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Hesekiel - Kapitel 5

1 Und du, Menschensohn, nimm dir ein scharfes Schwert: als Schermesser sollst du es dir nehmen und damit über dein Haupt und über deinen Bart fahren; und nimm dir Waagschalen und teile die Haare. 2 Ein Drittel sollst du mit Feuer verbrennen inmitten der Stadt, wenn die Tage der Belagerung voll sind; und ein Drittel sollst du nehmen, und rings um sie her mit dem Schwerte schlagen; und ein Drittel sollst du in den Wind streuen, denn ich werde das Schwert ziehen hinter ihnen her. 3 Und du sollst davon eine kleine Zahl nehmen und in deine Rockzipfel binden. 4 Und von diesen sollst du abermals nehmen und sie mitten ins Feuer werfen und sie mit Feuer verbrennen; davon wird ein Feuer ausgehen wider das ganze Haus Israel.

Deutung und Begründung der Gerichtszeichen

5 So spricht der Herr, Jehova: Dieses Jerusalem, inmitten der Nationen habe ich es gesetzt, und Länder rings um dasselbe her. 6 Und es war widerspenstig gegen meine Rechte in Gesetzlosigkeit, mehr als die Nationen, und gegen meine Satzungen, mehr als die Länder, welche rings um dasselbe her sind; denn meine Rechte haben sie verworfen, und in meinen Satzungen haben sie nicht gewandelt. 7 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Weil ihr getobt habt, mehr als die Nationen, die rings um euch her sind, in meinen Satzungen nicht gewandelt und meine Rechte nicht getan habt, ja, selbst nach den Rechten der Nationen, die rings um euch her sind, nicht getan habt, 8 darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, auch ich will wider dich sein, und will Gerichte in deiner Mitte üben vor den Augen der Nationen. 9 Und ich will an dir tun, was ich nicht getan habe und desgleichen ich nicht wieder tun werde, um all deiner Greuel willen. 10 Darum werden Väter ihre Kinder essen in deiner Mitte, und Kinder werden ihre Väter essen; und ich will Gerichte an dir üben, und will deinen ganzen Überrest in alle Winde zerstreuen. (5. Mose 28.53-55) (Klagelieder 4.10) 11 Darum, so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova: Wahrlich, weil du mein Heiligtum verunreinigt hast durch alle deine Scheusale und durch alle deine Greuel, so will auch ich mein Auge abziehen ohne Mitleid, und auch ich will mich nicht erbarmen. (Hesekiel 8.6) 12 Ein Drittel von dir soll an der Pest sterben und durch Hunger umkommen in deiner Mitte; und ein Drittel soll durchs Schwert fallen rings um dich her; und ein Drittel werde ich in alle Winde zerstreuen, und ich werde das Schwert ziehen hinter ihnen her. - (Hesekiel 5.2) 13 Und mein Zorn soll sich vollenden, und meinen Grimm werde ich an ihnen stillen und Rache nehmen. Und wenn ich meinen Grimm an ihnen vollende, so werden sie wissen, daß ich, Jehova, in meinem Eifer geredet habe. (Hesekiel 16.42) 14 Und ich werde dich zur Einöde machen und zum Hohne unter den Nationen, die rings um dich her sind, vor den Augen jedes Vorübergehenden. 15 Und es soll ein Hohn und ein Spott sein, eine Warnung und ein Entsetzen für die Nationen, die rings um dich her sind, wenn ich Gerichte an dir üben werde im Zorn und im Grimm und in Züchtigungen des Grimmes. Ich, Jehova, habe geredet. (Jeremia 24.9) 16 Wenn ich die bösen Pfeile des Hungers wider sie sende, welche zum Verderben sein werden, die ich senden werde, um euch zu verderben, so werde ich den Hunger über euch häufen und euch den Stab des Brotes zerbrechen. (5. Mose 32.23) (Hesekiel 4.16) 17 Und ich werde Hunger über euch senden und böse Tiere, daß sie dich der Kinder berauben; und Pest und Blut sollen über dich ergehen, und das Schwert werde ich über dich bringen. Ich, Jehova, habe geredet. (Hesekiel 14.21)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)