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Hesekiel - Kapitel 43

Vision vom zukünftigen Tempel: Einzug der Herrlichkeit des HERRN - Einweihung des Brandopferaltars

1 Und er führte mich zum Tore, dem Tore, das gegen Osten sah. 2 Und siehe, die Herrlichkeit des Gottes Israels kam von Osten her; und ihr Rauschen war wie das Rauschen großer Wasser, und die Erde leuchtete von seiner Herrlichkeit. 3 Und das Ansehen des Gesichtes, das ich sah, war wie das Gesicht, welches ich gesehen hatte, als ich kam, um die Stadt zu verderben; und es waren Gesichte wie das Gesicht, welches ich am Flusse Kebar gesehen hatte. Und ich fiel nieder auf mein Angesicht. (Hesekiel 1.1) (Hesekiel 8.1) 4 Und die Herrlichkeit Jehovas kam in das Haus, den Weg des Tores, welches gegen Osten gerichtet war. (Hesekiel 10.19) (Hesekiel 11.22-23) 5 Und der Geist hob mich empor und brachte mich in den inneren Vorhof; und siehe, die Herrlichkeit Jehovas erfüllte das Haus. (2. Mose 40.34) (1. Könige 8.10-11) 6 Und ich hörte einen, der aus dem Hause zu mir redete; und ein Mann stand neben mir. 7 Und er sprach zu mir: Menschensohn, dies ist der Ort meines Thrones und der Ort meiner Fußsohlen, wo ich inmitten der Kinder Israel wohnen werde ewiglich. Und das Haus Israel wird meinen heiligen Namen nicht mehr verunreinigen, sie und ihre Könige, durch ihre Hurerei und durch die Leichname ihrer Könige und ihre Höhen: (Psalm 132.13-14) 8 indem sie ihre Schwelle an meine Schwelle und ihre Türpfosten neben meine Türpfosten setzten, daß nur die Wand zwischen mir und ihnen war; und meinen heiligen Namen verunreinigten durch ihre Greuel, die sie verübten, so daß ich sie in meinem Zorne vernichtet habe. (Hesekiel 8.7) 9 Nunmehr werden sie ihre Hurerei und die Leichname ihrer Könige von mir entfernen, und ich werde in ihrer Mitte wohnen ewiglich. 10 Du, Menschensohn, berichte dem Hause Israel über dieses Haus, damit sie sich ihrer Missetaten schämen und den Bau messen. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) (Hesekiel 36.32) 11 Und wenn sie sich alles dessen schämen, was sie getan haben, so zeige ihnen die Form des Hauses und seine Einrichtung, und seine Ausgänge und seine Eingänge, und alle seine Formen und alle seine Satzungen, und alle seine Formen und alle seine Gesetze; und schreibe es vor ihren Augen auf, damit sie seine ganze Form und alle seine Satzungen behalten und sie tun. - 12 Dies ist das Gesetz des Hauses: Auf dem Gipfel des Berges soll sein ganzes Gebiet ringsherum hochheilig sein; siehe, das ist das Gesetz des Hauses. - 13 Und dies sind die Maße des Altars nach Ellen, die Elle eine Elle und eine Handbreite: ein Untersatz, eine Elle hoch und eine Elle breit; und sein Gesims an seinem Rande ringsum: eine Spanne; und das ist der Sockel des Altars. (2. Mose 27.1) (Hesekiel 40.47) 14 Und von dem Untersatz am Boden bis zur unteren Umwandung: zwei Ellen Höhe und eine Elle Breite; und von der kleineren Umwandung bis zur größeren Umwandung: vier Ellen Höhe und eine Elle Breite. 15 Und der Gottesberg: vier Ellen Höhe; und von dem Gottesherde aufwärts die vier Hörner. 16 Und der Gottesherd: zwölf Ellen Länge bei zwölf Ellen Breite, quadratförmig, an seinen vier Seiten. 17 Und die untere Umwandung: vierzehn Ellen Länge bei vierzehn Ellen Breite, an ihren vier Seiten; und das Gesims rings um dieselbe: eine halbe Elle, und ihr Untersatz eine Elle ringsum. Und seine Stufen waren gegen Osten gerichtet. 18 Und er sprach zu mir: Menschensohn, so spricht der Herr, Jehova: Dies sind die Satzungen des Altars, an dem Tage, da er gemacht wird, um Brandopfer darauf zu opfern und Blut darauf zu sprengen. 19 Und du sollst den Priestern, den Leviten, welche vom Samen Zadoks sind, die mir nahen, spricht der Herr, Jehova, um mir zu dienen, einen jungen Farren geben zum Sündopfer. (2. Mose 29.1) (Hesekiel 40.46) 20 Und du sollst von seinem Blute nehmen und es an seine vier Hörner tun und an die vier Ecken der Umwandung und an das Gesims ringsum; und so sollst du ihn entsündigen und Sühnung für ihn tun. 21 Und du sollst den Farren des Sündopfers nehmen, und man soll ihn an dem bestimmten Orte des Hauses, außerhalb des Heiligtums, verbrennen. 22 Und am zweiten Tage sollst du einen Ziegenbock ohne Fehl zum Sündopfer darbringen; und man soll den Altar entsündigen, so wie man ihn mit dem Farren entsündigt hat. 23 Wenn du das Entsündigen vollendet hast, sollst du einen jungen Farren ohne Fehl und einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh darbringen: 24 du sollst sie vor Jehova darbringen, und die Priester sollen Salz auf sie streuen und sie dem Jehova als Brandopfer opfern. 25 Sieben Tage lang sollst du täglich einen Bock als Sündopfer opfern; und einen jungen Farren und einen Widder vom Kleinvieh, ohne Fehl, soll man opfern. 26 Sieben Tage lang soll man Sühnung tun für den Altar und ihn reinigen und ihn einweihen. (2. Mose 28.41) 27 Und wenn man die Tage vollendet hat, so soll es am achten Tage und fernerhin geschehen, daß die Priester eure Brandopfer und eure Friedensopfer auf dem Altar opfern; und ich werde euch wohlgefällig annehmen, spricht der Herr, Jehova.

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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 2 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 3 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen. 4 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten. 5 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben. 6 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten. 7 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen. 8 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut. 9 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen. 10 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht, 11 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten. 12 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen; (1. Mose 31.39) 13 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht. 14 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

Sittengesetze

15 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn. (5. Mose 22.28-29) 16 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft

17 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt. (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen! (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben. (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland. (Jesaja 1.17) 22 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken. 23 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören, 24 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden! (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen. (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

Gebote der Gottesfurcht

27 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig. (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen! (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben! (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben! (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.