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Hesekiel - Kapitel 32

Klagelied über den Pharao - Pharao im Scheol

1 Und es geschah im zwölften Jahre, im zwölften Monat, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, erhebe ein Klagelied über den Pharao, den König von Ägypten, und sprich zu ihm: Einem jungen Löwen unter den Nationen wurdest du verglichen; und doch warst du wie ein Seeungeheuer in den Meeren, und du brachst hervor in deinen Strömen und trübtest die Wasser mit deinen Füßen und wühltest ihre Ströme auf. (Hesekiel 27.2) (Hesekiel 29.3) 3 So spricht der Herr, Jehova: Daher werde ich mein Netz über dich ausbreiten durch eine Schar vieler Völker, und sie werden dich in meinem Garne heraufziehen. (Hesekiel 17.20) 4 Und ich werde dich auf das Land werfen, werde dich auf das freie Feld schleudern; und ich werde machen, daß alle Vögel des Himmels sich auf dir niederlassen und die Tiere der ganzen Erde sich von dir sättigen. 5 Und ich werde dein Fleisch auf die Berge bringen und die Täler mit deinem Aase füllen. 6 Und ich werde das Land bis an die Berge mit den Strömen deines Blutes tränken, und die Gründe sollen von dir angefüllt werden. - 7 Und ich werde, wenn ich dich auslösche, den Himmel bedecken und seine Sterne verdunkeln; ich werde die Sonne mit Gewölk bedecken, und der Mond wird sein Licht nicht scheinen lassen. (Jesaja 13.10) 8 Alle leuchtenden Lichter am Himmel werde ich deinetwegen verdunkeln, und ich werde Finsternis über dein Land bringen, spricht der Herr, Jehova. 9 Und ich werde das Herz vieler Völker traurig machen, wenn ich deinen Sturz unter die Nationen ausbringe, in die Länder, die du nicht gekannt hast. 10 Und ich werde machen, daß viele Völker sich über dich entsetzen, und ihre Könige werden über dich schaudern, wenn ich mein Schwert vor ihnen schwingen werde; und sie werden jeden Augenblick zittern, ein jeder für sein Leben, am Tage deines Falles. - 11 Denn so spricht der Herr, Jehova: Das Schwert des Königs von Babel wird über dich kommen. 12 Durch die Schwerter von Helden werde ich deine Menge fällen: Die Gewalttätigsten der Nationen sind sie alle; und sie werden die Hoffart Ägyptens zerstören, und seine ganze Menge wird vertilgt werden. 13 Und ich werde all sein Vieh an den vielen Wassern vernichten, daß der Fuß des Menschen sie nicht mehr trübe, noch sie trüben die Klauen des Viehes. 14 Dann werde ich ihre Wasser sich klären und ihre Flüsse wie Öl fließen lassen, spricht der Herr, Jehova. 15 Wenn ich das Land Ägypten zu einer Wüste mache, und wenn das Land seiner Fülle beraubt wird, indem ich alle seine Bewohner schlage, so werden sie wissen, daß ich Jehova bin. 16 Das ist ein Klagelied, und man wird es klagend singen, die Töchter der Nationen werden es klagend singen; sie werden es klagend singen über Ägypten und über seine ganze Menge, spricht der Herr, Jehova. 17 Und es geschah im zwölften Jahre, am Fünfzehnten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 18 Menschensohn, wehklage über die Menge Ägyptens, und stürze sie hinab, sie und die Töchter herrlicher Nationen, in die untersten Örter der Erde, zu denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. (Hesekiel 31.16) 19 Wen übertriffst du an Lieblichkeit? Fahre hinab und werde zu den Unbeschnittenen hingelegt! (Jesaja 14.11) 20 Inmitten der vom Schwert Erschlagenen sollen sie fallen! Das Schwert ist übergeben; schleppet Ägypten herbei und seine ganze Menge! (Hesekiel 21.14) 21 Aus der Mitte des Scheols reden von ihm die Mächtigen der Helden mit seinen Helfern. Sie sind hinabgefahren, sie liegen da, die Unbeschnittenen, vom Schwert erschlagen! (Jesaja 14.9) 22 Dort ist Assur und seine ganze Schar; rings um ihn her ihre Gräber: Sie alle sind erschlagen, durchs Schwert Gefallene. 23 Seine Gräber sind in der tiefsten Grube gemacht, und seine Schar ist rings um sein Grab. Sie alle sind erschlagen, durchs Schwert gefallen, welche Schrecken verbreiteten im Lande der Lebendigen. (Jesaja 14.15) 24 Dort ist Elam, und seine ganze Menge rings um sein Grab. Sie alle sind erschlagen, durchs Schwert Gefallene, welche unbeschnitten hinabfuhren in die untersten Örter der Erde, welche ihren Schrecken verbreiteten im Lande der Lebendigen; und sie tragen ihre Schmach bei denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. 25 Mitten unter Erschlagenen hat man ihm ein Lager gegeben mit seiner ganzen Menge; rings um ihn her sind ihre Gräber. Sie alle, unbeschnitten, sind vom Schwert erschlagen, weil ihr Schrecken verbreitet war im Lande der Lebendigen; und sie tragen ihre Schmach bei denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. Mitten unter Erschlagene ist er gelegt. 26 Dort ist Mesech-Tubal und seine ganze Menge; rings um ihn her ihre Gräber. Sie alle, unbeschnitten, sind vom Schwert erschlagen, weil sie ihren Schrecken verbreiteten im Lande der Lebendigen. (Hesekiel 38.2) 27 Und sie liegen nicht bei den Helden der Unbeschnittenen, die gefallen sind, welche in den Scheol hinabfuhren mit ihren Kriegswaffen, und denen man ihre Schwerter unter ihre Häupter legte. Und ihre Missetaten sind über ihre Gebeine gekommen, weil sie ein Schrecken der Helden waren im Lande der Lebendigen. - 28 Auch du, Ägypten, wirst inmitten der Unbeschnittenen zerschmettert werden und bei den vom Schwert Erschlagenen liegen. 29 Dort ist Edom, seine Könige und alle seine Fürsten, die trotz ihrer Macht zu den vom Schwert Erschlagenen gelegt wurden; sie liegen bei den Unbeschnittenen und bei denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. (Hesekiel 25.12-14) 30 Dort sind die Fürsten des Nordens insgesamt und alle Zidonier, welche zu den Erschlagenen hinabgefahren und trotz des Schreckens vor ihrer Macht zu Schanden geworden sind; und sie liegen unbeschnitten bei den vom Schwert Erschlagenen, und tragen ihre Schmach mit denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. (Hesekiel 28.21-23) (Hesekiel 38.6) 31 Der Pharao wird sie sehen und sich trösten über seine ganze Menge. Vom Schwert erschlagen sind der Pharao und sein ganzes Heer, spricht der Herr, Jehova. (Jesaja 14.10) 32 Denn ich ließ ihn seinen Schrecken verbreiten im Lande der Lebendigen; und so wird er hingelegt werden inmitten der Unbeschnittenen zu den vom Schwert Erschlagenen, der Pharao und seine ganze Menge, spricht der Herr, Jehova.

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3. Mose - Kapitel 25

Das Sabbatjahr

1 Und der HERR redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre lang sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre lang deine Reben beschneiden und ihre Früchte einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebenten Jahr soll das Land seinen Ruhesabbat haben, den Sabbat des HERRN, da du dein Feld nicht besäen, noch deine Reben beschneiden sollst. 5 Auch was nach deiner Ernte von sich selber wächst, sollst du nicht ernten; und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht ablesen, weil es ein Sabbatjahr des Landes ist. 6 Und dieser Landessabbat soll euch Nahrung bringen, dir und deinen Knechten und deiner Magd, deinem Taglöhner, deinen Beisaßen und deinem Fremdling bei dir; 7 deinem Vieh und den Tieren in deinem Lande soll sein ganzer Ertrag zur Speise dienen.

Das Jubeljahr (Halljahr)

8 Und du sollst dir sieben solche Sabbatjahre abzählen, daß siebenmal sieben Jahre gezählt werden, und die Zeit der sieben Sabbatjahre beträgt neunundvierzig Jahre. 9 Da sollst du den Schall der Posaune ertönen lassen am zehnten Tage des siebenten Monats; am Tage der Versöhnung sollt ihr den Schall durch euer ganzes Land ergehen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt ein Freijahr ausrufen im Lande allen, die darin wohnen, denn es ist das Jubeljahr. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlecht kommen. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Denn das fünfzigste ist das Jubeljahr. Ihr sollt nicht säen, auch nicht ernten, was von sich selber wächst, auch den unbeschnittenen Weinstock nicht ablesen. 12 Denn das Jubeljahr soll unter euch heilig sein; vom Feld weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 In diesem Jubeljahr soll jedermann wieder zu seinem Besitztum kommen. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder demselben etwas abkaufst, so soll keiner seinen Bruder übervorteilen; (1. Thessalonicher 4.6) 15 sondern nach der Zahl der Jahre, nach dem Jubeljahr sollst du es von ihm kaufen; und nach der Zahl des jährlichen Ertrages soll er es dir verkaufen. 16 Nach der Menge der Jahre sollst du den Kaufpreis steigern, und nach der geringen Anzahl der Jahre sollst du den Kaufpreis verringern; denn eine bestimmte Anzahl von Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten; sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich, der HERR, bin euer Gott! 18 Darum haltet meine Satzungen und beobachtet meine Rechte, daß ihr sie tut; so sollst du sicher wohnen im Lande, (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 und das Land soll euch seine Früchte geben, daß ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagen würdet: Was sollen wir im siebenten Jahre essen? Denn wir säen nicht und sammeln auch keine Früchte ein! 21 so will ich im sechsten Jahr meinem Segen gebieten, daß es euch Früchte für drei Jahre liefern soll; (5. Mose 28.8) 22 daß, wenn ihr im achten Jahre säet, ihr noch von den alten Früchten esset bis in das neunte Jahr; daß ihr von dem Alten esset bis wieder neue Früchte kommen. 23 Ihr sollt das Land nicht als unablöslich verkaufen; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisaßen. (Psalm 39.13) 24 Und ihr sollt im ganzen Lande eurer Besitzung die Wiedereinlösung des Landes zulassen.

Das Lösungsrecht für Landbesitz und für Knechte und Mägde

25 Wenn dein Bruder verarmt und dir etwas von seiner Habe verkauft, so soll derjenige als Löser für ihn eintreten, der sein nächster Verwandter ist; derselbe soll lösen, was sein Bruder verkauft hat. (Rut 4.3-4) 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat, kann aber mit seiner Hand so viel zuwege bringen, als zur Wiedereinlösung nötig ist, 27 so soll er die Jahre, die seit dem Verkauf verflossen sind, abrechnen und für den Rest den Käufer entschädigen, damit er selbst wieder zu seiner Habe komme. 28 Vermag er ihn aber nicht zu entschädigen, so soll das, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Jubeljahr; alsdann soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft innerhalb der Stadtmauern, der hat zur Wiedereinlösung Frist bis zur Vollendung des Verkaufsjahres. Ein Jahr lang besteht für ihn das Rückkaufsrecht. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird bis zum Ablauf eines vollen Jahres, so sollen der Käufer und seine Nachkommen dasselbe Haus innerhalb der Stadtmauern als unablöslich behalten; es soll im Jubeljahr nicht frei ausgehen. 31 Dagegen sind die Häuser in den Dörfern ohne Ringmauern dem Ackerland gleich zu rechnen; sie sind ablösbar und sollen im Jubeljahr frei ausgehen. 32 Was aber die Levitenstädte anbetrifft, die Häuser in den Städten ihres Besitztums, so haben die Leviten das ewige Einlösungsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand etwas von den Leviten erwirbt, so geht das verkaufte Haus in der Stadt seines Besitztums im Jubeljahr frei aus; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitztum unter den Kindern Israel; 34 und die Weideplätze bei ihren Städten dürfen nicht verkauft werden, denn sie sind ihr ewiges Eigentum. 35 Wenn dein Bruder verarmt neben dir und sich nicht mehr zu halten vermag, so sollst du ihm Hilfe leisten, er sei ein Fremdling oder Beisaße, daß er bei dir leben kann. 36 Du sollst keinen Zins noch Wucher von ihm nehmen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott, daß dein Bruder neben dir leben könne. (5. Mose 23.20) 37 Du sollst ihm dein Geld nicht auf Zins, noch deine Speise um Wucherpreise geben. 38 Ich, der HERR, bin euer Gott, der ich euch aus Ägyptenland geführt habe, daß ich euch das Land Kanaan gebe und euer Gott sei. 39 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und dir sich selbst verkauft, sollst du ihn im Dienst nicht als einen leibeigenen Knecht halten; (2. Mose 21.2) 40 als Taglöhner und Beisaße soll er bei dir gelten und dir bis zum Jubeljahr dienen. 41 Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn auch sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht wie Sklaven verkaufen! 43 Du sollst nicht mit Strenge über ihn herrschen, sondern sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Willst du aber leibeigene Knechte und Mägde haben, so sollst du sie kaufen von den Heiden, die um euch her sind. 45 Ihr könnt sie auch kaufen von den Kindern der Beisaßen, die sich bei euch aufhalten, und von ihren Geschlechtern bei euch, die in eurem Lande geboren sind; dieselben sollt ihr zu eigen haben, 46 und sollst sie vererben auf eure Kinder nach euch zum leibeigenen Besitz, daß sie euch ewiglich dienen. Aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht, einer über den andern, mit Strenge herrschen! 47 Wenn die Hand eines Fremdlings oder Beisaßen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling, welcher ein Beisaße bei dir ist, oder einem Abkömmling von seinem Stamm verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Loskaufsrecht behalten; einer von seinen Brüdern soll ihn lösen; 49 oder sein Vetter oder seines Vetters Sohn mag ihn lösen, oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht kann ihn lösen; oder wenn seine Hand so viel erwirbt, so soll er sich selbst lösen. 50 Er soll aber mit seinem Käufer rechnen von dem Jahr an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahr. Und der Preis seines Verkaufs soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, und er soll diese Zeit wie ein Taglöhner bei ihm sein. 51 Sind noch viele Jahre übrig, so soll er dementsprechend von dem Kaufpreis als Lösegeld zurückerstatten; 52 sind aber wenig Jahre übrig bis zum Jubeljahr, so soll er darauf Rücksicht nehmen; nach der Zahl der Jahre soll er sein Lösegeld bezahlen. 53 Wie ein Taglöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er aber soll nicht mit Strenge über ihn herrschen vor deinen Augen. (3. Mose 25.43) 54 Löst er sich aber nicht auf einem dieser Wege, so soll er im Jubeljahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm; 55 denn die Kinder Israel sind mir dienstbar; sie sind meine Knechte, die ich aus Ägypten geführt habe, ich, der HERR, euer Gott.