat füllen und mich immer wieder reizen? denn siehe, sie halten das Reis an ihre Nase. 18 So will auch ich handeln im Grimm, mein Auge soll nicht schonen, und ich werde mich nicht erbarmen; und rufen sie auch vor meinen Ohren mit lauter Stimme, so werde ich sie doch nicht hören. (Jesaja 1.15)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.