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Hesekiel - Kapitel 45

Vision vom zukünftigen Tempel: Aufteilung des Landes um den Tempelbezirk - Pflichten und Opfer der Fürsten - Festtage

1 Und wenn ihr das Land als Erbteil verlosen werdet, sollt ihr für Jehova ein Hebopfer heben, als Heiliges vom Lande: die Länge 25000 Ruten lang, und die Breite 20000; dasselbe soll heilig sein in seiner ganzen Grenze ringsum. 2 Davon sollen zum Heiligtum gehören fünfhundert bei fünfhundert ins Geviert ringsum, und fünfzig Ellen Freiplatz dazu ringsum. 3 Und von jenem Maße sollst du eine Länge messen von 25000 und eine Breite von 10000; und darin soll das Heiligtum, das Allerheiligste, sein. 4 Dies soll ein Heiliges vom Lande sein; den Priestern, den Dienern des Heiligtums, soll es gehören, welche nahen, um Jehova zu dienen, und es soll ihnen ein Platz für Häuser sein, und ein Geheiligtes für das Heiligtum. 5 Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen. 6 Und als Eigentum der Stadt sollt ihr 5000 in die Breite und 25000 in die Länge geben, gleichlaufend dem heiligen Hebopfer; dem ganzen Hause Israel soll es gehören. 7 Und dem Fürsten sollt ihr geben auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs des heiligen Hebopfers und längs des Eigentums der Stadt, an der Westseite westwärts und an der Ostseite ostwärts, und der Länge nach gleichlaufend einem der Stammteile, (Hesekiel 44.3) (Hesekiel 48.21-22) 8 Als Land soll es ihm gehören, als Eigentum in Israel; und meine Fürsten sollen nicht mehr mein Volk bedrücken, sondern das Land dem Hause Israel nach seinen Stämmen überlassen. 9 So spricht der Herr, Jehova: Laßt es euch genug sein, ihr Fürsten Israels! tut Gewalttat und Bedrückung hinweg, und übet Recht und Gerechtigkeit; höret auf, mein Volk aus seinem Besitze zu vertreiben, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 46.18) 10 Gerechte Waage und gerechtes Epha und gerechtes Bath sollt ihr haben. (3. Mose 19.36) (5. Mose 25.15) 11 Das Epha und das Bath sollen von einerlei Maß sein, so daß das Bath den zehnten Teil des Homer enthalte, und das Epha den zehnten Teil des Homer; nach dem Homer soll ihr Maß sein. 12 Und der Sekel soll zwanzig Gera sein; zwanzig Sekel, 25 Sekel und fünfzehn Sekel soll euch die Mine sein. 13 Dies ist das Hebopfer, welches ihr heben sollt: ein sechstel Epha vom Homer Weizen und ein sechstel Epha vom Homer Gerste sollt ihr geben; 14 und die Gebühr an Öl, vom Bath Öl: ein zehntel Bath vom Kor, von zehn Bath, von einem Homer, denn zehn Bath sind ein Homer; 15 und ein Stück vom Kleinvieh, von zweihundert, von dem bewässerten Lande Israel: - zum Speisopfer und zum Brandopfer und zu den Friedensopfern, um Sühnung für sie zu tun, spricht der Herr, Jehova. 16 Das ganze Volk des Landes soll zu diesem Hebopfer für den Fürsten in Israel gehalten sein. 17 Und dem Fürsten sollen obliegen die Brandopfer und das Speisopfer und das Trankopfer an den Festen und an den Neumonden und an den Sabbathen, zu allen Festzeiten des Hauses Israel. Er soll das Sündopfer und das Speisopfer und das Brandopfer und die Friedensopfer opfern, um Sühnung zu tun für das Haus Israel. 18 So spricht der Herr, Jehova: Im ersten Monat, am Ersten des Monats, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl nehmen und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blute des Sündopfers nehmen, und es tun an die Türpfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umwandung des Altars und an die Pfosten der Tore des inneren Vorhofs. 20 Und ebenso sollst du tun am Siebten des Monats für den, der aus Versehen sündigt, und für den Einfältigen. Und so sollt ihr Sühnung tun für das Haus. (3. Mose 4.2) (3. Mose 5.17) 21 Im ersten Monat, am vierzehnten Tage des Monats, soll euch das Passah sein, ein Fest von sieben Tagen; Ungesäuertes soll gegessen werden. (3. Mose 23.5) 22 Und der Fürst soll an selbigem Tage für sich und für das ganze Volk des Landes einen Farren als Sündopfer opfern. 23 Und die sieben Tage des Festes soll er dem Jehova sieben Farren und sieben Widder, ohne Fehl, täglich, die sieben Tage als Brandopfer opfern, und einen Ziegenbock täglich als Sündopfer. (4. Mose 28.19-22) 24 Und als Speisopfer soll er ein Epha Feinmehl zu jedem Farren und ein Epha zu jedem Widder opfern; und Öl, ein Hin zu jedem Epha. (4. Mose 15.4) (4. Mose 15.6) (4. Mose 15.9) (Hesekiel 46.5) 25 Im siebten Monat, am fünfzehnten Tage des Monats, am Feste, soll er desgleichen tun die sieben Tage, betreffs des Sündopfers wie des Brandopfers und betreffs des Speisopfers wie des Öles. (3. Mose 23.34)

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3. Mose - Kapitel 20

Strafen für Götzendienst und Unzucht

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage den Kindern Israel: 2 Wer von den Kindern Israel oder den Fremdlingen, die in Israel wohnen, von seinem Samen dem Moloch gibt, der soll des Todes sterben; das Volk des Landes soll ihn steinigen! 3 Und ich will mein Angesicht wider einen solchen Menschen setzen und ihn mitten aus seinem Volk ausrotten, weil er dem Moloch von seinem Samen gegeben und mein Heiligtum verunreinigt und meinen heiligen Namen entheiligt hat. 4 Und wenn das Volk des Landes nachsichtig wäre gegen einen solchen Menschen, der von seinem Samen dem Moloch gegeben hat, daß es ihn nicht tötete, 5 so würde ich mein Angesicht wider jenen Menschen und wider sein Geschlecht richten und ihn und alle, die mit ihm dem Moloch nachgebuhlt haben, aus der Mitte ihres Volkes ausrotten. 6 Auch wenn sich eine Seele zu den Totenbeschwörern und Zeichendeutern wendet und ihnen nachbuhlt, so will ich mein Angesicht wider diese Seele richten und sie aus der Mitte ihres Volkes ausrotten. (3. Mose 19.31) 7 Darum heiligt euch und seid heilig; denn ich, der HERR, bin euer Gott! (3. Mose 19.2) 8 Darum beobachtet meine Satzungen und tut sie; denn ich, der HERR, bin es, der euch heiligt. (3. Mose 19.37) 9 Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll unbedingt sterben! Sein Blut sei auf ihm; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht. (2. Mose 21.17) 10 Wenn einer die Ehe bricht mit einem Eheweib, so sollen beide unbedingt sterben, der Ehebrecher und die Ehebrecherin, weil er mit seines Nächsten Weib die Ehe gebrochen hat. (2. Mose 20.14) (Johannes 8.5) 11 Wer bei seines Vaters Weibe schläft, der hat die Scham seines Vaters entblößt; sie sollen beide unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen. 12 Wenn jemand bei seiner Sohnsfrau schläft, so sollen sie beide unbedingt sterben; sie haben einen Greuel begangen; ihr Blut sei auf ihnen! 13 Wenn ein Mann bei einer männlichen Person schläft, als wäre es ein Weib, die haben beide einen Greuel getan, und sie sollen unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen! 14 Wenn jemand ein Weib nimmt und ihre Mutter dazu, so ist das eine Schandtat; man soll ihn samt den beiden Weibern mit Feuer verbrennen, damit keine solche Schandtat unter euch sei. 15 Wenn ein Mann seinen Samen an ein Vieh abgibt, so soll er unbedingt sterben, und das Vieh soll man erwürgen. 16 Kommt ein Weib einem Vieh zu nahe, um sich mit ihm zu vermischen, so sollst du sie töten und das Vieh auch; sie sollen unbedingt sterben; ihr Blut sei auf ihnen! 17 Wenn jemand seine Schwester nimmt, seines Vaters Tochter oder seiner Mutter Tochter, und ihre Scham beschaut und sie wieder seine Scham, so ist das eine Blutschande. Sie sollen ausgerottet werden vor den Augen ihres Volkes. Er hat seiner Schwester Scham entblößt, so trage er seine Schuld. 18 Wenn ein Mann bei einer Frau liegt zur Zeit ihrer Krankheit und ihre Scham entblößt und ihren Brunnen aufdeckt, und sie den Brunnen ihres Blutes entblößt, so sollen beide aus ihrem Volk ausgerottet werden! 19 Die Scham deiner Mutter Schwester und die Scham deines Vaters Schwester sollst du nicht entblößen; denn wer dies tut, hat seine Blutsverwandten entblößt; sie sollen ihre Schuld tragen! 20 Wenn jemand bei der Frau des Bruders seines Vaters schläft, der hat die Scham seines Oheims entblößt; sie sollen ihre Sünde tragen, sie sollen kinderlos sterben! 21 Wenn jemand seines Bruders Weib nimmt, so ist das eine schändliche Tat; sie sollen kinderlos bleiben, weil er die Scham seines Bruders entblößt hat. 22 So beobachtet nun alle meine Satzungen und meine Rechte und tut sie, damit euch nicht das Land ausspeie, wohin ich euch führe, daß ihr darinnen wohnet! 23 Und wandelt nicht nach den Satzungen der Heiden, die ich vor euch her ausstoßen werde. Denn solches alles haben sie getan, daß mir vor ihnen ekelte. 24 Euch aber habe ich gesagt: Ihr sollt ihr Land erblich besitzen; denn ich will euch dasselbe zum Erbe geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert habe. 25 So sollt nun auch ihr das reine Vieh vom unreinen absondern und die unreinen Vögel von den reinen, und sollt eure Seelen nicht verabscheuungswürdig machen durch Vieh, Vögel und alles, was auf Erden kriecht, was ich euch als unrein abgesondert habe; (3. Mose 11.1) 26 sondern ihr sollt mir heilig sein, denn ich, der HERR, bin heilig, der ich euch von den Völkern abgesondert habe, daß ihr mir angehöret! 27 Wenn in einem Mann oder einem Weib ein Totenbeschwörer oder Wahrsagergeist steckt, so sollen sie unbedingt sterben. Man soll sie steinigen, ihr Blut sei auf ihnen! (2. Mose 22.17)