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Hesekiel - Kapitel 41

Vision vom zukünftigen Tempel: Besonders die inneren Räume

1 Und er brachte mich in den Tempel. Und er maß die Pfeiler: sechs Ellen Breite auf dieser und sechs Ellen Breite auf jener Seite, die Breite des Zeltes. 2 Und die Breite der Tür war zehn Ellen, und die Türschultern fünf Ellen auf dieser und fünf Ellen auf jener Seite. Und er maß seine Länge: vierzig Ellen, und die Breite: zwanzig Ellen. 3 Und er ging nach innen. Und er maß den Türpfeiler: zwei Ellen; und die Tür: sechs Ellen Höhe, und die Breite der Tür: sieben Ellen. 4 Und er maß seine Länge: zwanzig Ellen, und die Breite: zwanzig Ellen gegen den Tempel hin; und er sprach zu mir: Dies ist das Allerheiligste. (Hesekiel 43.12) 5 Und er maß die Wand des Hauses: sechs Ellen, und die Breite der Seitenzimmer: vier Ellen, rings um das Haus herum. 6 Und die Seitenzimmer waren Zimmer über Zimmer, drei, und zwar dreißigmal; und sie gingen in die Wand, welche das Haus ringsherum für die Seitenzimmer hatte, damit sie festgehalten würden; doch wurden sie nicht in der Wand des Hauses festgehalten. 7 Und die Erweiterung und Umgebung nahm nach oben hin mehr und mehr zu, hinsichtlich der Seitenzimmer; denn die Umgebung des Hauses vergrößerte sich nach oben hin mehr und mehr rings um das Haus, wodurch Breite am Hause nach oben hin entstand. Und so stieg das untere Stockwerk zum oberen auf nach Verhältnis des mittleren. 8 Und ich sah am Hause eine Erhöhung ringsherum: die Seitenzimmer hatten nämlich eine Grundlage von einer vollen Rute, sechs Ellen nach der Verbindung hin. 9 Die Breite der Wand, welche die Seitenzimmer nach außen hatten, war fünf Ellen; und auch was freigelassen war am Seitenzimmergebäude des Hauses. 10 Und zwischen den Zellen war eine Breite von zwanzig Ellen, rings um das Haus, ringsherum. (Hesekiel 42.1-3) 11 Und die Tür der Seitenzimmer ging nach dem freigelassenen Raume, eine Tür gegen Norden und eine Tür gegen Süden. Und die Breite des freigelassenen Raumes war fünf Ellen ringsherum. 12 Und das Bauwerk an der Vorderseite des abgesonderten Platzes, an der gegen Westen gerichteten Seite, war siebzig Ellen breit, und die Mauer des Bauwerks fünf Ellen breit ringsherum, und seine Länge neunzig Ellen. 13 Und er maß das Haus: die Länge hundert Ellen; und den abgesonderten Platz und das Bauwerk und seine Mauern: die Länge hundert Ellen; 14 und die Breite der Vorderseite des Hauses und des abgesonderten Platzes gegen Osten: hundert Ellen. 15 Und so maß er die Länge des an der Vorderseite des abgesonderten Platzes befindlichen Bauwerks, welches sich bis zu seiner Hinterseite hin erstreckte; und seine Galerien auf dieser und auf jener Seite: hundert Ellen; und den inneren Tempel und die Hallen des Vorhofs. - 16 Die Schwellen und die vergitterten Fenster und die Galerien rings um diese drei Gebäude - den Schwellen gegenüber war getäfeltes Holz ringsherum, und vom Boden bis an die Fenster (und die Fenster waren verdeckt) - 17 der Raum über den Türen und das ganze Haus, sowohl inwendig als auswendig, und der Raum an allen Wänden ringsherum, innen und außen: alles hatte seine Maße. 18 Und Cherubim und Palmen waren gemacht, und zwar eine Palme zwischen Cherub und Cherub. Und der Cherub hatte zwei Angesichter: 19 eines Menschen Angesicht gegen die Palme auf dieser, und eines Löwen Angesicht gegen die Palme auf jener Seite; so war es gemacht am ganzen Hause ringsherum. 20 Vom Boden bis hinauf über die Tür waren die Cherubim und die Palmen gemacht, und zwar an der Wand des Tempels. 21 Der Tempel hatte viereckige Türpfosten; und die auf der Vorderseite des Heiligtums hatten die gleiche Gestalt. 22 Der Altar war von Holz, drei Ellen hoch, und seine Länge zwei Ellen; und er hatte seine Ecken; und sein Gestell und seine Wände waren von Holz. Und er sprach zu mir: Das ist der Tisch, der vor Jehova steht. (2. Mose 30.1) 23 Und der Tempel und das Heiligtum hatten zwei Flügeltüren. 24 Und die Türflügel hatten zwei Flügelblätter, zwei drehbare Flügelblätter, zwei an dem einen Türflügel und zwei Flügelblätter an dem anderen. 25 Und an ihnen, an den Flügeltüren des Tempels, waren Cherubim und Palmen gemacht, wie sie an den Wänden gemacht waren. Und ein hölzernes Dachgesims war an der Vorderseite der Halle draußen. 26 Und vergitterte Fenster und Palmen waren auf dieser und auf jener Seite, an den Seitenwänden der Halle und an den Seitenzimmern des Hauses und den Dachgesimsen.

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)