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Hesekiel - Kapitel 33

Hesekiels Dienst als Wächter

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, rede zu den Kindern deines Volkes und sprich zu ihnen: Wenn ich das Schwert über ein Land bringe, und das Volk des Landes einen Mann aus seiner Gesamtheit nimmt und ihn für sich zum Wächter setzt, 3 und er sieht das Schwert über das Land kommen, und stößt in die Posaune und warnt das Volk: - 4 wenn einer den Schall der Posaune hört und sich nicht warnen läßt, so daß das Schwert kommt und ihn wegrafft, so wird sein Blut auf seinem Kopfe sein. 5 Er hat den Schall der Posaune gehört und hat sich nicht warnen lassen: sein Blut wird auf ihm sein; denn hätte er sich warnen lassen, so würde er seine Seele errettet haben. 6 Wenn aber der Wächter das Schwert kommen sieht, und er stößt nicht in die Posaune, und das Volk wird nicht gewarnt, so daß das Schwert kommt und von ihnen eine Seele wegrafft, so wird dieser wegen seiner Ungerechtigkeit weggerafft; aber sein Blut werde ich von der Hand des Wächters fordern. - 7 Du nun, Menschensohn, ich habe dich dem Hause Israel zum Wächter gesetzt: du sollst das Wort aus meinem Munde hören und sie von meinetwegen warnen. (Jesaja 56.10) (Hesekiel 3.17-19) (Hebräer 13.17) 8 Wenn ich zu dem Gesetzlosen spreche: Gesetzloser, du sollst gewißlich sterben! und du redest nicht, um den Gesetzlosen vor seinem Wege zu warnen, so wird er, der Gesetzlose, wegen seiner Ungerechtigkeit sterben; aber sein Blut werde ich von deiner Hand fordern. 9 Wenn du aber den Gesetzlosen vor seinem Wege warnst, damit er von demselben umkehre, und er von seinem Wege nicht umkehrt, so wird er wegen seiner Ungerechtigkeit sterben; du aber hast deine Seele errettet. 10 Und du, Menschensohn, sprich zu dem Hause Israel: Also sprechet ihr und saget: Unsere Übertretungen und unsere Sünden sind auf uns, und in denselben schwinden wir dahin; wie könnten wir denn leben? 11 Sprich zu ihnen: So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, ich habe kein Gefallen am Tode des Gesetzlosen, sondern daß der Gesetzlose von seinem Wege umkehre und lebe! Kehret um, kehret um von euren bösen Wegen! denn warum wollt ihr sterben, Haus Israel? (Jesaja 55.7) (Hesekiel 18.23) (Hesekiel 18.31-32) (Joel 2.12-13) 12 Und du, Menschensohn, sprich zu den Kindern deines Volkes: Die Gerechtigkeit des Gerechten wird ihn nicht erretten am Tage seiner Übertretung; und die Gesetzlosigkeit des Gesetzlosen - er wird nicht durch dieselbe fallen an dem Tage, da er von seiner Gesetzlosigkeit umkehrt; und der Gerechte wird nicht durch seine Gerechtigkeit leben können an dem Tage, da er sündigt. (Hesekiel 3.20) (Hesekiel 18.24) 13 Wenn ich dem Gerechten sage, daß er gewißlich leben soll, und er verläßt sich auf seine Gerechtigkeit und tut unrecht: so wird aller seiner gerechten Taten nicht gedacht werden, und wegen seines Unrechts, das er getan hat, deswegen wird er sterben. 14 Wenn ich aber zu dem Gesetzlosen spreche: Du sollst gewißlich sterben; und er kehrt von seiner Sünde um und übt Recht und Gerechtigkeit, 15 so daß der Gesetzlose das Pfand zurückgibt, Geraubtes erstattet, in den Satzungen des Lebens wandelt, ohne unrecht zu tun, so soll er gewißlich leben, er soll nicht sterben; (Hesekiel 18.7) (Lukas 19.8) 16 aller seiner Sünden, die er begangen hat, soll ihm nicht gedacht werden; Recht und Gerechtigkeit hat er geübt: er soll gewißlich leben. - 17 Und die Kinder deines Volkes sprechen: Der Weg des Herrn ist nicht recht; aber ihr Weg ist nicht recht. (Hesekiel 18.25) 18 Wenn der Gerechte von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, so wird er deswegen sterben. 19 Und wenn der Gesetzlose von seiner Gesetzlosigkeit umkehrt und Recht und Gerechtigkeit übt, so wird er um deswillen leben. 20 Und doch sprechet ihr: Der Weg Jehovas ist nicht recht. Ich werde euch richten, einen jeden nach seinen Wegen, Haus Israel.

Nachricht vom Fall Jerusalems

21 Und es geschah im zwölften Jahre unserer Wegführung, im zehnten Monat, am Fünften des Monats, da kam ein Entronnener aus Jerusalem zu mir und sprach: Die Stadt ist geschlagen! (Hesekiel 24.26) 22 Und die Hand Jehovas war am Abend über mich gekommen vor der Ankunft des Entronnenen, und er hatte meinen Mund aufgetan, bis jener am Morgen zu mir kam; und so war mein Mund aufgetan, und ich verstummte nicht mehr. -

Gerichtsrede: Nur Hören und kein Tun

23 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 24 Menschensohn, die Bewohner jener Trümmer im Lande Israel sprechen und sagen: Abraham war ein einzelner, und er erhielt das Land zum Besitztum; wir aber sind viele, uns ist das Land zum Besitztum gegeben! (Jesaja 51.2) (Maleachi 2.15) 25 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Ihr esset mit dem Blute, und erhebet eure Augen zu euren Götzen und vergießet Blut, und ihr solltet das Land besitzen? 26 Ihr steifet euch auf euer Schwert, verübet Greuel und verunreiniget einer des anderen Weib, und ihr solltet das Land besitzen? 27 So sollst du zu ihnen sprechen: So spricht der Herr, Jehova: So wahr ich lebe, die in den Trümmern sind, sollen durchs Schwert fallen; und wer auf dem freien Felde ist, den gebe ich den wilden Tieren hin, daß sie ihn fressen; und die in den Festungen und in den Höhlen sind, sollen an der Pest sterben! 28 Und ich werde das Land zur Wüste und Verwüstung machen, und der Stolz seiner Stärke wird ein Ende haben; und die Berge Israels werden wüst sein, so daß niemand darüber hinwandert. 29 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich das Land zur Wüste und Verwüstung mache wegen all ihrer Greuel, die sie verübt haben. 30 Und du, Menschensohn, die Kinder deines Volkes unterreden sich über dich an den Wänden und in den Türen der Häuser; und einer redet mit dem anderen, ein jeder mit seinem Bruder, und spricht: Kommet doch und höret, was für ein Wort von Jehova ausgeht. 31 Und sie kommen scharenweise zu dir und sitzen vor dir als mein Volk und hören deine Worte, aber sie tun sie nicht; sondern sie tun, was ihrem Munde angenehm ist, ihr Herz geht ihrem Gewinne nach. (Jesaja 53.1) (Jakobus 1.22) 32 Und siehe, du bist ihnen wie ein liebliches Lied, wie einer, der eine schöne Stimme hat und gut zu spielen versteht; und sie hören deine Worte, doch sie tun sie nicht. 33 Wenn es aber kommt - siehe, es kommt! - so werden sie wissen, daß ein Prophet in ihrer Mitte war. (Hesekiel 2.5)

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3. Mose - Kapitel 27

Über Gelübde und über den Zehnten

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: 2 Wenn jemand dem HERRN ein besonderes Gelübde tut, wenn er nach deiner Schätzung Seelen gelobt, (4. Mose 30.1) 3 so sollst du sie also schätzen: Einen Mann, vom zwanzigsten bis zum sechzigsten Jahr sollst du schätzen auf fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums. 4 Ist es aber ein Weib, so sollst du sie auf dreißig Schekel schätzen. 5 Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist. 6 Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist. 7 Im Alter von sechzig aber und darüber sollst du ihn auf fünfzehn Schekel schätzen, wenn es ein Mann ist, auf zehn Schekel, wenn es ein Weib ist. 8 Vermag er aber nicht soviel zu bezahlen, wie du ihn schätzest, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Vieh, von dem, was man dem HERRN opfern kann, so soll jedes Stück, das man von solchem Vieh dem HERRN gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; sollte es aber jemand auswechseln, ein Vieh für das andere, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen; 12 und der Priester soll es schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und bei der Schätzung des Priesters soll es bleiben. 13 Will es aber jemand lösen, so soll er den fünften Teil deiner Schätzung dazugeben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN zum Heiligtum weiht, so soll es der Priester schätzen, je nachdem es gut oder schlecht ist; und wie es der Priester schätzt, so soll es gelten. 15 Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm. 16 Wenn jemand dem HERRN ein Stück Feld von seinem Erbgut weiht, so soll es von dir geschätzt werden nach dem Maß der Aussaat; der Raum für die Aussaat von einem Homer Gerste soll fünfzig Schekel Silber gelten. 17 Weiht er sein Feld vor dem Jubeljahr, so soll es nach deiner Schatzung gelten. 18 Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach den übrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen. 19 Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teil über die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein. 20 Will er es aber nicht lösen, sondern verkauft es einem andern, so kann es nicht mehr gelöst werden; 21 sondern es soll dasselbige Feld, wenn es im Jubeljahr frei ausgeht, dem HERRN heilig sein, wie ein mit dem Bann belegtes Feld; es fällt dem Priester als Erbgut zu. 22 Wenn aber jemand dem HERRN ein Stück Feld weiht, das er gekauft hat und das nicht sein Erbgut ist, 23 so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei. 24 Aber im Jubeljahr soll das Feld wieder an den Verkäufer zurückfallen, nämlich an den, welchem das Land als Erbteil gehört. (3. Mose 25.10) 25 Alle deine Schätzung aber soll nach dem Schekel des Heiligtums geschehen. Ein Schekel macht zwanzig Gera. 26 Doch soll niemand die Erstgeburt unter dem Vieh weihen, die dem HERRN schon als Erstgeburt gehört, es sei ein Ochs oder Schaf; es ist des HERRN. (2. Mose 13.2) 27 Ist es aber ein unreines Vieh, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und den fünften Teil darüber geben. Will man es nicht lösen, so soll es nach deiner Schätzung verkauft werden. 28 Nur soll man kein mit dem Bann Belegtes verkaufen oder lösen, nichts, das jemand dem HERRN gebannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Äcker seines Besitztums; denn alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig! (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Man soll auch keinen mit dem Bann belegten Menschen lösen, sondern er soll unbedingt sterben! (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten des Landes, sowohl von der Saat des Landes als auch von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21) 31 Will aber jemand etwas von seinem Zehnten lösen, der soll den fünften Teil darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll jedes zehnte Stück dem HERRN heilig sein. 33 Man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, man soll es auch nicht auswechseln; sollte es aber jemand auswechseln, so würde es samt dem zur Auswechslung bestimmten Stück heilig sein und könnte nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR Mose befohlen hat an die Kinder Israel, auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)