zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 31

Größe und Sturz des Pharao

1 Und es geschah im elften Jahre, im dritten Monat, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, sprich zu dem Pharao, dem König von Ägypten, und zu seiner Menge: Wem gleichst du in deiner Größe? 3 Siehe, Assur war eine Zeder auf dem Libanon, mit schönen Zweigen, ein schattendes Dickicht und von hohem Wuchs; und sein Wipfel war zwischen den Wolken. (Daniel 4.7-11) 4 Die Wasser zogen ihn groß, die Flut machte ihn hoch; ihre Ströme gingen rings um ihre Pflanzung, und sie entsandte ihre Kanäle zu allen Bäumen des Feldes; 5 Darum wurde sein Wuchs höher als alle Bäume des Feldes; und seine Zweige wurden groß und seine Äste lang von den vielen Wassern, als er sich ausbreitete. 6 Alle Vögel des Himmels nisteten in seinen Zweigen, und alle Tiere des Feldes gebaren unter seinen Ästen; und in seinem Schatten wohnten alle großen Nationen. 7 Und er war schön in seiner Größe und in der Länge seiner Schößlinge; denn seine Wurzeln waren an vielen Wassern. 8 Die Zedern im Garten Gottes verdunkelten ihn nicht, Zypressen kamen seinen Zweigen nicht gleich, und Platanen waren nicht wie seine Äste; kein Baum im Garten Gottes kam ihm an Schönheit gleich. 9 Ich hatte ihn schön gemacht in der Menge seiner Schößlinge; und es beneideten ihn alle Bäume Edens, die im Garten Gottes waren. 10 Darum, so sprach der Herr, Jehova: Weil du hoch geworden bist an Wuchs, und er seinen Wipfel bis zwischen die Wolken streckte, und sein Herz sich erhob wegen seiner Höhe: (Hesekiel 28.2) 11 so werde ich ihn in die Hand des Mächtigen der Nationen geben; nach seiner Bosheit soll er mit ihm handeln; ich habe ihn verstoßen. 12 Und Fremde, die Gewalttätigsten der Nationen, hieben ihn um und warfen ihn hin; seine Schößlinge fielen auf die Berge und in alle Täler, und seine Äste wurden zerbrochen und geworfen in alle Gründe der Erde; und alle Völker der Erde zogen aus seinem Schatten hinweg und ließen ihn liegen; 13 auf seinen umgefallenen Stamm ließen sich alle Vögel des Himmels nieder, und über seine Äste kamen alle Tiere des Feldes: 14 auf daß keine Bäume am Wasser wegen ihres Wuchses sich überheben und ihren Wipfel bis zwischen die Wolken strecken, und keine Wassertrinkenden auf sich selbst sich stützen wegen ihrer Höhe; denn sie alle sind dem Tode hingegeben in die untersten Örter der Erde, mitten unter den Menschenkindern, zu denen hin, welche in die Grube hinabgefahren sind. - 15 So spricht der Herr, Jehova: An dem Tage, da er in den Scheol hinabfuhr, machte ich ein Trauern; ich verhüllte um seinetwillen die Tiefe und hielt ihre Ströme zurück, und die großen Wasser wurden gehemmt; und den Libanon hüllte ich in Schwarz um seinetwillen, und um seinetwillen verschmachteten alle Bäume des Feldes. 16 Von dem Getöse seines Falles machte ich die Nationen erbeben, als ich ihn in den Scheol hinabfahren ließ zu denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. Und alle Bäume Edens, das Auserwählte und Beste des Libanon, alle Wassertrinkenden, trösteten sich in den untersten Örtern der Erde. (Hesekiel 31.14) 17 Auch sie fuhren mit ihm in den Scheol hinab zu den vom Schwerte Erschlagenen, die als seine Helfer in seinem Schatten saßen unter den Nationen. 18 Wem gleichst du so an Herrlichkeit und an Größe unter den Bäumen Edens? Und so sollst du mit den Bäumen Edens hinabgestürzt werden in die untersten Örter der Erde, sollst unter den Unbeschnittenen liegen, bei den vom Schwerte Erschlagenen. Das ist der Pharao und seine ganze Menge, spricht der Herr, Jehova.

zurückEinzelansichtvor

4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)