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Hesekiel - Kapitel 40

Vision vom zukünftigen Tempel: Vorhöfe, Tore, Hallen

1 Im 25. Jahre unserer Wegführung, im Anfang des Jahres, am Zehnten des Monats, im 14. Jahre, nachdem die Stadt geschlagen war, an diesem selbigen Tage kam die Hand Jehovas über mich, und er brachte mich dorthin. 2 In Gesichten Gottes brachte er mich in das Land Israel, und er ließ mich nieder auf einen sehr hohen Berg; und auf demselben, gegen Süden, war es wie der Bau einer Stadt. 3 Und er brachte mich dorthin; und siehe da, ein Mann, dessen Aussehen war wie das Aussehen von Erz; und in seiner Hand war eine leinene Schnur und eine Meßrute; und er stand im Tore. (Hesekiel 47.3) (Sacharja 2.5) (Offenbarung 21.15) 4 Und der Mann redete zu mir: Menschensohn, sieh mit deinen Augen und höre mit deinen Ohren, und richte dein Herz auf alles, was ich dir zeigen werde; denn damit es dir gezeigt werde, bist du hierher gebracht worden. Berichte dem Hause Israel alles, was du siehst. (Hesekiel 44.5) 5 Und siehe, eine Mauer war außerhalb des Hauses ringsherum; und in der Hand des Mannes war eine Meßrute von sechs Ellen, jede von einer Elle und einer Handbreite. Und er maß die Breite des Baues: eine Rute, und die Höhe: eine Rute. - 6 Und er ging zu dem Tore, das gegen Osten gerichtet war, und stieg dessen Stufen hinauf. Und er maß die Schwelle des Tores: eine Rute breit, und zwar die erste Schwelle eine Rute breit; 7 und jedes Wachtzimmer: eine Rute lang und eine Rute breit, und zwischen den Wachtzimmern fünf Ellen; und die Torschwelle neben der Torhalle nach dem Hause hin: eine Rute. 8 Und er maß die Torhalle nach dem Hause hin: eine Rute; 9 und er maß die Torhalle: acht Ellen, und ihre Pfeiler: zwei Ellen dick, und die Torhalle war nach dem Hause hin. 10 Und der Wachtzimmer des Tores gegen Osten waren drei auf dieser und drei auf jener Seite; ein Maß hatten alle drei, und ein Maß die Pfeiler auf dieser und auf jener Seite. 11 Und er maß die Breite der Toröffnung: zehn Ellen, und die Länge des Tores: dreizehn Ellen. 12 Und eine Grenzwehr war vor den Wachtzimmern, von einer Elle auf dieser Seite; und eine Elle Grenzwehr war auf jener Seite. Und jedes Wachtzimmer war sechs Ellen auf dieser und sechs Ellen auf jener Seite. 13 Und er maß das Tor vom Dache eines Wachtzimmers bis zum Dache des anderen: 25 Ellen Breite, Tür gegen Tür 14 Und er bestimmte die Pfeiler zu sechzig Ellen Höhe. Und an die Pfeiler stieß der Vorhof rings um das Torgebäude. 15 Und von der Vorderseite des Eingangstores bis zur Vorderseite der Halle des inneren Tores waren fünfzig Ellen. 16 Und vergitterte Fenster waren an den Wachtzimmern, und zwar an ihren Pfeilern, nach dem Inneren des Torgebäudes zu, ringsherum, und ebenso an den Wandvorsprüngen; und so waren Fenster ringsherum nach innen zu; und an den Pfeilern waren Palmen. 17 Und er brachte mich in den äußeren Vorhof. Und siehe, da waren Zellen und ein Steinpflaster ringsum am Vorhof gemacht; dreißig Zellen waren auf dem Steinpflaster. 18 Und das Steinpflaster war zur Seite der Tore, entsprechend der Länge der Tore, nämlich das untere Steinpflaster. 19 Und er maß die Breite von der Vorderseite des Tores des unteren Vorhofs bis vor den inneren Vorhof, von außen, hundert Ellen; so war es an der Ostseite und an der Nordseite. - 20 Und das Tor, welches gegen Norden gerichtet war, am äußeren Vorhof: er maß seine Länge und seine Breite; 21 und seine Wachtzimmer, drei auf dieser und drei auf jener Seite; und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge. Es war nach dem Maße des ersten Tores, fünfzig Ellen seine Länge und 25 Ellen die Breite 22 Und seine Fenster und seine Wandvorsprünge und seine Palmen waren nach dem Maße des Tores, das gegen Osten gerichtet war; und auf sieben Stufen stieg man hinauf, und seine Wandvorsprünge waren vor ihnen. 23 Und ein Tor zum inneren Vorhof war dem Tore nach Norden und nach Osten gegenüber; und er maß von Tor zu Tor hundert Ellen. - 24 Und er führte mich gegen Süden. Und siehe, da war ein Tor gegen Süden; und er maß seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. 25 Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum, gleich jenen Fenstern. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 26 Und sieben Stufen bildeten seine Stiege, und seine Wandvorsprünge waren vor ihnen; und es hatte Palmen an seinen Pfeilern, eine auf dieser und eine auf jener Seite. 27 Und ein Tor zum inneren Vorhof war gegen Süden; und er maß vom Tore zu dem Tore gegen Süden, hundert Ellen. 28 Und er brachte mich durch das Südtor in den inneren Vorhof. Und er maß das Südtor nach jenen Maßen, 29 und seine Wachtzimmer und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 30 Und Wandvorsprünge waren ringsherum, die Länge 25 Ellen und die Breite fünf Ellen. 31 Und seine Wandvorsprünge waren gegen den äußeren Vorhof hin; und Palmen waren an seinen Pfeilern; und acht Stufen bildeten seine Stiege. - 32 Und er brachte mich in den inneren Vorhof gegen Osten. Und er maß das Tor nach jenen Maßen, 33 und seine Wachtzimmer und seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge nach jenen Maßen. Und Fenster waren an ihm und an seinen Wandvorsprüngen ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 34 Und seine Wandvorsprünge waren gegen den äußeren Vorhof hin; und Palmen waren an seinen Pfeilern auf dieser und auf jener Seite; und acht Stufen bildeten seine Stiege. - 35 Und er brachte mich zu dem Nordtore. Und er maß es nach jenen Maßen: 36 seine Wachtzimmer, seine Pfeiler und seine Wandvorsprünge. Und Fenster waren an ihm ringsherum. Die Länge war fünfzig Ellen und die Breite 25 Ellen. 37 Und seine Pfeiler waren nach dem äußeren Vorhof zu; und Palmen waren an seinen Pfeilern auf dieser und auf jener Seite; und acht Stufen bildeten seine Stiege. 38 Und eine Zelle und ihr Eingang war an den Pfeilern der Tore; daselbst spülte man das Brandopfer ab. 39 Und in der Torhalle waren zwei Tische auf dieser und zwei Tische auf jener Seite, um auf dieselben das geschlachtete Brandopfer und Sündopfer und Schuldopfer zu legen. 40 Und draußen, an der dem zum Toreingang hinaufgehenden nördlich liegenden Seite, waren zwei Tische; und an der anderen Seite der Torhalle zwei Tische: 41 vier Tische auf dieser und vier Tische auf jener Seite, an der Seite des Tores: acht Tische, auf welche man das geschlachtete Fleisch legte. 42 Und bei der Stiege waren vier Tische aus behauenen Steinen, anderthalb Ellen lang und anderthalb Ellen breit und eine Elle hoch; auf diese legte man die Geräte, womit man das Brandopfer und das Schlachtopfer schlachtete. 43 Und die Doppelpflöcke, eine Handbreit lang, waren ringsherum am Torhause befestigt; und auf die Tische kam das Opferfleisch. - 44 Und außerhalb des inneren Tores waren zwei Zellen im inneren Vorhof: eine an der Seite des Nordtores, und ihre Vorderseite gegen Süden; eine an der Seite des Südtores in der Richtung gegen Norden. 45 Und er sprach zu mir: Diese Zelle, deren Vorderseite gegen Süden liegt, ist für die Priester, welche der Hut des Hauses warten. 46 Und die Zelle, deren Vorderseite gegen Norden liegt, ist für die Priester, welche der Hut des Altars warten. Das sind die Söhne Zadoks, welche aus den Söhnen Levis Jehova nahen, um ihm zu dienen. (1. Könige 1.8) (1. Könige 1.39) 47 Und er maß den Vorhof: die Länge hundert Ellen und die Breite hundert Ellen ins Geviert. Und der Altar war vor dem Hause. (Hesekiel 43.13) 48 Und er brachte mich zur Halle des Hauses. Und er maß den Pfeiler der Halle: fünf Ellen auf dieser und fünf Ellen auf jener Seite; und die Breite des Tores: drei Ellen auf dieser und drei Ellen auf jener Seite. (1. Könige 6.3) 49 Die Länge der Halle war zwanzig Ellen und die Breite elf Ellen, und zwar an den Stufen, auf welchen man zu ihr hinaufstieg. Und Säulen waren an den Pfeilern, eine auf dieser und eine auf jener Seite. (1. Könige 7.21)

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.