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Hesekiel - Kapitel 40

Vision vom zukünftigen Tempel: Vorhöfe, Tore, Hallen

1 Im 25. Jahre unserer Wegführung, im Anfang des Jahres, am Zehnten des Monats, im 14. Jahre, nachdem die Stadt geschlagen war, an diesem selbigen Tage kam die Hand Jehovas über mich, und er brachte mich dorthin. 2 In Gesichten Gottes brachte er mich in das Land Israel, und er ließ mich nieder auf einen sehr hohen Berg; und auf demselben, gegen Süden, war es wie der Bau einer Stadt. 3 Und er brachte mich dorthin; und siehe da, ein Mann, dessen Aussehen war wie das Aussehen von Erz; und in seiner Hand war eine leinene Schnur und eine Meßrute; und er stand im Tore. (Hesekiel 47.3) (Sacharja 2.5) (Offenbarung 21.15) 4 Und der Mann redete zu mir: Menschensohn, sieh mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren, und richte dein Herz auf alles, was ich dir zeigen werde; denn damit es dir gezeigt werde, bist du hierher gebracht worden. Berichte dem Hause Israel alles, was du siehst. (Hesekiel 44.5) 5 Und siehe, eine Mauer war außerhalb des Hauses ringsherum; und in der Hand des Mannes war eine Meßrute von sechs Ellen, jede von einer Elle und einer Handbreite. Und er maß die Breite des Baues: eine Rute, und die Höhe: eine Rute. - 6 Und er ging zu dem Tore, das gegen Osten gerichtet war, und stieg dessen Stufen hinauf. Und er maß die Schwelle des Tores: eine Rute breit, und zwar die erste Schwelle eine Rute breit; 7 und jedes Wachtzimmer: eine Rute lang und eine Rute breit, und zwischen den Wachtzimmern fünf Ellen; und die Torschwelle neben der Torhalle nach dem Hause hin: eine Rute. 8 Und er maß die Torhalle nach dem Hause hin: eine Rute; 9 und er maß die Torhalle: acht Ellen, und ihre Pfeiler: zwei Ellen dick, und die Torhalle war nach dem Hause hin. 10 Und der Wachtzimmer des Tores gegen Osten waren drei auf dieser und drei auf jener Seite; ein Maß hatten alle drei, und ein Maß die Pfeiler auf dieser und auf jener Seite. 11 Und er maß die Breite der Toröffnung: zehn Ellen, und die Länge des Tores: dreizehn Ellen. 12 Und eine Grenzwehr war vor den Wachtzimmern, von einer Elle auf dieser Seite; und eine Elle Grenzwehr war auf jener Seite. Und jedes Wachtzimmer war sechs Ellen auf dieser und sechs Ellen auf jener Seite. 13 Und er maß das Tor vom Dache eines Wachtzimmers bis zum Dache des anderen: 25 Ellen Breite, Tür gegen Tür 14 Und er bestimmte die Pfeiler zu sechzig Ellen Höhe. Und an die Pfeiler stieß der Vorhof rings um das Torgebäude. 15 Und von der Vorderseite des Eingangstores bis zur Vorderseite der Halle des inneren Tores waren fünfzig Ellen. 16 Und vergitterte Fenster waren an den Wachtzimmern, und zwar an ihren Pfeilern, nach dem Inneren des Torgebäudes zu, ringsherum, und ebenso an den Wandvorsprüngen; und so waren Fenster ringsherum nach innen zu; und an den Pfeilern waren Palmen. 17 Und er brachte mich in den äußeren Vorhof. Und siehe, da waren Zellen und ein Steinpflaster ringsum am Vorhof gemacht; dreißig Zellen waren auf dem Steinpflaster. 18 Und das Steinpflaster war zur Seite der Tore, entsprechend der Länge der Tore, nämlich das untere Steinpflaster. 19 Und er maß die Breite von der Vorderseite des Tores des unteren Vorhofs bis vor den inneren Vorhof, von außen, hundert Ellen; so war es an der Ostseite und an der Nordseite. - 20 Und das Tor, welches gegen Norden gerichtet war, am äußeren Vorhof: er maß seine Länge und seine Breite; 21 und seine Wachtzimmer, drei auf dieser und drei auf jener Seite; und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge. Es war nach dem Maße des ersten Tores, fünfzig Ellen seine Länge und 25 Ellen die Breite 22 Und seine Fenster und seine Wandvorsprünge und seine Palmen waren nach dem Maße des Tores, das gegen Osten gerichtet war; und auf sieben Stufen stieg man hinauf, und seine Wandvorsprünge waren vor ihnen. 23 Und ein Tor zum inneren Vorhof war dem Tore nach Norden und nach Osten gegenüber; und er maß von Tor zu Tor hundert Ellen. - 24 Und er führte mich gegen Süden. Und siehe, da war ein Tor gegen Süden; und er maß seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. 25 Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum, gleich jenen Fenstern. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 26 Und sieben Stufen bildeten seine Stiege, und seine Wandvorsprünge waren vor ihnen; und es hatte Palmen an seinen Pfeilern, eine auf dieser und eine auf jener Seite. 27 Und ein Tor zum inneren Vorhof war gegen Süden; und er maß vom Tore zu dem Tore gegen Süden, hundert Ellen. 28 Und er brachte mich durch das Südtor in den inneren Vorhof. Und er maß das Südtor nach jenen Maßen, 29 und seine Wachtzimmer und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 30 Und Wandvorsprünge waren ringsherum, die Länge 25 Ellen und die Breite fünf Ellen. 31 Und seine Wandvorsprünge waren gegen den äußeren Vorhof hin; und Palmen waren an seinen Pfeilern; und acht Stufen bildeten seine Stiege. - 32 Und er brachte mich in den inneren Vorhof gegen Osten. Und er maß das Tor nach jenen Maßen, 33 und seine Wachtzimmer und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 34 Und seine Wandvorsprünge waren gegen den äußeren Vorhof hin; und Palmen waren an seinen Pfeilern auf dieser und auf jener Seite; und acht Stufen bildeten seine Stiege. - 35 Und er brachte mich zu dem Nordtore. Und er maß es nach jenen Maßen: 36 seine Wachtzimmer, seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge. Und Fenster waren an ihm ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 37 Und seine Pfeiler waren nach dem äußeren Vorhof zu; und Palmen waren an seinen Pfeilern auf dieser und auf jener Seite; und acht Stufen bildeten seine Stiege. 38 Und eine Zelle und ihr Eingang war an den Pfeilern der Tore; daselbst spülte man das Brandopfer ab. 39 Und in der Torhalle waren zwei Tische auf dieser und zwei Tische auf jener Seite, um auf dieselben das geschlachtete Brandopfer und Sündopfer und Schuldopfer zu legen. 40 Und draußen, an der dem zum Toreingang hinaufgehenden nördlich liegenden Seite, waren zwei Tische; und an der anderen Seite der Torhalle zwei Tische: 41 vier Tische auf dieser und vier Tische auf jener Seite, an der Seite des Tores: acht Tische, auf welche man das geschlachtete Fleisch legte. 42 Und bei der Stiege waren vier Tische aus behauenen Steinen, anderthalb Ellen lang und anderthalb Ellen breit und eine Elle hoch; auf diese legte man die Geräte, womit man das Brandopfer und das Schlachtopfer schlachtete. 43 Und die Doppelpflöcke, eine Handbreit lang, waren ringsherum am Torhause befestigt; und auf die Tische kam das Opferfleisch. - 44 Und außerhalb des inneren Tores waren zwei Zellen im inneren Vorhof: eine an der Seite des Nordtores, und ihre Vorderseite gegen Süden; eine an der Seite des Südtores in der Richtung gegen Norden. 45 Und er sprach zu mir: Diese Zelle, deren Vorderseite gegen Süden liegt, ist für die Priester, welche der Hut des Hauses warten. 46 Und die Zelle, deren Vorderseite gegen Norden liegt, ist für die Priester, welche der Hut des Altars warten. Das sind die Söhne Zadoks, welche aus den Söhnen Levis Jehova nahen, um ihm zu dienen. (1. Könige 1.8) (1. Könige 1.39) 47 Und er maß den Vorhof: die Länge hundert Ellen und die Breite hundert Ellen ins Geviert. Und der Altar war vor dem Hause. (Hesekiel 43.13) 48 Und er brachte mich zur Halle des Hauses. Und er maß den Pfeiler der Halle: fünf Ellen auf dieser und fünf Ellen auf jener Seite; und die Breite des Tores: drei Ellen auf dieser und drei Ellen auf jener Seite. (1. Könige 6.3) 49 Die Länge der Halle war zwanzig Ellen und die Breite elf Ellen, und zwar an den Stufen, auf welchen man zu ihr hinaufstieg. Und Säulen waren an den Pfeilern, eine auf dieser und eine auf jener Seite. (1. Könige 7.21)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)