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Hesekiel - Kapitel 48

1 Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus, nordwärts, zur Seite von Hamath - die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines. 3 Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines. 4 Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines. 5 Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines. 6 Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines. 7 Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines. 8 Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein. (Hesekiel 45.1) 9 Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge, und 10000 in die Breite sein. 10 Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden 25000 Ruten in die Länge, und gegen Westen 10000 in die Breite, und gegen Osten 10000 in die Breite und gegen Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein. 11 Den Priestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks - die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind, (Hesekiel 44.15) 12 ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten. 13 Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 sein. 14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig. 15 Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein. 16 Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 Ruten, und die Südseite 4500, und an der Ostseite 4500, und die Westseite 4500. (Offenbarung 21.16) 17 Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden 250 Ruten, und gegen Süden 250, und gegen Osten 250, und gegen Westen 250. 18 Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, gegen Osten und 10000 gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels. 20 Das ganze Hebopfer soll 25000 Ruten bei 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt. 21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen (Hesekiel 45.7) 22 Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören. 23 Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los. 24 Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines. 25 Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines. 26 Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines. 27 Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines. 28 Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.

Die Stadt, ihre Tore und ihr Name

30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Maß; 31 und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines. (Offenbarung 21.12-13) 32 Und nach der Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines. 33 Und an der Südseite, 4500 Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines. 34 An der Westseite, 4500 Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines. 35 Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst. (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)

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3. Mose - Kapitel 1

Bestimmungen über die Brandopfer

1 Und er rief Mose, und der HERR redete zu ihm von der Stiftshütte aus und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Will jemand von euch dem HERRN ein Opfer bringen, so soll euer Opfer, das ihr darbringet, vom Vieh, von Rindern oder Schafen genommen sein. 3 Ist seine Gabe ein Brandopfer von Rindern, so soll er ein tadelloses männliches Tier darbringen; zur Tür der Stiftshütte soll er es bringen, daß es ihn angenehm mache vor dem HERRN; (3. Mose 17.4) 4 und er soll seine Hand auf den Kopf des Brandopfers stützen, so wird es ihm wohlgefällig aufgenommen und für ihn Sühne erwirken. (2. Mose 29.10) 5 Dann soll er den jungen Ochsen schächten vor dem HERRN; die Söhne Aarons aber, die Priester, sollen das Blut darbringen und es ringsum an den Altar sprengen, der vor der Tür der Stiftshütte steht. 6 Er aber soll dem Brandopfer die Haut abziehen und es in Stücke zerlegen; 7 und die Söhne Aarons, des Priesters, sollen Feuer auf den Altar tun und Holz aufschichten über dem Feuer; 8 auf das Holz aber über dem Feuer sollen die Priester, die Söhne Aarons, die Fleischstücke legen, dazu den Kopf und das Fett; 9 sein Eingeweide aber und seine Schenkel soll man mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze auf dem Altar verbrennen als ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. (1. Mose 8.21) 10 Entnimmt er aber seine Opfergabe dem Kleinvieh, so bringe er zum Brandopfer ein tadelloses männliches Tier von den Lämmern oder Ziegen dar 11 und schächte es an der nördlichen Seite des Altars vor dem HERRN, und die Söhne Aarons, die Priester, sollen das Blut ringsum an den Altar sprengen; 12 er aber zerlege es in Stücke, und der Priester lege sie samt dem Kopf und dem Fett ordentlich auf das Holz über dem Feuer auf dem Altar. 13 Aber das Eingeweide und die Schenkel soll man mit Wasser waschen; und der Priester soll das Ganze darbringen und verbrennen auf dem Altar; es ist ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN. 14 Soll aber seine Brandopfergabe für den HERRN aus Geflügel bestehen, so bringe er von Turteltauben oder von jungen Tauben sein Opfer dar. 15 Dieses soll der Priester zum Altar bringen und ihm den Kopf abkneifen und ihn auf dem Altar verbrennen; sein Blut aber soll an der Wand des Altars ausgepreßt werden. 16 Den Kropf aber samt dem Unrat soll er entfernen und ihn auf den Aschenhaufen werfen, östlich vom Altar. 17 Sodann soll er den Vogel an den Flügeln einreißen, sie aber nicht abtrennen, und der Priester soll ihn auf dem Altar verbrennen, auf dem Holz über dem Feuer; es ist ein Brandopfer, ein wohlriechendes Feuer für den HERRN.