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Hesekiel - Kapitel 38

Drohrede gegen Gog aus Magog und das furchtbare Gericht über ihn

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht gegen Gog vom Lande Magog, den Fürsten von Rosch, Mesech und Tubal, und weissage wider ihn (Hesekiel 32.26) (Hesekiel 39.1) (Offenbarung 20.8) 3 und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Gog, Fürst von Rosch, Mesech und Tubal. 4 Und ich werde dich herumlenken und Haken in deine Kinnbacken legen; und ich werde dich herausführen und dein ganzes Heer, Rosse und Reiter, allesamt prächtig gekleidet, eine große Schar mit Schild und Tartsche, welche Schwerter führen allesamt: 5 Perser, Äthiopier und Put mit ihnen, allesamt mit Schild und Helm; 6 Gomer und alle seine Haufen, das Haus Togarma im äußersten Norden und alle seine Haufen; viele Völker mit dir. 7 Rüste dich und rüste dir zu, du und alle deine Scharen, die sich zu dir versammelt haben, und sei ihr Anführer! 8 Nach vielen Tagen sollst du heimgesucht werden: am Ende der Jahre sollst du in das Land kommen, das vom Schwerte wiederhergestellt, das aus vielen Völkern gesammelt ist, auf die Berge Israels, welche beständig verödet waren; und es ist herausgeführt aus den Völkern, und sie wohnen in Sicherheit allesamt. 9 Und du sollst heraufziehen, wie ein Sturm herankommen, sollst wie eine Wolke sein, um das Land zu bedecken, du und alle deine Haufen und viele Völker mit dir. 10 So spricht der Herr, Jehova: Und es wird geschehen an jenem Tage, da werden Dinge in deinem Herzen aufsteigen, und du wirst einen bösen Anschlag ersinnen 11 und sprechen: Ich will hinaufziehen in das Land der offenen Städte, will über die kommen, welche in Ruhe sind, in Sicherheit wohnen, die allesamt ohne Mauern wohnen und Riegel und Tore nicht haben: (Sacharja 2.8) 12 um Raub zu rauben und Beute zu erbeuten, um deine Hand zu kehren gegen die wiederbewohnten Trümmer und gegen ein Volk, das aus den Nationen gesammelt ist, welches Hab und Gut erworben hat, welches den Mittelpunkt der Erde bewohnt. (Hesekiel 5.5) 13 Scheba und Dedan und die Kaufleute von Tarsis und alle ihre jungen Löwen werden zu dir sagen: Kommst du, um Raub zu rauben? hast du deine Scharen versammelt, um Beute zu erbeuten, um Silber und Gold wegzuführen, Hab und Gut wegzunehmen, um einen großen Raub zu rauben? - 14 Darum, weissage, Menschensohn, und sprich zu Gog: So spricht der Herr, Jehova: Wirst du es an jenem Tage nicht wissen, wenn mein Volk Israel in Sicherheit wohnt? 15 Und du wirst von deinem Orte kommen, vom äußersten Norden her, du und viele Völker mit dir, auf Rossen reitend allesamt, eine große Schar und ein zahlreiches Heer. 16 Und du wirst wider mein Volk Israel heraufziehen wie eine Wolke, um das Land zu bedecken. Am Ende der Tage wird es geschehen, daß ich dich heranbringen werde wider mein Land, auf daß die Nationen mich kennen, wenn ich mich an dir, Gog, vor ihren Augen heilige. 17 So spricht der Herr, Jehova: Bist du der, von welchem ich in vergangenen Tagen geredet habe durch meine Knechte, die Propheten Israels, welche in jenen Tagen Jahre lang weissagten, daß ich dich wider sie heranbringen würde? (Jesaja 24.21) (Jesaja 63.6) (Zephanja 3.8) 18 Und es wird geschehen an selbigem Tage, an dem Tage, wenn Gog in das Land Israel kommt, spricht der Herr, Jehova, da wird mein Grimm in meiner Nase aufsteigen. 19 Und in meinem Eifer, im Feuer meines Zornes habe ich geredet: Wahrlich, an selbigem Tage wird ein großes Beben sein im Lande Israel! 20 Und es werden vor mir beben die Fische des Meeres und die Vögel des Himmels und die Tiere des Feldes und alles Gewürm, das sich auf dem Erdboden regt, und alle Menschen, die auf der Fläche des Erdbodens sind; und die Berge werden niedergerissen werden, und die steilen Höhen werden einstürzen, und jede Mauer wird zu Boden fallen. 21 Und ich werde nach allen meinen Bergen hin das Schwert über ihn herbeirufen, spricht der Herr, Jehova; das Schwert des einen wird wider den anderen sein. 22 Und ich werde Gericht an ihm üben durch die Pest und durch Blut; und einen überschwemmenden Regen und Hagelsteine, Feuer und Schwefel werde ich regnen lassen auf ihn und auf seine Haufen und auf die vielen Völker, die mit ihm sind. (Offenbarung 20.9) 23 Und ich werde mich groß und heilig erweisen, und werde mich kundtun vor den Augen vieler Nationen. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. (Hesekiel 29.6)

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.