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Hesekiel - Kapitel 39

Nochmalige Ankündigung des Gerichts über Gog und der Vernichtung seiner Heeresmacht

1 Und du, Menschensohn, weissage wider Gog und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Gog, Fürst von Rosch, Mesech und Tubal. 2 Und ich werde dich herumlenken und herbeiführen, und dich heraufziehen lassen vom äußersten Norden her, und dich auf die Berge Israels bringen. 3 Und ich werde dir den Bogen aus deiner linken Hand schlagen und deine Pfeile aus deiner rechten Hand werfen. 4 Auf den Bergen Israels wirst du fallen, du und alle deine Haufen und die Völker, die mit dir sind; den Raubvögeln allerlei Gefieders und den Tieren des Feldes habe ich dich zur Speise gegeben; (Hesekiel 39.17) 5 auf dem freien Felde sollst du fallen. Denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova. 6 Und ich werde Feuer senden unter Magog und unter die, welche auf den Inseln sicher wohnen. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. 7 Und ich werde meinen heiligen Namen kundtun inmitten meines Volkes Israel, und werde meinen heiligen Namen nicht mehr entweihen lassen. Und die Nationen werden wissen, daß ich Jehova bin, der Heilige in Israel. 8 Siehe, es kommt und wird geschehen, spricht der Herr, Jehova. Das ist der Tag, von welchem ich geredet habe. 9 Und die Bewohner der Städte Israels werden hinausgehen, und werden Feuer machen und heizen mit Waffen und Tartschen und Schilden, mit Bogen und Pfeilen und mit Handstäben und Lanzen; und sie werden Feuer damit machen sieben Jahre lang. 10 Und sie werden kein Holz vom Felde holen noch aus den Wäldern hauen, sondern werden Feuer machen mit den Waffen. Und sie werden ihre Räuber berauben und ihre Plünderer plündern, spricht der Herr, Jehova. 11 Und es wird geschehen an jenem Tage, da werde ich Gog eine Grabstätte geben in Israel, das Tal der Wanderer auf der Ostseite des Meeres; und es wird den Wanderern den Weg versperren. Und daselbst werden sie Gog und seine ganze Menge begraben, und sie werden es nennen: Tal der Menge Gogs. 12 Und das Haus Israel wird sie begraben, um das Land zu reinigen, sieben Monate lang; 13 und das ganze Volk des Landes wird sie begraben, und es wird ihnen zum Ruhme sein an dem Tage, da ich mich verherrlichen werde, spricht der Herr, Jehova. 14 Und sie werden Männer aussondern, die beständig im Lande umherziehen, und solche, welche mit den Umherziehenden die auf der Fläche des Landes Übriggebliebenen begraben, um es zu reinigen; nach Verlauf von sieben Monaten werden sie es durchsuchen. 15 Und die Umherziehenden werden im Lande umherziehen; und wenn einer ein Menschengebein sieht, so wird er ein Mal daneben errichten, bis die Totengräber es im Tale der Menge Gogs begraben. 16 Und auch der Name der Stadt soll Hamona sein. Und so werden sie das Land reinigen. - 17 Und du, Menschensohn, so spricht der Herr, Jehova: Sprich zu dem Gevögel allerlei Gefieders und zu allen Tieren des Feldes: Versammelt euch und kommet, sammelt euch von allen Seiten her zu meinem Schlachtopfer, das ich für euch schlachte, einem großen Schlachtopfer auf den Bergen Israels, und fresset Fleisch und trinket Blut! (Offenbarung 19.17-18) 18 Fleisch von Helden sollt ihr fressen, und Blut von Fürsten der Erde sollt ihr trinken: Widder, Fettschafe und Böcke und Farren, in Basan gemästet allesamt. 19 Und Fett sollt ihr fressen bis zur Sättigung und Blut trinken bis zur Trunkenheit von meinem Schlachtopfer, das ich für euch geschlachtet habe. 20 Und ihr sollt euch sättigen an meinem Tische von Rossen und Reitern, von Helden und allerlei Kriegsleuten, spricht der Herr, Jehova.

Anerkennung Gottes durch die Völker - Verheißung der Rückkehr Israels in sein Land

21 Und ich werde meine Herrlichkeit unter den Nationen erweisen; und alle Nationen sollen mein Gericht sehen, welches ich gehalten, und meine Hand, die ich an sie gelegt habe. 22 Und von jenem Tage an und hinfort wird das Haus Israel wissen, daß ich, Jehova, ihr Gott bin. 23 Und die Nationen werden wissen, daß das Haus Israel um seiner Ungerechtigkeit willen weggeführt wurde, weil sie treulos gegen mich gewesen sind, und ich mein Angesicht vor ihnen verborgen und sie in die Hand ihrer Bedränger gegeben habe, so daß sie allesamt durch das Schwert gefallen sind. (Jesaja 54.8) 24 Nach ihrer Unreinigkeit und nach ihren Übertretungen habe ich mit ihnen gehandelt, und habe mein Angesicht vor ihnen verborgen. - 25 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Nun werde ich die Gefangenschaft Jakobs wenden und mich des ganzen Hauses Israel erbarmen, und werde eifern für meinen heiligen Namen. (Hesekiel 16.53) 26 Und sie werden ihre Schmach tragen und alle ihre Treulosigkeit, mit welcher sie treulos gegen mich gehandelt haben, wenn sie in ihrem Lande sicher wohnen und niemand sie aufschreckt, 27 wenn ich sie aus den Völkern zurückgebracht und sie aus den Ländern ihrer Feinde gesammelt, und ich mich an ihnen geheiligt habe vor den Augen der vielen Nationen. 28 Und sie werden wissen, daß ich, Jehova, ihr Gott bin, indem ich sie zu den Nationen weggeführt habe und sie wieder in ihr Land sammle und keinen mehr von ihnen dort übriglasse. 29 Und ich werde mein Angesicht nicht mehr vor ihnen verbergen, wenn ich meinen Geist über das Haus Israel ausgegossen habe, spricht der Herr, Jehova. (Jesaja 44.3) (Hesekiel 36.26-27)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)