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Hesekiel - Kapitel 44

Vision vom zukünftigen Tempel: Diener des Heiligtums

1 Und er führte mich zurück des Weges zum äußeren Tore des Heiligtums, welches gegen Osten sah; und es war verschlossen. 2 Und Jehova sprach zu mir: Dieses Tor soll verschlossen sein; es soll nicht geöffnet werden, und niemand soll durch dasselbe eingehen; weil Jehova, der Gott Israels, durch dasselbe eingezogen ist, so soll es verschlossen sein. 3 Was den Fürsten betrifft, er, der Fürst, soll darin sitzen, um zu essen vor Jehova; auf dem Wege der Torhalle soll er hineingehen, und auf demselben Wege soll er hinausgehen. (Hesekiel 45.7) 4 Und er brachte mich auf dem Wege des Nordtores vor das Haus; und ich sah: und siehe, die Herrlichkeit Jehovas erfüllte das Haus Jehovas; und ich fiel nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 43.5) 5 Und Jehova sprach zu mir: Menschensohn, richte dein Herz darauf, und sieh mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren alles, was ich mit dir rede betreffs aller Satzungen des Hauses Jehovas und betreffs aller seiner Gesetze; und richte dein Herz auf den Eingang des Hauses samt allen Ausgängen des Heiligtums. 6 Und sprich zu den Widerspenstigen, zu dem Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Laßt es genug sein an allen euren Greueln, Haus Israel! 7 indem ihr Söhne der Fremde, unbeschnitten am Herzen und unbeschnitten am Fleische, hineinführtet, um in meinem Heiligtum zu sein, mein Haus zu entweihen, wenn ihr meine Speise, Fett und Blut, darbrachtet, so daß sie meinen Bund brachen zu allen euren Greueln hinzu. 8 Und ihr habt der Hut meiner heiligen Dinge nicht gewartet, sondern habt sie euch zu Wärtern meiner Hut gesetzt in meinem Heiligtum. - 9 So spricht der Herr, Jehova: Kein Sohn der Fremde, unbeschnitten am Herzen und unbeschnitten am Fleische, von allen Söhnen der Fremde, welche inmitten der Kinder Israel sind, soll in mein Heiligtum kommen. 10 Wahrlich, die Leviten, die sich von mir entfernt haben bei der Verirrung Israels, welches von mir abgeirrt ist, seinen Götzen nach, sie sollen ihre Missetat tragen; 11 aber sie sollen in meinem Heiligtum Diener sein, als Wachen an den Toren des Hauses und als Diener des Hauses; sie sollen das Brandopfer und das Schlachtopfer für das Volk schlachten, und sie sollen vor ihnen stehen, um ihnen zu dienen. 12 Weil sie ihnen vor ihren Götzen gedient haben und dem Hause Israel ein Anstoß zur Verschuldung gewesen sind, darum habe ich meine Hand wider sie erhoben, spricht der Herr, Jehova, daß sie ihre Missetat tragen sollen. 13 Und sie sollen mir nicht nahen, um mir den Priesterdienst auszuüben, und um allen meinen heiligen Dingen, den hochheiligen, zu nahen; sondern sie sollen ihre Schmach und ihre Greuel tragen, die sie verübt haben. 14 Und ich werde sie zu Wärtern der Hut des Hauses machen, für all seinen Dienst und für alles, was darin verrichtet wird. 15 Aber die Priester, die Leviten, die Söhne Zadoks, welche der Hut meines Heiligtums gewartet haben, als die Kinder Israel von mir abirrten, sie sollen mir nahen, um mir zu dienen, und sollen vor mir stehen, um mir das Fett und das Blut darzubringen, spricht der Herr, Jehova. (Hesekiel 40.46) (Hesekiel 48.11) 16 Sie sollen in mein Heiligtum kommen, und sie sollen meinem Tische nahen, um mir zu dienen, und sollen meiner Hut warten. - 17 Und es soll geschehen, wenn sie zu den Toren des inneren Vorhofs eingehen, sollen sie leinene Kleider anziehen; aber Wolle soll nicht auf sie kommen, wenn sie in den Toren des inneren Vorhofs und gegen das Haus hin dienen. (3. Mose 16.4) 18 Leinene Kopfbunde sollen auf ihrem Haupte sein, und leinene Beinkleider an ihren Lenden; sie sollen sich nicht in Schweiß gürten. 19 Und wenn sie in den äußeren Vorhof hinausgehen, in den äußeren Vorhof zum Volke, so sollen sie ihre Kleider, in welchen sie gedient haben, ausziehen in die heiligen Zellen niederlegen, und sollen andere Kleider anziehen, damit sie nicht das Volk mit ihren Kleidern heiligen. (Hesekiel 42.14) 20 Und sie sollen weder ihr Haupt kahl scheren, noch auch das Haar frei wachsen lassen; sie sollen ihr Haupthaar schneiden. (3. Mose 19.27) (3. Mose 21.5) 21 Und kein Priester soll Wein trinken, wenn sie in den inneren Vorhof gehen. (3. Mose 10.9) 22 Und eine Witwe und eine Verstoßene sollen sie sich nicht zu Weibern nehmen; sondern Jungfrauen vom Samen des Hauses Israel und die Witwe, welche von einem Priester Witwe geworden ist, mögen sie nehmen. (3. Mose 21.7) (3. Mose 21.13-14) 23 Und sie sollen mein Volk den Unterschied lehren zwischen Heiligem und Unheiligem, und sollen ihm den Unterschied kundtun zwischen Unreinem und Reinem. (3. Mose 10.10) 24 Und über Streitsachen sollen sie zum Gericht dastehen, nach meinen Rechten sollen sie richten; und sie sollen meine Gesetze und meine Satzungen bei allen meinen Festen beobachten und meine Sabbathe heiligen. 25 Und keiner soll zu dem Leichnam eines Menschen gehen, daß er unrein werde; nur allein wegen Vater und Mutter, und wegen Sohn und Tochter, wegen eines Bruders und wegen einer Schwester, die keines Mannes gewesen ist, dürfen sie sich verunreinigen. (3. Mose 21.1-4) 26 Und nach seiner Reinigung soll man ihm sieben Tage zählen; 27 und an dem Tage, da er in das Heiligtum, in den inneren Vorhof, hineingeht, um im Heiligtum zu dienen, soll er sein Sündopfer darbringen, spricht der Herr, Jehova. - 28 Und dies soll ihr Erbteil sein: ich bin ihr Erbteil; und ihr sollt ihnen kein Besitztum in Israel geben: ich bin ihr Besitztum. (4. Mose 18.20) 29 Das Speisopfer und das Sündopfer und das Schuldopfer, die sollen sie essen; und alles Verbannte in Israel soll ihnen gehören. 30 Und das Erste aller Erstlinge von allem, und alle Hebopfer von allem, von allen euren Hebopfern sollen den Priestern gehören; und die Erstlinge eures Schrotmehls sollt ihr dem Priester geben, damit Segen auf deinem Hause ruhe. 31 Kein Aas noch Zerrissenes vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester essen. (3. Mose 22.8)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)