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Hesekiel - Kapitel 36

Verheißung der Wiederherstellung Israels - Anerkennung der Größe Gottes durch die Völker

1 Und du, Menschensohn, weissage über die Berge Israels und sprich: Berge Israels, höret das Wort Jehovas! (Hesekiel 6.2) 2 So spricht der Herr, Jehova: Weil der Feind über euch spricht: Haha! und: Die ewigen Höhen, sie sind uns zum Besitztum geworden! (Hesekiel 25.3) 3 darum weissage und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Darum, ja darum, daß man euch von allen Seiten her verwüstet und angeschnaubt hat, so daß ihr dem Überrest der Nationen ein Besitztum geworden und ins Gerede der Zunge und ins Geschwätz der Leute gekommen seid: 4 darum, ihr Berge Israels, höret das Wort des Herrn, Jehovas! So spricht der Herr, Jehova, zu den Bergen und zu den Hügeln, zu den Gründen und zu den Tälern, und zu den wüsten Trümmern und zu den verlassenen Städten, welche dem Überrest der Nationen ringsum zur Beute und zum Spott geworden sind - 5 darum, so spricht der Herr, Jehova: Wahrlich, im Feuer meines Eifers habe ich geredet wider den Überrest der Nationen und wider ganz Edom, die sich mein Land zum Besitztum gemacht haben, mit ganzer Herzensfreude, mit Verachtung der Seele, um es zur Plünderung auszuleeren! (Hesekiel 35.15) 6 Darum weissage von dem Lande Israel und sprich zu den Bergen und zu den Hügeln, zu den Gründen und zu den Tälern: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, in meinem Eifer und in meinem Grimm habe ich geredet, weil ihr die Schmach der Nationen getragen habt. 7 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Ich, ich habe meine Hand erhoben: Wenn nicht die Nationen, welche rings um euch her sind, ihre eigene Schmach tragen sollen! 8 Ihr aber, Berge Israels, ihr sollt meinem Volke Israel eure Zweige treiben und eure Frucht tragen, denn sie sind nahe daran zu kommen. 9 Denn siehe, ich will zu euch kommen, und ich will mich zu euch wenden, und ihr sollt bebaut und besät werden. 10 Und ich werde die Menschen auf euch vermehren, das ganze Haus Israel insgesamt; und die Städte sollen bewohnt und die Trümmer aufgebaut werden. 11 Und ich werde Menschen und Vieh auf euch vermehren, und sie werden sich mehren und fruchtbar sein; und ich werde euch bewohnt machen, wie in euren Vorzeiten, und werde euch wohltun, mehr als in euren Anfängen. Und ihr werdet wissen, daß ich Jehova bin. (Hesekiel 36.3) (Hesekiel 36.38) 12 Und ich werde Menschen, mein Volk Israel, auf euch wandeln lassen, und sie werden dich besitzen, und du wirst ihnen zum Erbteil sein; und du wirst sie hinfort nicht mehr der Kinder berauben. - 13 So spricht der Herr, Jehova: Weil sie zu euch sprechen: Du verzehrst Menschen und hast deine Nation der Kinder beraubt, 14 darum wirst du nicht mehr Menschen verzehren, und wirst deine Nation nicht mehr straucheln machen, spricht der Herr, Jehova. 15 Und ich will dich nicht mehr die Schmähung der Nationen hören lassen, und den Hohn der Völker sollst du nicht mehr tragen; und du sollst deine Nation nicht mehr straucheln machen, spricht der Herr, Jehova. 16 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 17 Menschensohn, das Haus Israel wohnte in seinem Lande, und sie verunreinigten es durch ihren Weg und durch ihre Handlungen; ihr Weg war vor mir wie die Unreinigkeit eines unreinen Weibes. (3. Mose 18.25) (3. Mose 18.28) 18 Da goß ich meinen Grimm über sie aus wegen des Blutes, das sie im Lande vergossen, und weil sie es durch ihre Götzen verunreinigt hatten. 19 Und ich versprengte sie unter die Nationen, und sie wurden in die Länder zerstreut; ich richtete sie nach ihrem Wege und nach ihren Handlungen. 20 Und als sie zu den Nationen kamen, wohin sie kamen, da entweihten sie meinen heiligen Namen, indem man von ihnen sagte: Jehovas Volk sind diese, und aus seinem Lande sind sie gezogen. (Jesaja 52.5) 21 Aber ich habe meinen heiligen Namen verschont, welchen das Haus Israel entweiht hat unter den Nationen, wohin sie kamen. - (Hesekiel 20.9) 22 Darum sprich zum Hause Israel: So spricht der Herr, Jehova: Nicht um euretwillen tue ich es, Haus Israel, sondern um meines heiligen Namens willen, den ihr entweiht habt unter den Nationen, wohin ihr gekommen seid. (Psalm 115.1) (Jeremia 14.7) 23 Und ich werde meinen großen Namen heiligen, der entweiht ist unter den Nationen, welchen ihr entweiht habt in ihrer Mitte. Und die Nationen werden wissen, daß ich Jehova bin, spricht der Herr, Jehova, wenn ich mich vor ihren Augen an euch heilige. - (Hesekiel 37.28) 24 Und ich werde euch aus den Nationen holen und euch sammeln aus allen Ländern und euch in euer Land bringen. 25 Und ich werde reines Wasser auf euch sprengen, und ihr werdet rein sein; von allen euren Unreinigkeiten und von allen euren Götzen werde ich euch reinigen. (Sacharja 13.1) (Hebräer 10.22) 26 Und ich werde euch ein neues Herz geben und einen neuen Geist in euer Inneres geben; und ich werde das steinerne Herz aus eurem Fleische wegnehmen und euch ein fleischernes Herz geben. (Hesekiel 11.19) 27 Und ich werde meinen Geist in euer Inneres geben; und ich werde machen, daß ihr in meinen Satzungen wandelt und meine Rechte bewahret und tut. (Jesaja 44.3) (Hesekiel 37.24) (Hesekiel 39.29) 28 Und ihr werdet in dem Lande wohnen, das ich euren Vätern gegeben habe; und ihr werdet mein Volk, und ich werde euer Gott sein. (Hesekiel 11.20) 29 Und ich werde euch befreien von allen euren Unreinigkeiten. Und ich werde das Getreide herbeirufen und es mehren, und keine Hungersnot mehr auf euch bringen; 30 und ich werde die Frucht des Baumes und den Ertrag des Feldes mehren, auf daß ihr nicht mehr den Schimpf einer Hungersnot traget unter den Nationen. (Joel 2.17) (Joel 2.19) 31 Und ihr werdet eurer bösen Wege gedenken und eurer Handlungen, die nicht gut waren, und werdet Ekel an euch selbst empfinden wegen eurer Missetaten und eurer Greuel. (Hesekiel 16.61) (Hesekiel 16.63) 32 Nicht um euretwillen tue ich es, spricht der Herr, Jehova, das sei euch kund; schämet euch und werdet beschämt vor euren Wegen, Haus Israel! - (Hesekiel 36.22) 33 So spricht der Herr, Jehova: An dem Tage, da ich euch reinigen werde von allen euren Missetaten, da will ich die Städte bewohnt machen, und die Trümmer sollen aufgebaut werden. 34 Und das verwüstete Land soll bebaut werden, statt daß es eine Wüste war vor den Augen jedes Vorüberziehenden. 35 Und man wird sagen: Dieses Land da, das verwüstete, ist wie der Garten Eden geworden, und die verödeten und verwüsteten und zerstörten Städte sind befestigt und bewohnt. 36 Und die Nationen, welche rings um euch her übrigbleiben werden, werden wissen, daß ich, Jehova, das Zerstörte aufbaue, das Verwüstete bepflanze. Ich, Jehova, habe geredet und werde es tun. - (Hesekiel 17.24) 37 So spricht der Herr, Jehova: Auch noch um dieses werde ich mich vom Hause Israel erbitten lassen, daß ich es ihnen tue: Ich werde sie an Menschen vermehren wie eine Herde. (Micha 2.12) 38 Wie eine geheiligte Herde, wie die Herde Jerusalems an seinen Festen, also werden die verödeten Städte voll Menschenherden sein. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.