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Hesekiel - Kapitel 43

Vision vom zukünftigen Tempel: Einzug der Herrlichkeit des HERRN - Einweihung des Brandopferaltars

1 Und er führte mich zum Tore, dem Tore, das gegen Osten sah. 2 Und siehe, die Herrlichkeit des Gottes Israels kam von Osten her; und ihr Rauschen war wie das Rauschen großer Wasser, und die Erde leuchtete von seiner Herrlichkeit. 3 Und das Ansehen des Gesichtes, das ich sah, war wie das Gesicht, welches ich gesehen hatte, als ich kam, um die Stadt zu verderben; und es waren Gesichte wie das Gesicht, welches ich am Flusse Kebar gesehen hatte. Und ich fiel nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 1.1) (Hesekiel 8.1) 4 Und die Herrlichkeit Jehovas kam in das Haus, den Weg des Tores, welches gegen Osten gerichtet war. (Hesekiel 10.19) (Hesekiel 11.22-23) 5 Und der Geist hob mich empor und brachte mich in den inneren Vorhof; und siehe, die Herrlichkeit Jehovas erfüllte das Haus. (2. Mose 40.34) (1. Könige 8.10-11) 6 Und ich hörte einen, der aus dem Hause zu mir redete; und ein Mann stand neben mir. 7 Und er sprach zu mir: Menschensohn, dies ist der Ort meines Thrones und der Ort meiner Fußsohlen, wo ich inmitten der Kinder Israel wohnen werde ewiglich. Und das Haus Israel wird meinen heiligen Namen nicht mehr verunreinigen, sie und ihre Könige, durch ihre Hurerei und durch die Leichname ihrer Könige und ihre Höhen: (Psalm 132.13-14) 8 indem sie ihre Schwelle an meine Schwelle und ihre Türpfosten neben meine Türpfosten setzten, daß nur die Wand zwischen mir und ihnen war; und meinen heiligen Namen verunreinigten durch ihre Greuel, die sie verübten, so daß ich sie in meinem Zorne vernichtet habe. (Hesekiel 8.7) 9 Nunmehr werden sie ihre Hurerei und die Leichname ihrer Könige von mir entfernen, und ich werde in ihrer Mitte wohnen ewiglich. 10 Du, Menschensohn, berichte dem Hause Israel über dieses Haus, damit sie sich ihrer Missetaten schämen und den Bau messen. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) (Hesekiel 36.32) 11 Und wenn sie sich alles dessen schämen, was sie getan haben, so zeige ihnen die Form des Hauses und seine Einrichtung, und seine Ausgänge und seine Eingänge, und alle seine Formen und alle seine Satzungen, und alle seine Formen und alle seine Gesetze; und schreibe es vor ihren Augen auf, damit sie seine ganze Form und alle seine Satzungen behalten und sie tun. - 12 Dies ist das Gesetz des Hauses: Auf dem Gipfel des Berges soll sein ganzes Gebiet ringsherum hochheilig sein; siehe, das ist das Gesetz des Hauses. - 13 Und dies sind die Maße des Altars nach Ellen, die Elle eine Elle und eine Handbreite: ein Untersatz, eine Elle hoch und eine Elle breit; und sein Gesims an seinem Rande ringsum: eine Spanne; und das ist der Sockel des Altars. (2. Mose 27.1) (Hesekiel 40.47) 14 Und von dem Untersatz am Boden bis zur unteren Umwandung: zwei Ellen Höhe und eine Elle Breite; und von der kleineren Umwandung bis zur größeren Umwandung: vier Ellen Höhe und eine Elle Breite. 15 Und der Gottesberg: vier Ellen Höhe; und von dem Gottesherde aufwärts die vier Hörner. 16 Und der Gottesherd: zwölf Ellen Länge bei zwölf Ellen Breite, quadratförmig, an seinen vier Seiten. 17 Und die untere Umwandung: vierzehn Ellen Länge bei vierzehn Ellen Breite, an ihren vier Seiten; und das Gesims rings um dieselbe: eine halbe Elle, und ihr Untersatz eine Elle ringsum. Und seine Stufen waren gegen Osten gerichtet. 18 Und er sprach zu mir: Menschensohn, so spricht der Herr, Jehova: Dies sind die Satzungen des Altars, an dem Tage, da er gemacht wird, um Brandopfer darauf zu opfern und Blut darauf zu sprengen. 19 Und du sollst den Priestern, den Leviten, welche vom Samen Zadoks sind, die mir nahen, spricht der Herr, Jehova, um mir zu dienen, einen jungen Farren geben zum Sündopfer. (2. Mose 29.1) (Hesekiel 40.46) 20 Und du sollst von seinem Blute nehmen und es an seine vier Hörner tun und an die vier Ecken der Umwandung und an das Gesims ringsum; und so sollst du ihn entsündigen und Sühnung für ihn tun. 21 Und du sollst den Farren des Sündopfers nehmen, und man soll ihn an dem bestimmten Orte des Hauses, außerhalb des Heiligtums, verbrennen. 22 Und am zweiten Tage sollst du einen Ziegenbock ohne Fehl zum Sündopfer darbringen; und man soll den Altar entsündigen, so wie man ihn mit dem Farren entsündigt hat. 23 Wenn du das Entsündigen vollendet hast, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl und einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh darbringen: 24 du sollst sie vor Jehova darbringen, und die Priester sollen Salz auf sie streuen und sie dem Jehova als Brandopfer opfern. 25 Sieben Tage lang sollst du täglich einen Bock als Sündopfer opfern; und einen jungen Farren und einen Widder vom Kleinvieh, ohne Fehl, soll man opfern. 26 Sieben Tage lang soll man Sühnung tun für den Altar und ihn reinigen und ihn einweihen. (2. Mose 28.41) 27 Und wenn man die Tage vollendet hat, so soll es am achten Tage und fernerhin geschehen, daß die Priester eure Brandopfer und eure Friedensopfer auf dem Altar opfern; und ich werde euch wohlgefällig annehmen, spricht der Herr, Jehova.

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5. Mose - Kapitel 23

Ausschluss von der Gemeinde des HERRN

1 Es soll kein Verstümmelter noch Verschnittener in die Gemeinde des HERRN kommen. (3. Mose 18.8) 2 Es soll auch kein Bastard in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied von ihm soll in die Gemeinde des HERRN kommen. 3 Kein Ammoniter oder Moabiter soll in die Gemeinde des HERRN kommen; auch nicht das zehnte Glied soll in die Gemeinde des HERRN kommen, ewiglich; 4 weil sie euch nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget, und dazu Bileam, den Sohn Beors, von Petor in Mesopotamien wider euch dingten, daß er dich verfluchte. 5 Aber der HERR, dein Gott, wollte nicht auf Bileam hören; sondern der HERR, dein Gott, verwandelte für dich den Fluch in Segen, weil der HERR, dein Gott, dich liebt. (4. Mose 22.5-6) 6 Du sollst ihren Frieden und ihr Bestes nicht suchen, dein Leben lang, ewiglich. 7 Den Edomiter sollst du nicht verabscheuen, denn er ist dein Bruder; den Ägypter sollst du auch nicht verabscheuen, denn du bist in seinem Lande ein Fremdling gewesen. 8 Die Kinder, die sie im dritten Glied zeugen, mögen in die Gemeinde des HERRN kommen. (1. Mose 25.25-26) 9 Wenn du im Heerlager wider deine Feinde ausziehst, so hüte dich vor allem Bösen.

Reinhaltung des Heerlagers

10 Ist jemand unter dir infolge eines nächtlichen Zufalls nicht rein, so soll er vor das Lager hinausgehen und nicht wieder hineinkommen; 11 aber gegen Abend soll er sich mit Wasser baden, und wenn die Sonne untergeht, wieder in das Lager kommen. (3. Mose 15.16) (3. Mose 15.18) 12 Und du sollst draußen vor dem Lager einen Ort haben, dahin du zur Not hinausgehst. 13 Und du sollst eine Schaufel unter deinem Geräte haben, und wenn du dich draußen setzen willst, sollst du damit graben und wieder zuscharren, was von dir gegangen ist. 14 Denn der HERR, dein Gott, wandelt mitten in deinem Lager, daß er dich errette und deine Feinde vor dir dahingebe. Darum soll dein Lager heilig sein, daß er nichts Schändliches an dir sehe und sich nicht von dir abwende. 15 Du sollst den Knecht, der von seinem Herrn weg zu dir geflohen ist, seinem Herrn nicht ausliefern. (3. Mose 26.12)

Verschiedene Verordnungen

16 Er soll bei dir bleiben, in deiner Mitte, an dem Ort, den er erwählt in einem deiner Tore, wo es ihm gefällt, und du sollst ihn nicht unterdrücken. 17 Unter den Töchtern Israels soll keine Hure und unter den Söhnen Israels kein Hurer sein. (2. Mose 22.20) 18 Du sollst keinen Hurenlohn noch Hundegeld in das Haus des HERRN, deines Gottes, bringen für irgend ein Gelübde; denn beides ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. (3. Mose 19.29) (1. Könige 14.24) 19 Du sollst deinem Bruder keinen Zins auferlegen, weder für Geld noch für Speise, noch für irgend etwas, womit man wuchern kann. (3. Mose 18.22) (Offenbarung 22.15) 20 Dem Ausländer darfst du Zins auferlegen, deinem Bruder aber sollst du keinen Zins auferlegen, auf daß dich der HERR, dein Gott, segne in allem, daran du die Hand legst in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen. (2. Mose 22.24) (3. Mose 25.36) 21 Wenn du dem HERRN, deinem Gott, ein Gelübde tust, so sollst du nicht säumen, es zu erfüllen; denn der HERR, dein Gott, wird es gewiß von dir fordern, und es würde dir Sünde sein. 22 Wenn du aber unterlässest, zu geloben, so ist es dir keine Sünde. (4. Mose 30.3) 23 Was aber über deine Lippen gegangen ist, das sollst du halten, und sollst tun, wie du dem HERRN, deinem Gott, gelobt hast, gemäß dem Gelübde, das du mit deinem Munde freiwillig abgelegt hast. 24 Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehst, so magst du Trauben essen, so viel du willst, bis du genug hast; aber du sollst nichts in dein Geschirr tun. 25 Wenn du durch deines Nächsten Saat gehst, so magst du mit der Hand Ähren abstreifen; aber die Sichel sollst du nicht schwingen über die Saat deines Nächsten.