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Hesekiel - Kapitel 47

Vision vom zukünftigen Tempel: Das Wasser aus dem Tempel

1 Und er führte mich zurück zu der Tür des Hauses; und siehe, Wasser flossen unter der Schwelle des Hauses hervor gegen Osten, denn die Vorderseite des Hauses war gegen Osten; und die Wasser flossen herab von unten, von der rechten Seite des Hauses her, südlich vom Altar. (Sacharja 14.8) (Offenbarung 22.1) 2 Und er führte mich hinaus durch das Nordtor, und führte mich draußen herum zum äußeren Tore, des Weges zu dem gegen Osten gerichteten Tore; und siehe, Wasser rieselten von der rechten Torseite her. 3 Und als der Mann gegen Osten hinausging, war eine Meßschnur in seiner Hand. Und er maß tausend Ellen, und ließ mich durch die Wasser gehen - Wasser bis an die Knöchel; (Hesekiel 40.3) 4 und er maß tausend Ellen, und ließ mich durch die Wasser gehen - Wasser bis an die Knie; und er maß tausend Ellen, und ließ mich hindurchgehen - Wasser bis an die Hüften; 5 und er maß tausend Ellen - ein Fluß, durch den ich nicht gehen konnte; denn die Wasser waren hoch, Wasser zum Schwimmen, ein Fluß, der nicht zu durchgehen war. 6 Und er sprach zu mir: Hast du es gesehen, Menschensohn? Und er führte mich wieder zurück an dem Ufer des Flusses. 7 Als ich zurückkehrte, siehe, da standen an dem Ufer des Flusses sehr viele Bäume auf dieser und auf jener Seite. 8 Und er sprach zu mir: Diese Wasser fließen hinaus nach dem östlichen Kreise, und fließen in die Ebene hinab und gelangen in das Meer; und werden sie in das Meer hinausgeführt, so werden die Wasser des Meeres gesund werden. (1. Mose 14.3) 9 Und es wird geschehen, daß alle lebendigen Seelen, die da wimmeln, überall wohin der Doppelfluß kommt, leben werden. Und der Fische werden sehr viele sein; denn wenn diese Wasser dorthin kommen, so werden die Wasser des Meeres gesund werden, und alles wird leben, wohin der Fluß kommt. 10 Und es wird geschehen, daß Fischer an demselben stehen werden: von En-Gedi bis En-Eglaim werden Plätze sein zur Ausbreitung der Netze. Nach ihrer Art werden seine Fische sein, sehr zahlreich, wie die Fische des großen Meeres. 11 Seine Sümpfe und seine Lachen werden nicht gesund werden, sie werden salzig bleiben. 12 Und an dem Flusse, an seinem Ufer, auf dieser und auf jener Seite, werden allerlei Bäume wachsen, von denen man ißt, deren Blätter nicht verwelken und deren Früchte nicht ausgehen werden. Monat für Monat werden sie reife Früchte tragen, denn seine Wasser fließen aus dem Heiligtum hervor; und ihre Früchte werden zur Speise dienen und ihre Blätter zur Heilung. (Offenbarung 22.2)

Die Grenzen des Landes

13 So spricht der Herr, Jehova: Dies ist die Grenze, nach welcher ihr euch das Land als Erbe verteilen sollt nach den zwölf Stämmen Israels: für Joseph zwei Lose. (1. Mose 48.5) (Josua 17.17) 14 Und ihr sollt es erben, der eine wie der andere, das Land, welches euren Vätern zu geben ich meine Hand erhoben habe; und dieses Land soll euch als Erbteil zufallen. - 15 Und dies ist die Grenze des Landes: Auf der Nordseite, vom großen Meere an, des Weges nach Hethlon, gegen Zedad hin; (4. Mose 34.2) 16 Hamath, Berotha, Sibraim, welches zwischen der Grenze von Damaskus und der Grenze von Hamath liegt, das mittlere Hazer, welches an der Grenze von Hauran liegt. 17 Und die Grenze vom Meere her soll Hazar-Enon sein, die Grenze von Damaskus; und den Norden betreffend nordwärts, so ist Hamath die Grenze. Und das ist die Nordseite. - 18 Und was die Ostseite betrifft, so ist zwischen Hauran und Damaskus und Gilead und dem Lande Israel der Jordan; von der Nordgrenze nach dem östlichen Meere hin sollt ihr messen. Und das ist die Ostseite. - 19 Und die Mittagseite südwärts: von Thamar bis zum Haderwasser Kades, und nach dem Bache Ägyptens hin bis an das große Meer. Und das ist die Südseite gegen Mittag. - (4. Mose 20.13) (4. Mose 34.5) 20 Und die Westseite: das große Meer, von der Südgrenze, bis man Hamath gegenüber kommt; das ist die Westseite. -

Die Aufteilung des Landes

21 Und dieses Land sollt ihr unter euch verteilen nach den Stämmen Israels. 22 Und es soll geschehen: euch und den Fremdlingen, die in eurer Mitte weilen, welche Kinder in eurer Mitte gezeugt haben, sollt ihr es als Erbteil verlosen; und sie sollen euch sein wie Eingeborene unter den Kindern Israel; mit euch sollen sie um ein Erbteil losen inmitten der Stämme Israels. (2. Mose 22.20) 23 Und es soll geschehen, in dem Stamme, bei welchem der Fremdling weilt, daselbst sollt ihr ihm sein Erbteil geben, spricht der Herr, Jehova.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)