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Hesekiel - Kapitel 46

Vision vom zukünftigen Tempel: Vorschriften für Festtage, für Fürst und Volk und für die Opferküchen

1 So spricht der Herr, Jehova: Das Tor des inneren Vorhofs, welches gegen Osten sieht, soll die sechs Werktage geschlossen sein; aber am Sabbathtage soll es geöffnet werden, und am Tage des Neumondes soll es geöffnet werden. 2 Und der Fürst soll durch die Torhalle hineingehen von außen her und sich an die Pfosten des Tores stellen; und die Priester sollen sein Brandopfer und seine Friedensopfer opfern, und er soll auf der Schwelle des Tores anbeten und hinausgehen; das Tor soll aber nicht geschlossen werden bis zum Abend. (Hesekiel 44.3) 3 Und das Volk des Landes soll anbeten am Eingang dieses Tores, an den Sabbathen und an den Neumonden, vor Jehova. - 4 Und das Brandopfer, welches der Fürst dem Jehova am Sabbathtage darbringen soll: sechs Lämmer ohne Fehl und ein Widder ohne Fehl. (4. Mose 28.9) 5 Und als Speisopfer: ein Epha Feinmehl zu jedem Widder; und zu den Lämmern als Speisopfer: eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. 6 Und am Tage des Neumondes: ein junger Farren ohne Fehl und sechs Lämmer und ein Widder; ohne Fehl sollen sie sein. 7 Und ein Epha zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder soll er als Speisopfer opfern; und zu den Lämmern, nach dem was seine Hand aufbringen kann; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. - (Hesekiel 45.24) 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Torhalle hineingehen; und durch sie soll er hinausgehen. 9 Und wenn das Volk des Landes an den Festen vor Jehova kommt: wer durch das Nordtor hineingeht, um anzubeten, soll durch das Südtor hinausgehen; und wer durch das Südtor hineingeht, soll durch das Nordtor hinausgehen; er soll nicht durch das Tor zurückkehren, durch welches er hineingegangen ist, sondern stracks vor sich hinausgehen. 10 Und der Fürst soll mitten unter ihnen hineingehen, wenn sie hineingehen; und wenn sie hinausgehen, sollen sie zusammen hinausgehen. - 11 Und an den Festen und zu den Festzeiten soll das Speisopfer sein: ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder; und zu den Lämmern eine Gabe seiner Hand; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (Hesekiel 46.7) 12 Und wenn der Fürst ein freiwilliges Brandopfer oder freiwillige Friedensopfer dem Jehova opfern will, so soll man ihm das Tor öffnen, welches gegen Osten sieht; und er soll sein Brandopfer und seine Friedensopfer opfern, gleichwie er am Sabbathtage tut; und wenn er hinausgeht, so soll man das Tor verschließen, nachdem er hinausgegangen ist. - 13 Und du sollst täglich ein einjähriges Lamm ohne Fehl dem Jehova als Brandopfer opfern, Morgen für Morgen sollst du es opfern. (4. Mose 28.3) 14 Und ein Speisopfer sollst du dazu opfern, Morgen für Morgen: ein sechstel Epha; und Öl, ein drittel Hin, um das Feinmehl zu befeuchten, als Speisopfer - dem Jehova: ewige Satzungen, die beständig währen sollen. 15 Und opfert das Lamm und das Speisopfer und das Öl, Morgen für Morgen, als ein beständiges Brandopfer. 16 So spricht der Herr, Jehova: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen gehören, es ist ihr Erbeigentum. 17 Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbteil gibt, so soll es demselben bis zum Freijahre gehören, und dann wieder an den Fürsten kommen; es ist ja sein Erbteil: seinen Söhnen, ihnen soll es gehören. (3. Mose 25.10) 18 Und der Fürst soll nichts von dem Erbteil des Volkes nehmen, so daß er sie aus ihrem Eigentum verdrängt; von seinem Eigentum soll er seinen Söhnen vererben, auf daß mein Volk nicht zerstreut werde, ein jeder aus seinem Eigentum. (Hesekiel 45.8-9) 19 Und er brachte mich durch den Zugang, der an der Seite des Tores war, zu den heiligen Zellen für die Priester, welche gegen Norden sahen; und siehe, daselbst war ein Ort an der äußersten Seite gegen Westen. 20 Und er sprach zu mir: Das ist der Ort, wo die Priester das Schuldopfer und das Sündopfer kochen, wo sie das Speisopfer backen sollen, damit sie es nicht in den äußeren Vorhof hinaustragen, das Volk zu heiligen. - 21 Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof und ließ mich an den vier Ecken des Vorhofs vorübergehen; und siehe, in jeder Ecke des Vorhofs war ein Hof. 22 In den vier Ecken des Vorhofs waren geschlossene Höfe, vierzig Ellen lang und dreißig breit; alle vier Eckhöfe hatten einerlei Maß. 23 Und in denselben war eine Mauerreihe ringsherum bei allen vieren; und Kochherde waren unter den Mauerreihen angebracht ringsum. 24 Und er sprach zu mir: Dies sind die Kochhäuser, wo die Diener des Hauses das Schlachtopfer des Volkes kochen sollen.

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5. Mose - Kapitel 23

Ausschluss von der Gemeinde des HERRN

1 Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen. 3 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich; 4 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte. 5 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der HERR, dein Gott, dich liebt. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen. 8 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.

Reinhaltung des Heerlagers

10 Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; 11 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist. 14 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende. 15 Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Verschiedene Verordnungen

16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken. 17 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein. 22 Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde. (4. Mose 30.3) 23 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast. 24 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun. 25 Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.