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Hesekiel - Kapitel 33

Hesekiels Dienst als Wächter

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, rede zu den Kindern deines Volkes und sprich zu ihnen: Wenn ich das Schwert über ein Land bringe, und das Volk des Landes einen Mann aus seiner Gesamtheit nimmt und ihn für sich zum Wächter setzt, 3 und er sieht das Schwert über das Land kommen, und stößt in die Posaune und warnt das Volk: - 4 wenn einer den Schall der Posaune hört und sich nicht warnen läßt, so daß das Schwert kommt und ihn wegrafft, so wird sein Blut auf seinem Kopfe sein. 5 Er hat den Schall der Posaune gehört und hat sich nicht warnen lassen: sein Blut wird auf ihm sein; denn hätte er sich warnen lassen, so würde er seine Seele errettet haben. 6 Wenn aber der Wächter das Schwert kommen sieht, und er stößt nicht in die Posaune, und das Volk wird nicht gewarnt, so daß das Schwert kommt und von ihnen eine Seele wegrafft, so wird dieser wegen seiner Ungerechtigkeit weggerafft; aber sein Blut werde ich von der Hand des Wächters fordern. - 7 Du nun, Menschensohn, ich habe dich dem Hause Israel zum Wächter gesetzt: du sollst das Wort aus meinem Munde hören und sie von meinetwegen warnen. (Jesaja 56.10) (Hesekiel 3.17-19) (Hebräer 13.17) 8 Wenn ich zu dem Gesetzlosen spreche: Gesetzloser, du sollst gewißlich sterben! und du redest nicht, um den Gesetzlosen vor seinem Wege zu warnen, so wird er, der Gesetzlose, wegen seiner Ungerechtigkeit sterben; aber sein Blut werde ich von deiner Hand fordern. 9 Wenn du aber den Gesetzlosen vor seinem Wege warnst, damit er von demselben umkehre, und er von seinem Wege nicht umkehrt, so wird er wegen seiner Ungerechtigkeit sterben; du aber hast deine Seele errettet. 10 Und du, Menschensohn, sprich zu dem Hause Israel: Also sprechet ihr und saget: Unsere Übertretungen und unsere Sünden sind auf uns, und in denselben schwinden wir dahin; wie könnten wir denn leben? 11 Sprich zu ihnen: So wahr ich lebe, spricht der Herr, Jehova, ich habe kein Gefallen am Tode des Gesetzlosen, sondern daß der Gesetzlose von seinem Wege umkehre und lebe! Kehret um, kehret um von euren bösen Wegen! denn warum wollt ihr sterben, Haus Israel? (Jesaja 55.7) (Hesekiel 18.23) (Hesekiel 18.31-32) (Joel 2.12-13) 12 Und du, Menschensohn, sprich zu den Kindern deines Volkes: Die Gerechtigkeit des Gerechten wird ihn nicht erretten am Tage seiner Übertretung; und die Gesetzlosigkeit des Gesetzlosen - er wird nicht durch dieselbe fallen an dem Tage, da er von seiner Gesetzlosigkeit umkehrt; und der Gerechte wird nicht durch seine Gerechtigkeit leben können an dem Tage, da er sündigt. (Hesekiel 3.20) (Hesekiel 18.24) 13 Wenn ich dem Gerechten sage, daß er gewißlich leben soll, und er verläßt sich auf seine Gerechtigkeit und tut unrecht: so wird aller seiner gerechten Taten nicht gedacht werden, und wegen seines Unrechts, das er getan hat, deswegen wird er sterben. 14 Wenn ich aber zu dem Gesetzlosen spreche: Du sollst gewißlich sterben; und er kehrt von seiner Sünde um und übt Recht und Gerechtigkeit, 15 so daß der Gesetzlose das Pfand zurückgibt, Geraubtes erstattet, in den Satzungen des Lebens wandelt, ohne unrecht zu tun, so soll er gewißlich leben, er soll nicht sterben; (Hesekiel 18.7) (Lukas 19.8) 16 aller seiner Sünden, die er begangen hat, soll ihm nicht gedacht werden; Recht und Gerechtigkeit hat er geübt: er soll gewißlich leben. - 17 Und die Kinder deines Volkes sprechen: Der Weg des Herrn ist nicht recht; aber ihr Weg ist nicht recht. (Hesekiel 18.25) 18 Wenn der Gerechte von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, so wird er deswegen sterben. 19 Und wenn der Gesetzlose von seiner Gesetzlosigkeit umkehrt und Recht und Gerechtigkeit übt, so wird er um deswillen leben. 20 Und doch sprechet ihr: Der Weg Jehovas ist nicht recht. Ich werde euch richten, einen jeden nach seinen Wegen, Haus Israel.

Nachricht vom Fall Jerusalems

21 Und es geschah im zwölften Jahre unserer Wegführung, im zehnten Monat, am Fünften des Monats, da kam ein Entronnener aus Jerusalem zu mir und sprach: Die Stadt ist geschlagen! (Hesekiel 24.26) 22 Und die Hand Jehovas war am Abend über mich gekommen vor der Ankunft des Entronnenen, und er hatte meinen Mund aufgetan, bis jener am Morgen zu mir kam; und so war mein Mund aufgetan, und ich verstummte nicht mehr. -

Gerichtsrede: Nur Hören und kein Tun

23 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 24 Menschensohn, die Bewohner jener Trümmer im Lande Israel sprechen und sagen: Abraham war ein einzelner, und er erhielt das Land zum Besitztum; wir aber sind viele, uns ist das Land zum Besitztum gegeben! (Jesaja 51.2) (Maleachi 2.15) 25 Darum sprich zu ihnen: So spricht der Herr, Jehova: Ihr esset mit dem Blute, und erhebet eure Augen zu euren Götzen und vergießet Blut, und ihr solltet das Land besitzen? 26 Ihr steifet euch auf euer Schwert, verübet Greuel und verunreiniget einer des anderen Weib, und ihr solltet das Land besitzen? 27 So sollst du zu ihnen sprechen: So spricht der Herr, Jehova: So wahr ich lebe, die in den Trümmern sind, sollen durchs Schwert fallen; und wer auf dem freien Felde ist, den gebe ich den wilden Tieren hin, daß sie ihn fressen; und die in den Festungen und in den Höhlen sind, sollen an der Pest sterben! 28 Und ich werde das Land zur Wüste und Verwüstung machen, und der Stolz seiner Stärke wird ein Ende haben; und die Berge Israels werden wüst sein, so daß niemand darüber hinwandert. 29 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich das Land zur Wüste und Verwüstung mache wegen all ihrer Greuel, die sie verübt haben. 30 Und du, Menschensohn, die Kinder deines Volkes unterreden sich über dich an den Wänden und in den Türen der Häuser; und einer redet mit dem anderen, ein jeder mit seinem Bruder, und spricht: Kommet doch und höret, was für ein Wort von Jehova ausgeht. 31 Und sie kommen scharenweise zu dir und sitzen vor dir als mein Volk und hören deine Worte, aber sie tun sie nicht; sondern sie tun, was ihrem Munde angenehm ist, ihr Herz geht ihrem Gewinne nach. (Jesaja 53.1) (Jakobus 1.22) 32 Und siehe, du bist ihnen wie ein liebliches Lied, wie einer, der eine schöne Stimme hat und gut zu spielen versteht; und sie hören deine Worte, doch sie tun sie nicht. 33 Wenn es aber kommt - siehe, es kommt! - so werden sie wissen, daß ein Prophet in ihrer Mitte war. (Hesekiel 2.5)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.