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Hesekiel - Kapitel 31

Größe und Sturz des Pharao

1 Und es geschah im elften Jahre, im dritten Monat, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, sprich zu dem Pharao, dem König von Ägypten, und zu seiner Menge: Wem gleichst du in deiner Größe? 3 Siehe, Assur war eine Zeder auf dem Libanon, mit schönen Zweigen, ein schattendes Dickicht und von hohem Wuchs; und sein Wipfel war zwischen den Wolken. (Daniel 4.7-11) 4 Die Wasser zogen ihn groß, die Flut machte ihn hoch; ihre Ströme gingen rings um ihre Pflanzung, und sie entsandte ihre Kanäle zu allen Bäumen des Feldes; 5 Darum wurde sein Wuchs höher als alle Bäume des Feldes; und seine Zweige wurden groß und seine Äste lang von den vielen Wassern, als er sich ausbreitete. 6 Alle Vögel des Himmels nisteten in seinen Zweigen, und alle Tiere des Feldes gebaren unter seinen Ästen; und in seinem Schatten wohnten alle großen Nationen. 7 Und er war schön in seiner Größe und in der Länge seiner Schößlinge; denn seine Wurzeln waren an vielen Wassern. 8 Die Zedern im Garten Gottes verdunkelten ihn nicht, Zypressen kamen seinen Zweigen nicht gleich, und Platanen waren nicht wie seine Äste; kein Baum im Garten Gottes kam ihm an Schönheit gleich. 9 Ich hatte ihn schön gemacht in der Menge seiner Schößlinge; und es beneideten ihn alle Bäume Edens, die im Garten Gottes waren. 10 Darum, so sprach der Herr, Jehova: Weil du hoch geworden bist an Wuchs, und er seinen Wipfel bis zwischen die Wolken streckte, und sein Herz sich erhob wegen seiner Höhe: (Hesekiel 28.2) 11 so werde ich ihn in die Hand des Mächtigen der Nationen geben; nach seiner Bosheit soll er mit ihm handeln; ich habe ihn verstoßen. 12 Und Fremde, die Gewalttätigsten der Nationen, hieben ihn um und warfen ihn hin; seine Schößlinge fielen auf die Berge und in alle Täler, und seine Äste wurden zerbrochen und geworfen in alle Gründe der Erde; und alle Völker der Erde zogen aus seinem Schatten hinweg und ließen ihn liegen; 13 auf seinen umgefallenen Stamm ließen sich alle Vögel des Himmels nieder, und über seine Äste kamen alle Tiere des Feldes: 14 auf daß keine Bäume am Wasser wegen ihres Wuchses sich überheben und ihren Wipfel bis zwischen die Wolken strecken, und keine Wassertrinkenden auf sich selbst sich stützen wegen ihrer Höhe; denn sie alle sind dem Tode hingegeben in die untersten Örter der Erde, mitten unter den Menschenkindern, zu denen hin, welche in die Grube hinabgefahren sind. - 15 So spricht der Herr, Jehova: An dem Tage, da er in den Scheol hinabfuhr, machte ich ein Trauern; ich verhüllte um seinetwillen die Tiefe und hielt ihre Ströme zurück, und die großen Wasser wurden gehemmt; und den Libanon hüllte ich in Schwarz um seinetwillen, und um seinetwillen verschmachteten alle Bäume des Feldes. 16 Von dem Getöse seines Falles machte ich die Nationen erbeben, als ich ihn in den Scheol hinabfahren ließ zu denen, welche in die Grube hinabgefahren sind. Und alle Bäume Edens, das Auserwählte und Beste des Libanon, alle Wassertrinkenden, trösteten sich in den untersten Örtern der Erde. (Hesekiel 31.14) 17 Auch sie fuhren mit ihm in den Scheol hinab zu den vom Schwerte Erschlagenen, die als seine Helfer in seinem Schatten saßen unter den Nationen. 18 Wem gleichst du so an Herrlichkeit und an Größe unter den Bäumen Edens? Und so sollst du mit den Bäumen Edens hinabgestürzt werden in die untersten Örter der Erde, sollst unter den Unbeschnittenen liegen, bei den vom Schwerte Erschlagenen. Das ist der Pharao und seine ganze Menge, spricht der Herr, Jehova.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.