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Hesekiel - Kapitel 46

Vision vom zukünftigen Tempel: Vorschriften für Festtage, für Fürst und Volk und für die Opferküchen

1 So spricht der Herr, Jehova: Das Tor des inneren Vorhofs, welches gegen Osten sieht, soll die sechs Werktage geschlossen sein; aber am Sabbathtage soll es geöffnet werden, und am Tage des Neumondes soll es geöffnet werden. 2 Und der Fürst soll durch die Torhalle hineingehen von außen her und sich an die Pfosten des Tores stellen; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Friedensopfer opfern, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten und hinausgehen; das Tor soll aber nicht geschlossen werden bis zum Abend. (Hesekiel 44.3) 3 Und das Volk des Landes soll anbeten am Eingang dieses Tores, an den Sabbathen und an den Neumonden, vor Jehova. - 4 Und das Brandopfer, welches der Fürst dem Jehova am Sabbathtage darbringen soll: sechs Lämmer ohne Fehl und ein Widder ohne Fehl. (4. Mose 28.9) 5 Und als Speisopfer: ein Epha Feinmehl zu jedem Widder; und zu den Lämmern als Speisopfer: eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. 6 Und am Tage des Neumondes: ein junger Farren ohne Fehl und sechs Lämmer und ein Widder; ohne Fehl sollen sie sein. 7 Und ein Epha zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder soll er als Speisopfer opfern; und zu den Lämmern, nach dem was seine Hand aufbringen kann; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. - (Hesekiel 45.24) 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Torhalle hineingehen; und durch sie soll er hinausgehen. 9 Und wenn das Volk des Landes an den Festen vor Jehova kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch welches er hineingegangen ist, sondern stracks vor sich hinausgehen. 10 Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen. - 11 Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer sein: ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder; und zu den Lämmern eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (Hesekiel 46.7) 12 Und wenn der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer dem Jehova opfern will, so soll man ihm das Tor öffnen, welches gegen Osten sieht; und er soll sein Brandopfer und seine Friedensopfer opfern, gleichwie er am Sabbathtage tut; und wenn er hinausgeht, so soll man das Tor verschließen, nachdem er hinausgegangen ist. - 13 Und du sollst täglich ein einjähriges Lamm ohne Fehl dem Jehova als Brandopfer opfern, Morgen für Morgen sollst du es opfern. (4. Mose 28.3) 14 Und ein Speisopfer sollst du dazu opfern, Morgen für Morgen: ein sechstel Epha; und Öl, ein drittel Hin, um das Feinmehl zu befeuchten, als Speisopfer - dem Jehova: ewige Satzungen, die beständig währen sollen. 15 Und opfert das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein beständiges Brandopfer. 16 So spricht der Herr, Jehova: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen gehören, es ist ihr Erbeigentum. 17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbteil gibt, so soll es demselben bis zum Freijahre gehören, und dann wieder an den Fürsten kommen; es ist ja sein Erbteil: seinen Söhnen, ihnen soll es gehören. (3. Mose 25.10) 18 Und der Fürst soll nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, so daß er sie aus ihrem Eigentum verdrängt; von seinem Eigentum soll er seinen Söhnen vererben, auf daß mein Volk nicht zerstreut werde, ein jeder aus seinem Eigentum. (Hesekiel 45.8-9) 19 Und er brachte mich durch den Zugang, der an der Seite des Tores war, zu den heiligen Zellen für die Priester, welche gegen Norden sahen; und siehe, daselbst war ein Ort an der äußersten Seite gegen Westen. 20 Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen, das Volk zu heiligen. - 21 Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war ein Hof. 22 In den vier Ecken des Vorhofs waren geschlossene Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig breit; alle vier Eckhöfe hatten einerlei Maß. 23 Und in denselben war eine Mauerreihe ringsherum bei allen vieren; und Kochherde waren unter den Mauerreihen angebracht ringsum. 24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Kochhäuser, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.

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Josua - Kapitel 15

Das Erbteil des Stammes Juda

1 Und das Los des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern lag an der Grenze von Zin gegen Mittag, am südlichen Ende. (4. Mose 34.3-5) 2 Und ihre südliche Grenze beginnt am Ende des Salzmeeres, bei der Zunge, die mittagwärts reicht, 3 und zieht sich hinaus gegen Mittag zur Höhe von Akrabbim und hinüber gen Zin und wieder von Mittag gen Kadesch-Barnea hinauf und nach Hezron hin und gen Adar hinauf und wendet sich gegen Karka; 4 dann geht sie hinüber nach Azmon und hinaus an den Bach Ägyptens, so daß das Meer das Ende der Grenze bildet. Das sei eure südliche Grenze! 5 Aber die östliche Grenze ist das Salzmeer bis zur Mündung des Jordan. Die Grenze des nördlichen Teils aber beginnt bei der Zunge des Meeres an der Mündung des Jordan 6 und geht hinauf gen Beth-Hogla und zieht sich von Mitternacht gen Beth-Araba und kommt herauf zum Stein Bohan, (Josua 18.17) 7 des Sohnes Rubens, und geht von dem Tal Achor hinauf gen Debir und wendet sich nördlich gegen Gilgal, welches der Anhöhe Adummim gegenüber liegt, das südlich an dem Bache liegt. Darnach geht sie zu dem Wasser En-Semes und kommt hinaus zum Brunnen Rogel, (2. Samuel 17.17) 8 geht darnach hinauf zum Tal des Sohnes Hinnoms, an der Seite der Jebusiter gegen Mittag, das ist Jerusalem; und sie kommt herauf zur Spitze des Berges, der westlich vor dem Tal Hinnom liegt und nördlich an das Ende des Tales Rephaim stößt. (2. Chronik 28.3) 9 Darnach kommt sie von der Spitze desselben Berges zu der Quelle des Wassers Nephtoach und kommt heraus zu den Städten des Gebirges Ephron und neigt sich gen Baala, das ist Kirjat-Jearim. (Josua 15.60) 10 Und die Grenze wendet sich herum von Baala gegen Abend zum Gebirge Seir und geht hinüber nach dem nördlichen Bergrücken Jearim, das ist Kesalon, und kommt herab gen Beth-Semes und geht nach Timna; 11 sodann läuft die Grenze weiter nördlich bis zum Bergrücken von Ekron und zieht sich gen Sikron und geht über den Berg Baala und kommt heraus gen Jabneel; also daß das Meer das Ende dieser Grenze bildet. 12 Die Grenze aber gegen Abend ist das große Meer und sein Gestade. Das ist die Grenze der Kinder Juda, nach ihren Geschlechtern, ringsum. 13 Aber Kaleb, dem Sohn Jephunnes, gab er sein Teil unter den Kindern Juda nach dem Befehl des HERRN an Josua, nämlich die Stadt Arba, des Vaters Enaks, das ist Hebron. (Josua 14.6) (Richter 1.10) 14 Und Kaleb vertrieb von dannen die drei Söhne Enaks, Sesai, Achiman und Talmai, die Enakskinder, 15 und zog von dannen hinauf zu den Einwohnern von Debir. Debir aber hieß vor Zeiten Kirjat-Sepher. 16 Und Kaleb sprach: Wer Kirjat-Sepher schlägt und erobert, dem will ich meine Tochter Achsa zum Eheweib geben! 17 Da gewann sie Otniel, der Sohn Kenas, des Bruders Kalebs; und er gab ihm seine Tochter Achsa zum Eheweib. 18 Und es begab sich, als sie einzog, trieb sie ihn an, von ihrem Vater einen Acker zu fordern. Und sie sprang vom Esel. Da sprach Kaleb zu ihr: 19 Was hast du? Sie sprach: Gib mir einen Segen, denn du hast mir ein dürres Land gegeben; gib mir auch Wasserquellen! Da gab er ihr Wasserquellen, die obern und die untern. 20 Das ist das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Geschlechtern. 21 Und die äußersten Städte des Stammes der Kinder Juda, gegen die Grenze der Edomiter im Süden, waren diese: Kabzeel, 22 Eder, Jagur, Kina, Dimona, Adada, 23 Kedesch, Hazor, Jitnan, Siph, Telem, 24 Bealot, Hazor-Hadatta, Keriot-Hezron, 25 welches Hazor ist, 26 Amam, Sema, Molada, 27 Hazar-Gadda, Hesmon, Beth-Pelet, 28 Hazar-Schual, Beer-Seba, Bisjot-Ja, 29 Baala, Jjim, Ezem, Eltolad, Kesil, 30 Horma, Ziklag, Madmanna, Sansanna, 31 Lebaot, Silhim, Ain und Rimmon. 32 Das sind neunundzwanzig Städte und ihre Dörfer. 33 In den Tälern aber waren Estaol, (Richter 13.25) (Richter 16.31) 34 Zorea, Asna, Sanoach, En-Gannim, 35 Tappuach, Enam, Jarmut, 36 Adullam, Socho, Aseka, Saaraim, Aditaim, Gereda, Gederotaim; 37 das sind vierzehn Städte und ihre Dörfer. 38 Zenan, Hadasa, Migdal-Gad, Dilean, 39 Mizpe, Jokteel, Lachis, Bozkat, Eglon, 40 Kabbon, Lachmas, Kitlis, Gederot, 41 Beth-Dagon, Naama, Makkeda. Das sind sechzehn Städte und ihre Dörfer. 42 Libna, Eter, Asan, Jiphtach, Asna, Nezib, 43 Kegila, Achsib, Maresa. 44 Das sind neun Städte und ihre Dörfer. (Josua 19.29) 45 Ekron, mit seinen Dörfern und Höfen. (1. Samuel 5.10) 46 Von Ekron und bis an das Meer alles, was an Asdod grenzt und ihre Dörfer: 47 Asdod mit seinen Dörfern und Höfen, Gaza mit seinen Höfen und Dörfern, bis an den Bach Ägyptens, und das große Meer ist seine Grenze. (4. Mose 34.6) (Richter 1.18) (1. Samuel 5.1) 48 Auf dem Gebirge aber waren Samir, Jattir, Socho, 49 Danna, Kirjat-Sanna, welches Debir ist, 50 Anab, Estemo, Anim, Gosen, Holon, Gilo. 51 Das sind elf Städte und ihre Dörfer. 52 Arab, Duma, Esean, 53 Janum, Beth-Tappuach, Apheka, Humta, 54 Kirjat-Arba, das ist Hebron, Zior. Das sind neun Städte und ihre Dörfer. 55 Maon, Karmel, Siph, Juta, Jesreel, 56 Jokdeam, Sanoach, Kain, Gibea, Timna. 57 Das sind zehn Städte und ihre Dörfer. 58 Halhul, Beth-Zur, Gedor, Maarat, Beth-Anot und Eltekon. 59 Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 60 Kirjat-Baal, das ist Kirjat-Jearim, und Rabba. Das sind zwei Städte und ihre Dörfer. (Josua 9.17) (Josua 18.14) 61 In der Wüste aber waren Beth-Araba, Middin, 62 Sechacha, Nibsan und die Salzstadt und Engedi. Das sind sechs Städte und ihre Dörfer. 63 Die Kinder Juda aber konnten die Jebusiter, welche zu Jerusalem wohnten, nicht vertreiben. Also wohnten die Jebusiter mit den Kindern Juda zu Jerusalem bis auf diesen Tag. (Josua 18.18) (2. Samuel 5.6)