zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 5

1 Und du, Menschensohn, nimm dir ein scharfes Schwert: als Schermesser sollst du es dir nehmen und damit über dein Haupt und über deinen Bart fahren; und nimm dir Waagschalen und teile die Haare. 2 Ein Drittel sollst du mit Feuer verbrennen inmitten der Stadt, wenn die Tage der Belagerung voll sind; und ein Drittel sollst du nehmen, und rings um sie her mit dem Schwerte schlagen; und ein Drittel sollst du in den Wind streuen, denn ich werde das Schwert ziehen hinter ihnen her. 3 Und du sollst davon eine kleine Zahl nehmen und in deine Rockzipfel binden. 4 Und von diesen sollst du abermals nehmen und sie mitten ins Feuer werfen und sie mit Feuer verbrennen; davon wird ein Feuer ausgehen wider das ganze Haus Israel.

Deutung und Begründung der Gerichtszeichen

5 So spricht der Herr, Jehova: Dieses Jerusalem, inmitten der Nationen habe ich es gesetzt, und Länder rings um dasselbe her. 6 Und es war widerspenstig gegen meine Rechte in Gesetzlosigkeit, mehr als die Nationen, und gegen meine Satzungen, mehr als die Länder, welche rings um dasselbe her sind; denn meine Rechte haben sie verworfen, und in meinen Satzungen haben sie nicht gewandelt. 7 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Weil ihr getobt habt, mehr als die Nationen, die rings um euch her sind, in meinen Satzungen nicht gewandelt und meine Rechte nicht getan habt, ja, selbst nach den Rechten der Nationen, die rings um euch her sind, nicht getan habt, 8 darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, auch ich will wider dich sein, und will Gerichte in deiner Mitte üben vor den Augen der Nationen. 9 Und ich will an dir tun, was ich nicht getan habe und desgleichen ich nicht wieder tun werde, um all deiner Greuel willen. 10 Darum werden Väter ihre Kinder essen in deiner Mitte, und Kinder werden ihre Väter essen; und ich will Gerichte an dir üben, und will deinen ganzen Überrest in alle Winde zerstreuen. (5. Mose 28.53-55) (Klagelieder 4.10) 11 Darum, so wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova: Wahrlich, weil du mein Heiligtum verunreinigt hast durch alle deine Scheusale und durch alle deine Greuel, so will auch ich mein Auge abziehen ohne Mitleid, und auch ich will mich nicht erbarmen. (Hesekiel 8.6) 12 Ein Drittel von dir soll an der Pest sterben und durch Hunger umkommen in deiner Mitte; und ein Drittel soll durchs Schwert fallen rings um dich her; und ein Drittel werde ich in alle Winde zerstreuen, und ich werde das Schwert ziehen hinter ihnen her. - (Hesekiel 5.2) 13 Und mein Zorn soll sich vollenden, und meinen Grimm werde ich an ihnen stillen und Rache nehmen. Und wenn ich meinen Grimm an ihnen vollende, so werden sie wissen, daß ich, Jehova, in meinem Eifer geredet habe. (Hesekiel 16.42) 14 Und ich werde dich zur Einöde machen und zum Hohne unter den Nationen, die rings um dich her sind, vor den Augen jedes Vorübergehenden. 15 Und es soll ein Hohn und ein Spott sein, eine Warnung und ein Entsetzen für die Nationen, die rings um dich her sind, wenn ich Gerichte an dir üben werde im Zorn und im Grimm und in Züchtigungen des Grimmes. Ich, Jehova, habe geredet. (Jeremia 24.9) 16 Wenn ich die bösen Pfeile des Hungers wider sie sende, welche zum Verderben sein werden, die ich senden werde, um euch zu verderben, so werde ich den Hunger über euch häufen und euch den Stab des Brotes zerbrechen. (5. Mose 32.23) (Hesekiel 4.16) 17 Und ich werde Hunger über euch senden und böse Tiere, daß sie dich der Kinder berauben; und Pest und Blut sollen über dich ergehen, und das Schwert werde ich über dich bringen. Ich, Jehova, habe geredet. (Hesekiel 14.21)

zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.