Vision vom zukünftigen Tempel: Nebengebäude - Vermessung des heiligen Bezirks
1Und er führte mich hinaus in den äußeren Vorhof, des Weges gegen Norden. Und er brachte mich zu den Zellen, welche dem abgesonderten Platze gegenüber und dem Bauwerk nach Norden gegenüber waren,2vor die Langseite hin von hundert Ellen, mit dem Eingang gegen Norden, und die Breite fünfzig Ellen;(Hesekiel 41.13)3gegenüber den zwanzig Ellen des inneren Vorhofs und gegenüber dem Pflaster des äußeren Vorhofs, Galerie gegen Galerie war im dritten Stockwerk.(Hesekiel 40.17)(Hesekiel 41.10)4Und vor den Zellen war ein Gang von zehn Ellen Breite: nach dem inneren Vorhof hin ein Weg von hundert Ellen. Und ihre Türen waren gegen Norden gerichtet.5Und weil die Galerien Raum von ihnen wegnahmen, waren die oberen Zellen schmäler als die unteren und die mittleren des Baues.6Denn sie waren dreistöckig, hatten aber keine Säulen wie die Säulen der Vorhöfe; darum waren sie schmäler am Boden als die unteren und die mittleren.7Und eine Mauer außerhalb, gleichlaufend den Zellen, nach dem äußeren Vorhof hin, war an der Vorderseite der Zellen; ihre Länge war fünfzig Ellen.8Denn die Länge der Zellen am äußeren Vorhof war fünfzig Ellen; und siehe, vor dem Tempel war sie hundert Ellen.9Und unterhalb dieser Zellen war der Zugang von Osten her, wenn man zu ihnen ging, vom äußeren Vorhof her. -10An der Breite der Mauer des Vorhofs gegen Süden, vor dem abgesonderten Platze und vor dem Bauwerk, waren Zellen -11und ein Weg vor ihnen - von gleicher Gestalt wie die Zellen, die gegen Norden waren, wie nach ihrer Länge so nach ihrer Breite, und nach allen ihren Ausgängen wie nach ihren Einrichtungen.12Und wie ihre Eingänge, so waren auch die Eingänge der Zellen, welche gegen Süden waren: ein Eingang am Anfang des Weges, des Weges, welcher gegenüber der entsprechenden Mauer war gegen Osten, wenn man zu ihnen kam.13Und er sprach zu mir: Die Zellen im Norden und die Zellen im Süden, welche vor dem abgesonderten Platze sind, sind die heiligen Zellen, wo die Priester, welche Jehova nahen, die hochheiligen Dinge essen sollen. Dahin sollen sie die hochheiligen Dinge legen, sowohl das Speisopfer als auch das Sündopfer und das Schuldopfer; denn der Ort ist heilig.14Wenn die Priester hineingehen, so sollen sie nicht aus dem Heiligtum in den äußeren Vorhof hinausgehen, sondern sollen dort ihre Kleider niederlegen, in welchen sie den Dienst verrichten; denn sie sind heilig; sie sollen andere Kleider anziehen und sich dem nahen, was für das Volk ist.15Und als er die Maße des inneren Hauses vollendet hatte, führte er mich hinaus des Weges zum Tore, das gegen Osten gerichtet war; und er maß es ringsherum.16Er maß die Ostseite mit der Meßrute, fünfhundert Ruten mit der Meßrute ringsum.17Er maß die Nordseite, fünfhundert Ruten mit der Meßrute ringsum.18Die Südseite maß er, fünfhundert Ruten mit der Meßrute.19Er wandte sich um nach der Westseite und maß fünfhundert Ruten mit der Meßrute.20Er maß es nach den vier Seiten. Es hatte eine Mauer ringsherum: die Länge war fünfhundert und die Breite fünfhundert, um zwischen dem Heiligen und dem Unheiligen zu scheiden.
1Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins.2Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;3wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.4Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.5Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.6Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.7Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.8Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören , ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.9Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.10Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,11so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.12Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;(1. Mose 31.39)13wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.14Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
Sittengesetze
15so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.(5. Mose 22.28-29)16Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.
Zauberei, Götzendienst und Gräuel werden mit dem Tod bestraft
20Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.(2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.(Jesaja 1.17)22Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken.23Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören,24und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden!(3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.(5. Mose 24.12-13)26Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;
Gebote der Gottesfurcht
27denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.(2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!(2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!(3. Mose 22.27)30Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)31Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.