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Hesekiel - Kapitel 7

Ankündigung des endgültigen Gerichts mit seinen Schrecken

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Und du, Menschensohn, so spricht der Herr, Jehova, zum Lande Israel: Es hat ein Ende! das Ende kommt über die vier Ecken des Landes! 3 Nun kommt das Ende über dich, und ich werde meinen Zorn wider dich senden und dich nach deinen Wegen richten; und alle deine Greuel werde ich über dich bringen. 4 Und mein Auge wird deiner nicht schonen, und ich werde mich nicht erbarmen; sondern ich will deine Wege über dich bringen, und deine Greuel sollen in deiner Mitte sein. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. 5 So spricht der Herr, Jehova: Unglück, einziges Unglück, siehe, es kommt! 6 das Ende kommt; es kommt das Ende, es erwacht wider dich; siehe, es kommt! 7 Es kommt das Verhängnis über dich, Bewohner des Landes; es kommt die Zeit, nahe ist der Tag; Getümmel und nicht Jubel auf den Bergen! (Joel 1.15) 8 Jetzt, bald werde ich meinen Grimm über dich ausgießen und meinen Zorn an dir vollenden, und dich nach deinen Wegen richten; und alle deine Greuel werde ich über dich bringen. 9 Und mein Auge soll nicht schonen, und ich werde mich nicht erbarmen; nach deinen Wegen will ich's über dich bringen, und deine Greuel sollen in deiner Mitte sein. Und ihr werdet wissen, daß ich, Jehova, es bin, der schlägt. - 10 Siehe, der Tag! siehe, es kommt! Das Verhängnis wächst hervor; es blüht die Rute, es sproßt der Übermut; (Jesaja 10.5) 11 die Gewalttat erhebt sich zur Rute der Gesetzlosigkeit. Nichts von ihnen wird bleiben, nichts von ihrer Menge und nichts von ihrem Getümmel, und nichts Herrliches an ihnen. 12 Die Zeit kommt, der Tag trifft ein! Der Käufer freue sich nicht, und der Verkäufer betrübe sich nicht; denn Zornglut kommt über seine ganze Menge. 13 Denn der Verkäufer wird nicht wieder zu dem Verkauften gelangen, und wenn er auch noch am Leben wäre unter den Lebenden; denn das Gesicht wider seine ganze Menge wird nicht rückgängig werden, und niemand wird durch seine Ungerechtigkeit sein Leben befestigen. (3. Mose 27.24) 14 Man stößt in das Horn und macht alles bereit, aber niemand zieht in den Streit; denn meine Zornglut kommt über seine ganze Menge. - 15 Das Schwert ist draußen und die Pest und der Hunger drinnen. Wer auf dem Felde ist, wird durchs Schwert sterben; und wer in der Stadt ist, den werden Hunger und Pest verzehren. 16 Und wenn Entronnene von ihnen entrinnen, so werden sie auf den Bergen sein wie die Tauben der Täler, alle girrend, ein jeder wegen seiner Missetat. 17 Alle Hände werden erschlaffen, und alle Knie werden zerfließen wie Wasser. 18 Und sie werden sich Sacktuch umgürten, und Schauder wird sie bedecken, und auf allen Angesichtern wird Scham sein, und Kahlheit auf allen ihren Häuptern. (Jesaja 15.2) (Jeremia 48.37) 19 Ihr Silber werden sie auf die Gassen werfen, und ihr Gold wird als Unflat gelten; ihr Silber und ihr Gold wird sie nicht erretten können am Tage des Grimmes Jehovas; ihren Hunger werden sie damit nicht stillen und ihren Bauch davon nicht füllen. Denn es ist ein Anstoß zu ihrer Missetat gewesen. (Sprüche 11.4) (Zephanja 1.18) 20 Und seinen zierenden Schmuck, zur Hoffart hat es ihn gebraucht und ihre Greuelbilder, ihre Scheusale, haben sie daraus verfertigt; darum habe ich ihnen denselben zum Unflat gemacht. 21 Und ich will ihn der Hand der Fremden zur Beute geben und den Gesetzlosen der Erde zum Raube, daß sie ihn entweihen. 22 Und ich werde mein Angesicht von ihnen abwenden, daß sie meine verborgene Stätte entweihen; und Gewalttätige werden in dieselbe eindringen und sie entweihen. 23 Verfertige die Kette! denn das Land ist voll Blutschuld, und die Stadt voll Gewalttat. 24 Und ich werde die bösesten der Nationen kommen lassen, daß sie ihre Häuser in Besitz nehmen; und ich werde der Hoffart der Starken ein Ende machen, daß ihre Heiligtümer entweiht werden. 25 Schrecken kommt; und sie werden Frieden suchen, aber da ist keiner. 26 Verderben auf Verderben wird kommen, und Gerücht auf Gerücht wird entstehen. Und sie werden von Propheten Gesichte suchen; aber das Gesetz wird dem Priester entschwinden und den Ältesten der Rat. 27 Der König wird trauern, und der Fürst wird sich in Entsetzen kleiden, und die Hände des Volkes des Landes werden zittern. Nach ihren Wegen will ich mit ihnen handeln, und mit ihren Rechten will ich sie richten, und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.