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Hesekiel - Kapitel 47

Vision vom zukünftigen Tempel: Das Wasser aus dem Tempel

1 Und er führte mich zurück zu der Tür des Hauses; und siehe, Wasser flossen unter der Schwelle des Hauses hervor gegen Osten, denn die Vorderseite des Hauses war gegen Osten; und die Wasser flossen herab von unten, von der rechten Seite des Hauses her, südlich vom Altar. (Sacharja 14.8) (Offenbarung 22.1) 2 Und er führte mich hinaus durch das Nordtor, und führte mich draußen herum zum äußeren Tore, des Weges zu dem gegen Osten gerichteten Tore; und siehe, Wasser rieselten von der rechten Torseite her. 3 Und als der Mann gegen Osten hinausging, war eine Meßschnur in seiner Hand. Und er maß tausend Ellen, und ließ mich durch die Wasser gehen - Wasser bis an die Knöchel; (Hesekiel 40.3) 4 und er maß tausend Ellen, und ließ mich durch die Wasser gehen - Wasser bis an die Knie; und er maß tausend Ellen, und ließ mich hindurchgehen - Wasser bis an die Hüften; 5 und er maß tausend Ellen - ein Fluß, durch den ich nicht gehen konnte; denn die Wasser waren hoch, Wasser zum Schwimmen, ein Fluß, der nicht zu durchgehen war. 6 Und er sprach zu mir: Hast du es gesehen, Menschensohn? Und er führte mich wieder zurück an dem Ufer des Flusses. 7 Als ich zurückkehrte, siehe, da standen an dem Ufer des Flusses sehr viele Bäume auf dieser und auf jener Seite. 8 Und er sprach zu mir: Diese Wasser fließen hinaus nach dem östlichen Kreise, und fließen in die Ebene hinab und gelangen in das Meer; und werden sie in das Meer hinausgeführt, so werden die Wasser des Meeres gesund werden. (1. Mose 14.3) 9 Und es wird geschehen, daß alle lebendigen Seelen, die da wimmeln, überall wohin der Doppelfluß kommt, leben werden. Und der Fische werden sehr viele sein; denn wenn diese Wasser dorthin kommen, so werden die Wasser des Meeres gesund werden, und alles wird leben, wohin der Fluß kommt. 10 Und es wird geschehen, daß Fischer an demselben stehen werden: von En-Gedi bis En-Eglaim werden Plätze sein zur Ausbreitung der Netze. Nach ihrer Art werden seine Fische sein, sehr zahlreich, wie die Fische des großen Meeres. 11 Seine Sümpfe und seine Lachen werden nicht gesund werden, sie werden salzig bleiben. 12 Und an dem Flusse, an seinem Ufer, auf dieser und auf jener Seite, werden allerlei Bäume wachsen, von denen man ißt, deren Blätter nicht verwelken und deren Früchte nicht ausgehen werden. Monat für Monat werden sie reife Früchte tragen, denn seine Wasser fließen aus dem Heiligtum hervor; und ihre Früchte werden zur Speise dienen und ihre Blätter zur Heilung. (Offenbarung 22.2)

Die Grenzen des Landes

13 So spricht der Herr, Jehova: Dies ist die Grenze, nach welcher ihr euch das Land als Erbe verteilen sollt nach den zwölf Stämmen Israels: für Joseph zwei Lose. (1. Mose 48.5) (Josua 17.17) 14 Und ihr sollt es erben, der eine wie der andere, das Land, welches euren Vätern zu geben ich meine Hand erhoben habe; und dieses Land soll euch als Erbteil zufallen. - 15 Und dies ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite, vom großen Meere an, des Weges nach Hethlon, gegen Zedad hin; (4. Mose 34.2) 16 Hamath, Berotha, Sibraim, welches zwischen der Grenze von Damaskus und der Grenze von Hamath liegt, das mittlere Hazer, welches an der Grenze von Hauran liegt. 17 Und die Grenze vom Meere her soll Hazar-Enon sein, die Grenze von Damaskus; und den Norden betreffend nordwärts, so ist Hamath die Grenze. Und das ist die Nordseite. - 18 Und was die Ostseite betrifft, so ist zwischen Hauran und Damaskus und Gilead und dem Lande Israel der Jordan; von der Nordgrenze nach dem östlichen Meere hin sollt ihr messen. Und das ist die Ostseite. - 19 Und die Mittagseite südwärts: von Thamar bis zum Haderwasser Kades, und nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer. Und das ist die Südseite gegen Mittag. - (4. Mose 20.13) (4. Mose 34.5) 20 Und die Westseite: das große Meer, von der Südgrenze, bis man Hamath gegenüber kommt; das ist die Westseite. -

Die Aufteilung des Landes

21 Und dieses Land sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels. 22 Und es soll geschehen: euch und den Fremdlingen, die in eurer Mitte weilen, welche Kinder in eurer Mitte gezeugt haben, sollt ihr es als Erbteil verlosen; und sie sollen euch sein wie Eingeborene unter den Kindern Israel; mit euch sollen sie um ein Erbteil losen inmitten der Stämme Israels. (2. Mose 22.20) 23 Und es soll geschehen, in dem Stamme, bei welchem der Fremdling weilt, daselbst sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht der Herr, Jehova.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.