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Hesekiel - Kapitel 7

Ankündigung des endgültigen Gerichts mit seinen Schrecken

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Und du, Menschensohn, so spricht der Herr, Jehova, zum Lande Israel: Es hat ein Ende! das Ende kommt über die vier Ecken des Landes! 3 Nun kommt das Ende über dich, und ich werde meinen Zorn wider dich senden und dich nach deinen Wegen richten; und alle deine Greuel werde ich über dich bringen. 4 Und mein Auge wird deiner nicht schonen, und ich werde mich nicht erbarmen; sondern ich will deine Wege über dich bringen, und deine Greuel sollen in deiner Mitte sein. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. 5 So spricht der Herr, Jehova: Unglück, einziges Unglück, siehe, es kommt! 6 das Ende kommt; es kommt das Ende, es erwacht wider dich; siehe, es kommt! 7 Es kommt das Verhängnis über dich, Bewohner des Landes; es kommt die Zeit, nahe ist der Tag; Getümmel und nicht Jubel auf den Bergen! (Joel 1.15) 8 Jetzt, bald werde ich meinen Grimm über dich ausgießen und meinen Zorn an dir vollenden, und dich nach deinen Wegen richten; und alle deine Greuel werde ich über dich bringen. 9 Und mein Auge soll nicht schonen, und ich werde mich nicht erbarmen; nach deinen Wegen will ich's über dich bringen, und deine Greuel sollen in deiner Mitte sein. Und ihr werdet wissen, daß ich, Jehova, es bin, der schlägt. - 10 Siehe, der Tag! siehe, es kommt! Das Verhängnis wächst hervor; es blüht die Rute, es sproßt der Übermut; (Jesaja 10.5) 11 die Gewalttat erhebt sich zur Rute der Gesetzlosigkeit. Nichts von ihnen wird bleiben, nichts von ihrer Menge und nichts von ihrem Getümmel, und nichts Herrliches an ihnen. 12 Die Zeit kommt, der Tag trifft ein! Der Käufer freue sich nicht, und der Verkäufer betrübe sich nicht; denn Zornglut kommt über seine ganze Menge. 13 Denn der Verkäufer wird nicht wieder zu dem Verkauften gelangen, und wenn er auch noch am Leben wäre unter den Lebenden; denn das Gesicht wider seine ganze Menge wird nicht rückgängig werden, und niemand wird durch seine Ungerechtigkeit sein Leben befestigen. (3. Mose 27.24) 14 Man stößt in das Horn und macht alles bereit, aber niemand zieht in den Streit; denn meine Zornglut kommt über seine ganze Menge. - 15 Das Schwert ist draußen und die Pest und der Hunger drinnen. Wer auf dem Felde ist, wird durchs Schwert sterben; und wer in der Stadt ist, den werden Hunger und Pest verzehren. 16 Und wenn Entronnene von ihnen entrinnen, so werden sie auf den Bergen sein wie die Tauben der Täler, alle girrend, ein jeder wegen seiner Missetat. 17 Alle Hände werden erschlaffen, und alle Knie werden zerfließen wie Wasser. 18 Und sie werden sich Sacktuch umgürten, und Schauder wird sie bedecken, und auf allen Angesichtern wird Scham sein, und Kahlheit auf allen ihren Häuptern. (Jesaja 15.2) (Jeremia 48.37) 19 Ihr Silber werden sie auf die Gassen werfen, und ihr Gold wird als Unflat gelten; ihr Silber und ihr Gold wird sie nicht erretten können am Tage des Grimmes Jehovas; ihren Hunger werden sie damit nicht stillen und ihren Bauch davon nicht füllen. Denn es ist ein Anstoß zu ihrer Missetat gewesen. (Sprüche 11.4) (Zephanja 1.18) 20 Und seinen zierenden Schmuck, zur Hoffart hat es ihn gebraucht und ihre Greuelbilder, ihre Scheusale, haben sie daraus verfertigt; darum habe ich ihnen denselben zum Unflat gemacht. 21 Und ich will ihn der Hand der Fremden zur Beute geben und den Gesetzlosen der Erde zum Raube, daß sie ihn entweihen. 22 Und ich werde mein Angesicht von ihnen abwenden, daß sie meine verborgene Stätte entweihen; und Gewalttätige werden in dieselbe eindringen und sie entweihen. 23 Verfertige die Kette! denn das Land ist voll Blutschuld, und die Stadt voll Gewalttat. 24 Und ich werde die bösesten der Nationen kommen lassen, daß sie ihre Häuser in Besitz nehmen; und ich werde der Hoffart der Starken ein Ende machen, daß ihre Heiligtümer entweiht werden. 25 Schrecken kommt; und sie werden Frieden suchen, aber da ist keiner. 26 Verderben auf Verderben wird kommen, und Gerücht auf Gerücht wird entstehen. Und sie werden von Propheten Gesichte suchen; aber das Gesetz wird dem Priester entschwinden und den Ältesten der Rat. 27 Der König wird trauern, und der Fürst wird sich in Entsetzen kleiden, und die Hände des Volkes des Landes werden zittern. Nach ihren Wegen will ich mit ihnen handeln, und mit ihren Rechten will ich sie richten, und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.