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Hesekiel - Kapitel 48

1 Und dies sind die Namen der Stämme: Vom Nordende an, zur Seite des Weges nach Hethlon, gegen Hamath hin, und nach Hazar-Enon hin, der Grenze von Damaskus, nordwärts, zur Seite von Hamath - die Ost- und die Westseite sollen Dan gehören: ein Los. (Hesekiel 47.15) (Hesekiel 47.17) 2 Und an der Grenze Dans, von der Ostseite bis zur Westseite: Aser eines. 3 Und an der Grenze Asers, von der Ostseite bis zur Westseite: Naphtali eines. 4 Und an der Grenze Naphtalis, von der Ostseite bis zur Westseite: Manasse eines. 5 Und an der Grenze Manasses, von der Ostseite bis zur Westseite: Ephraim eines. 6 Und an der Grenze Ephraims, von der Ostseite bis zur Westseite: Ruben eines. 7 Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines. 8 Und an der Grenze Judas, von der Ostseite bis zur Westseite soll das Hebopfer sein, welches ihr heben sollt: 25000 Ruten Breite, und die Länge wie eines der Stammteile von der Ostseite bis zur Westseite: und das Heiligtum soll in dessen Mitte sein. (Hesekiel 45.1) 9 Das Hebopfer, welches ihr für Jehova heben sollt, soll 25000 Ruten in die Länge, und 10000 in die Breite sein. 10 Und diesen soll das heilige Hebopfer gehören, den Priestern: gegen Norden 25000 Ruten in die Länge, und gegen Westen 10000 in die Breite, und gegen Osten 10000 in die Breite und gegen Süden 25000 in die Länge; und das Heiligtum Jehovas soll in dessen Mitte sein. 11 Den Priestern, - wer geheiligt ist von den Söhnen Zadoks - die meiner Hut gewartet haben, welche, als die Kinder Israel abirrten, nicht abgeirrt sind, wie die Leviten abgeirrt sind, (Hesekiel 44.15) 12 ihnen soll ein Gehobenes von dem Hebopfer des Landes gehören, ein Hochheiliges an der Grenze der Leviten. 13 Und die Leviten sollen, gleichlaufend dem Gebiete der Priester, 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite erhalten; die ganze Länge soll 25000 und die Breite 10000 sein. 14 Und sie sollen nichts davon verkaufen noch vertauschen; und der Erstling des Landes soll nicht an andere übergehen, denn er ist Jehova heilig. 15 Und die 5000 Ruten, die in der Breite übrig sind, längs der 25000, soll gemeines Land sein für die Stadt zur Wohnung und zum Freiplatz; und die Stadt soll in der Mitte desselben sein. 16 Und dies sollen ihre Maße sein: die Nordseite 4500 Ruten, und die Südseite 4500, und an der Ostseite 4500, und die Westseite 4500. (Offenbarung 21.16) 17 Und der Freiplatz der Stadt soll sein: gegen Norden 250 Ruten, und gegen Süden 250, und gegen Osten 250, und gegen Westen 250. 18 Und das Übrige in der Länge, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer, 10000 Ruten, gegen Osten und 10000 gegen Westen (es ist gleichlaufend dem heiligen Hebopfer), dessen Ertrag soll den Arbeitern der Stadt zur Nahrung dienen. 19 Und die Arbeiter der Stadt, die sollen es bebauen aus allen Stämmen Israels. 20 Das ganze Hebopfer soll 25000 Ruten bei 25000 sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt. 21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und gegen Westen längs der 25000, nach der Westgrenze hin, gleichlaufend den Stammteilen (Hesekiel 45.7) 22 Und von dem Eigentum der Leviten und von dem Eigentum der Stadt ab, welche in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören. 23 Und die übrigen Stämme: Von der Ostseite bis zur Westseite: Benjamin ein Los. 24 Und an der Grenze Benjamins, von der Ostseite bis zur Westseite: Simeon eines. 25 Und an der Grenze Simeons, von der Ostseite bis zur Westseite: Issaschar eines. 26 Und an der Grenze Issaschars, von der Ostseite bis zur Westseite: Sebulon eines. 27 Und an der Grenze Sebulons, von der Ostseite bis zur Westseite: Gad eines. 28 Und an der Grenze Gads, nach der Mittagseite hin südwärts, da soll die Grenze sein von Thamar nach dem Wasser Meriba-Kades, nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer. (Hesekiel 47.19) 29 Das ist das Land, welches ihr den Stämmen Israels als Erbteil verlosen sollt; und das sind ihre Teile, spricht der Herr, Jehova.

Die Stadt, ihre Tore und ihr Name

30 Und dies sollen die Ausgänge der Stadt sein: Von der Nordseite an 4500 Ruten Maß; 31 und die Tore der Stadt, nach den Namen der Stämme Israels: drei Tore gegen Norden: das Tor Rubens eines, das Tor Judas eines, das Tor Levis eines. (Offenbarung 21.12-13) 32 Und nach der Ostseite hin, 4500 Ruten, und drei Tore: das Tor Josephs eines, das Tor Benjamins eines, das Tor Dans eines. 33 Und an der Südseite, 4500 Ruten Maß, und drei Tore: das Tor Simeons eines, das Tor Issaschars eines, das Tor Sebulons eines. 34 An der Westseite, 4500 Ruten, ihrer Tore drei: das Tor Gads eines, das Tor Asers eines, das Tor Naphtalis eines. 35 Ringsum 18000 Ruten. Und der Name der Stadt soll von nun an heißen: Jehova daselbst. (Hesekiel 43.7) (Offenbarung 21.3)

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1. Timotheus - Kapitel 5

1 Wenn du einen Älteren ermahnen musst, dann fahre ihn nicht hart an, sondern rede mit ihm, als wäre er dein Vater. Jüngere ermahne wie Brüder, (3. Mose 19.32) (Titus 2.2) 2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern mit allem Anstand! 3 Kümmere dich darum, dass die Witwen, die auf sich allein gestellt sind, versorgt werden! 4 Wenn eine Witwe nämlich Kinder oder Enkel hat, dann sollen diese zuerst lernen, ihre Pflicht in der eigenen Familie zu erfüllen. Sie sollen ihre Ehrfurcht vor Gott dadurch zeigen, dass sie für ihre Eltern und Großeltern sorgen. So können sie sich dankbar für das erweisen, was sie von ihnen empfangen haben, denn das gefällt Gott. 5 Die Gemeinde soll nur für die Witwen sorgen, die wirklich auf sich allein gestellt sind. Solche Witwen hoffen auf Gott. Sie bitten ihn Tag und Nacht um Hilfe und hören überhaupt nicht auf, zu ihm zu beten. (Lukas 2.37) 6 Wenn eine Witwe jedoch ihrem Vergnügen nachgeht, ist sie schon bei lebendigem Leibe tot. 7 Wenn du ihnen das einschärfst, wird man ihnen nichts vorwerfen können. 8 Wenn aber jemand sich weigert, für seine Angehörigen zu sorgen - vor allem für die, die mit ihm unter einem Dach leben -, dann hat er seinen Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Ungläubiger. (Matthäus 15.5-6) 9 Eine Frau darf erst dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens 60 Jahre alt ist und ihrem Mann treu war. 10 Sie muss bekannt dafür sein, dass sie Gutes getan hat, dass sie zum Beispiel Kinder aufgezogen hat und gastfreundlich gewesen ist, dass sie Gläubigen die Füße gewaschen und Menschen in Not geholfen hat. Sie muss sich in jeder Hinsicht bemüht haben, Gutes zu tun. (Johannes 13.14) (Hebräer 13.2) 11 Nimm keine jüngeren Witwen in das Verzeichnis auf. Denn das Verlangen nach einem Mann kann bei ihnen dazu führen, die Verpflichtung zu vergessen, die sie Christus gegenüber eingegangen sind, als sie sich ins Verzeichnis aufnehmen ließen. Dann wollen sie wieder heiraten 12 und ziehen sich den Vorwurf zu, ihrem vorher gegebenen Versprechen untreu geworden zu sein. 13 Außerdem werden sie faul und gewöhnen sich daran, in den Häusern von anderen herumzusitzen. Dann werden sie geschwätzig, mischen sich in fremde Angelegenheiten ein und reden über Dinge, die sie nichts angehen. 14 Ich möchte deshalb, dass jüngere Witwen heiraten, Kinder bekommen und sich um ihren Haushalt kümmern. Dann werden sie auch einem Gegner des Evangeliums keinen Anlass zu übler Nachrede geben. (1. Korinther 7.9) (1. Timotheus 2.15) 15 Denn einige haben sich tatsächlich schon abgewandt und sind dem Satan gefolgt. 16 Wenn also eine gläubige Frau Witwen in ihrer Verwandtschaft hat, soll sie für sie sorgen. Dadurch wird die Gemeinde nicht belastet und kann den alleinstehenden Witwen helfen. (Apostelgeschichte 6.1) 17 Älteste, die gute Vorsteher in der Gemeinde sind, haben nicht nur Anerkennung verdient, sondern auch den entsprechenden Lohn, besonders wenn sie im Predigt- und Lehrdienst arbeiten. (Apostelgeschichte 14.23) (Römer 12.8) 18 Denn die Schrift sagt: "Du sollst einem Ochsen beim Dreschen nicht das Maul zubinden" und: "Wer arbeitet, hat Anrecht auf Lohn." (Lukas 10.7) (1. Korinther 9.9) 19 Anschuldigungen gegen Älteste höre dir nur dann an, wenn sie durch zwei oder drei Zeugen bestätigt werden. (5. Mose 19.15) (Matthäus 18.16) 20 Doch wenn ein Ältester sich wirklich etwas zuschulden kommen lässt, dann weise ihn vor allen zurecht, damit auch die anderen gewarnt sind. (Galater 2.14) 21 Ich beschwöre dich vor Gott, vor Christus und den auserwählten Engeln: Befolge dies alles ohne Vorurteil und begünstige niemand. 22 Lege niemand vorschnell die Hände auf, um ihm so eine Aufgabe in der Gemeinde zu übertragen, sonst machst du dich mitschuldig, wenn er sich versündigt. Bewahre dich rein. (1. Timotheus 4.14) 23 Trink übrigens nicht immer nur Wasser. Nimm aus Rücksicht auf deinen Magen und dein häufiges Kranksein auch ein wenig Wein zu dir. 24 Bei einigen Menschen liegen die Sünden schon jetzt offen zutage. Sie laufen dem Gericht Gottes gleichsam voraus. Bei anderen kommen sie erst dann ans Licht. 25 Ebenso sind auch die guten Taten schon jetzt für alle sichtbar. Und selbst wenn es einmal nicht so ist, können sie doch nicht verborgen bleiben.