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Hesekiel - Kapitel 32

Klagelied über den Pharao - Pharao im Scheol

1 Und es geschah im zwölften Jahre, im zwölften Monat, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, erhebe ein Klagelied über den Pharao, den König von Ägypten, und sprich zu ihm: Einem jungen Löwen unter den Nationen wurdest du verglichen; und doch warst du wie ein Seeungeheuer in den Meeren, und du brachst hervor in deinen Strömen und trübtest die Wasser mit deinen Füßen und wühltest ihre Ströme auf. (Hesekiel 27.2) (Hesekiel 29.3) 3 So spricht der Herr, Jehova: Daher werde ich mein Netz über dich ausbreiten durch eine Schar vieler Völker, und sie werden dich in meinem Garne heraufziehen. (Hesekiel 17.20) 4 Und ich werde dich auf das Land werfen, werde dich auf das freie Feld schleudern; und ich werde machen, daß alle Vögel des Himmels sich auf dir niederlassen und die Tiere der ganzen Erde sich von dir sättigen. 5 Und ich werde dein Fleisch auf die Berge bringen und die Täler mit deinem Aase füllen. 6 Und ich werde das Land bis an die Berge mit den Strömen deines Blutes tränken, und die Gründe sollen von dir angefüllt werden. - 7 Und ich werde, wenn ich dich auslösche, den Himmel bedecken und seine Sterne verdunkeln; ich werde die Sonne mit Gewölk bedecken, und der Mond wird sein Licht nicht scheinen lassen. (Jesaja 13.10) 8 Alle leuchtenden Lichter am Himmel werde ich deinetwegen verdunkeln, und ich werde Finsternis über dein Land bringen, spricht der Herr, Jehova. 9 Und ich werde das Herz vieler Völker traurig machen, wenn ich deinen Sturz unter die Nationen ausbringe, in die Länder, die du nicht gekannt hast. 10 Und ich werde machen, daß viele Völker sich über dich entsetzen, und ihre Könige werden über dich schaudern, wenn ich mein Schwert vor ihnen schwingen werde; und sie werden jeden Augenblick zittern, ein jeder für sein Leben, am Tage deines Falles. - 11 Denn so spricht der Herr, Jehova: Das Schwert des Königs von Babel wird über dich kommen. 12 Durch die Schwerter von Helden werde ich deine Menge fällen: Die Gewalttätigsten der Nationen sind sie alle; und sie werden die Hoffart Ägyptens zerstören, und seine ganze Menge wird vertilgt werden. 13 Und ich werde all sein Vieh an den vielen Wassern vernichten, daß der Fuß des Menschen sie nicht mehr trübe, noch sie trüben die Klauen des Viehes. 14 Dann werde ich ihre Wasser sich klären und ihre Flüsse wie Öl fließen lassen, spricht der Herr, Jehova. 15 Wenn ich das Land Ägypten zu einer Wüste mache, und wenn das Land seiner Fülle beraubt wird, indem ich alle seine Bewohner schlage, so werden sie wissen, daß ich Jehova bin. 16 Das ist ein Klagelied, und man wird es klagend singen, die Töchter der Nationen werden es klagend singen; sie werden es klagend singen über Ägypten und über seine ganze Menge, spricht der Herr, Jehova. 17 Und es geschah im zwölften Jahre, am Fünfzehnten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 18 Menschensohn, wehklage über die Menge Ägyptens, und stürze sie hinab, sie und die Töchter herrlicher Nationen, in die untersten Örter der Erde, zu denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. (Hesekiel 31.16) 19 Wen übertriffst du an Lieblichkeit? Fahre hinab und werde zu den Unbeschnittenen hingelegt! (Jesaja 14.11) 20 Inmitten der vom Schwert Erschlagenen sollen sie fallen! Das Schwert ist übergeben; schleppet Ägypten herbei und seine ganze Menge! (Hesekiel 21.14) 21 Aus der Mitte des Scheols reden von ihm die Mächtigen der Helden mit seinen Helfern. Sie sind hinabgefahren, sie liegen da, die Unbeschnittenen, vom Schwert erschlagen! (Jesaja 14.9) 22 Dort ist Assur und seine ganze Schar; rings um ihn her ihre Gräber: Sie alle sind erschlagen, durchs Schwert Gefallene. 23 Seine Gräber sind in der tiefsten Grube gemacht, und seine Schar ist rings um sein Grab. Sie alle sind erschlagen, durchs Schwert gefallen, welche Schrecken verbreiteten im Lande der Lebendigen. (Jesaja 14.15) 24 Dort ist Elam, und seine ganze Menge rings um sein Grab. Sie alle sind erschlagen, durchs Schwert Gefallene, welche unbeschnitten hinabfuhren in die untersten Örter der Erde, welche ihren Schrecken verbreiteten im Lande der Lebendigen; und sie tragen ihre Schmach bei denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. 25 Mitten unter Erschlagenen hat man ihm ein Lager gegeben mit seiner ganzen Menge; rings um ihn her sind ihre Gräber. Sie alle, unbeschnitten, sind vom Schwert erschlagen, weil ihr Schrecken verbreitet war im Lande der Lebendigen; und sie tragen ihre Schmach bei denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. Mitten unter Erschlagene ist er gelegt. 26 Dort ist Mesech-Tubal und seine ganze Menge; rings um ihn her ihre Gräber. Sie alle, unbeschnitten, sind vom Schwert erschlagen, weil sie ihren Schrecken verbreiteten im Lande der Lebendigen. (Hesekiel 38.2) 27 Und sie liegen nicht bei den Helden der Unbeschnittenen, die gefallen sind, welche in den Scheol hinabfuhren mit ihren Kriegswaffen, und denen man ihre Schwerter unter ihre Häupter legte. Und ihre Missetaten sind über ihre Gebeine gekommen, weil sie ein Schrecken der Helden waren im Lande der Lebendigen. - 28 Auch du, Ägypten, wirst inmitten der Unbeschnittenen zerschmettert werden und bei den vom Schwert Erschlagenen liegen. 29 Dort ist Edom, seine Könige und alle seine Fürsten, die trotz ihrer Macht zu den vom Schwert Erschlagenen gelegt wurden; sie liegen bei den Unbeschnittenen und bei denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. (Hesekiel 25.12-14) 30 Dort sind die Fürsten des Nordens insgesamt und alle Zidonier, welche zu den Erschlagenen hinabgefahren und trotz des Schreckens vor ihrer Macht zu Schanden geworden sind; und sie liegen unbeschnitten bei den vom Schwert Erschlagenen, und tragen ihre Schmach mit denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. (Hesekiel 28.21-23) (Hesekiel 38.6) 31 Der Pharao wird sie sehen und sich trösten über seine ganze Menge. Vom Schwert erschlagen sind der Pharao und sein ganzes Heer, spricht der Herr, Jehova. (Jesaja 14.10) 32 Denn ich ließ ihn seinen Schrecken verbreiten im Lande der Lebendigen; und so wird er hingelegt werden inmitten der Unbeschnittenen zu den vom Schwert Erschlagenen, der Pharao und seine ganze Menge, spricht der Herr, Jehova.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.