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Hesekiel - Kapitel 30

Weitere Aussprüche zum bevorstehenden Gericht über Ägypten

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, weissage und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Heulet! Wehe der Tag! 3 denn nahe ist der Tag; ja, der Tag Jehovas ist nahe, ein Tag des Gewölks: Die Zeit der Nationen wird er sein. (Joel 1.15) 4 Und das Schwert wird über Ägypten kommen; und im Lande Äthiopien wird große Angst sein, wenn Erschlagene in Ägypten fallen und man seinen Reichtum wegnimmt, und seine Grundfesten niedergerissen werden. 5 Äthiopien und Put und Lud und alles Mischvolk und Kub und die Kinder des Bundeslandes werden mit ihnen durchs Schwert fallen. - 6 So spricht Jehova: Ja, die, welche Ägypten stützen, werden fallen, und hinsinken wird der Stolz seiner Kraft; von Migdol bis nach Syene werden sie darin durchs Schwert fallen, spricht der Herr, Jehova. 7 Und sie werden verwüstet liegen inmitten verwüsteter Länder, und seine Städte werden inmitten verödeter Städte sein. 8 Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich Feuer anlege in Ägypten und alle seine Helfer zerschmettert werden. 9 An jenem Tage werden Boten von mir in Schiffen ausfahren, um das sichere Äthiopien zu erschrecken; und große Angst wird unter ihnen sein am Tage Ägyptens; denn siehe, es kommt! - (Jesaja 18.2) (Jesaja 20.2-3) 10 So spricht der Herr, Jehova: Ja, ich werde dem Getümmel Ägyptens ein Ende machen durch die Hand Nebukadrezars, des Königs von Babel. 11 Er und sein Volk mit ihm, die Gewalttätigsten der Nationen, werden herbeigeführt werden, um das Land zu verderben; und sie werden ihre Schwerter ziehen wider Ägypten und das Land mit Erschlagenen füllen. 12 Und ich werde die Ströme trocken legen, und das Land in die Hand von Bösewichtern verkaufen, und das Land und seine Fülle durch die Hand Fremder verwüsten. Ich, Jehova, habe geredet. - 13 So spricht der Herr, Jehova: Ja, ich werde die Götzen vertilgen und die Götzen aus Noph wegschaffen, und kein Fürst aus dem Lande Ägypten soll mehr sein; und ich werde Furcht bringen in das Land Ägypten. 14 Und ich werde Pathros verwüsten, und Feuer anlegen in Zoan, und Gerichte üben an No. 15 Und ich werde meinen Grimm ausgießen über Sin, die Feste Ägyptens; und die Menge von No werde ich ausrotten. 16 Und ich werde Feuer anlegen in Ägypten; Sin wird beben vor Angst, und No wird erbrochen werden, und Noph - Feinde bei Tage! 17 Die Jünglinge von Awen und Pi-Beseth werden durch das Schwert fallen, und sie selbst werden in die Gefangenschaft ziehen. 18 Und zu Tachpanches wird der Tag sich verfinstern, wenn ich daselbst die Joche Ägyptens zerbreche, und der Stolz seiner Kraft darin ein Ende nimmt; Gewölk wird es bedecken, und seine Tochterstädte werden in die Gefangenschaft ziehen. 19 Und so werde ich Gerichte üben an Ägypten; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. 20 Und es geschah im elften Jahre, im ersten Monat, am Siebten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 21 Menschensohn, den Arm des Pharao, des Königs von Ägypten, habe ich zerbrochen; und siehe, er ist nicht verbunden worden, daß man Heilmittel angewandt, daß man einen Verband angelegt hätte, ihn zu verbinden, um ihn zu stärken, damit er das Schwert fasse. - 22 Darum spricht der Herr, Jehova, also: Siehe, ich will an den Pharao, den König von Ägypten, und werde seine beiden Arme zerbrechen, den starken und den zerbrochenen, und werde das Schwert seiner Hand entfallen lassen. 23 Und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen. 24 Und ich werde die Arme des Königs von Babel stärken und mein Schwert in seine Hand geben; und die Arme des Pharao werde ich zerbrechen, daß er wie ein Erschlagener vor ihm ächzen wird. (Hesekiel 29.20) 25 Und ich werde die Arme des Königs von Babel stärken, aber die Arme des Pharao werden sinken. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich mein Schwert in die Hand des Königs von Babel gebe, und er es recken wird gegen das Land Ägypten. 26 Und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

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5. Mose - Kapitel 22

Rücksicht auf den Nächsten

1 Du sollst nicht zusehen, wie deines Bruders Ochs oder Schaf irregeht; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern sollst sie deinem Bruder zurückbringen. (2. Mose 23.4) 2 Wenn aber dein Bruder nicht in deiner Nähe wohnt, oder wenn du den Eigentümer nicht kennst, so sollst du sie in dein Haus aufnehmen, daß sie bei dir seien, bis dein Bruder sie sucht, und dann sollst du sie ihm zurückgeben. 3 Also sollst du auch tun mit seinem Esel, und also sollst du tun mit seinem Kleide, und also sollst du tun mit allem Verlorenen, was dein Bruder verliert, und was du findest; du kannst dich ihm nicht entziehen. 4 Du sollst nicht zusehen, wie der Esel deines Bruders oder sein Ochse auf dem Wege fallen; du sollst dich ihnen nicht entziehen, sondern du sollst ihnen aufhelfen.

Gebote gegen ungöttliche Vermischung

5 Ein Weib soll keine Männertracht tragen, und ein Mann soll keine Weiberkleider anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Greuel. 6 Wenn du zufällig auf dem Wege ein Vogelnest antriffst, auf irgend einem Baume oder auf der Erde, mit Jungen oder mit Eiern, während die Mutter auf den Jungen oder auf den Eiern sitzt, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen; 7 sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und die Jungen nehmen, auf daß es dir wohl gehe und du lange lebest. (3. Mose 22.28) 8 Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer um dein Dach herum, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus ladest, wenn jemand hinunterfiele. 9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Gewächs bepflanzen, damit nicht das Ganze dem Heiligtum verfalle, was du angepflanzt hast und der Ertrag des Weinbergs. (3. Mose 19.19) 10 Du sollst nicht zugleich mit einem Ochsen und Esel ackern. 11 Du sollst kein gemischtes Gewebe anziehen, das aus Wolle und Leinen zusammengewoben ist. (3. Mose 19.19) 12 Du sollst dir Quasten machen an die vier Zipfel deines Überwurfs, womit du dich bedeckst. (4. Mose 15.38)

Sittlichkeitsgesetze. Rechtsschutz für eine verleumdete Frau

13 Wenn jemand ein Weib nimmt und zu ihr kommt, hernach aber sie zu hassen beginnt 14 und gegen sie den Vorwurf der Unzucht erhebt und sie in einen schlechten Ruf bringt, indem er spricht: Ich habe dieses Weib genommen; als ich ihr aber näher kam, habe ich sie nicht als Jungfrau erfunden; 15 so sollen der Vater und die Mutter der Tochter sie nehmen und das Zeichen ihrer Jungfrauschaft vor die Ältesten der Stadt an das Tor hinausbringen. 16 Und der Vater der Tochter soll zu den Ältesten sagen: Ich habe diesem Mann meine Tochter zum Weibe gegeben. 17 Nun fängt er an sie zu hassen und erhebt den Vorwurf der Unzucht gegen sie und spricht: Ich habe deine Tochter nicht als Jungfrau erfunden, da doch dies das Zeichen der Jungfrauschaft meiner Tochter ist! Und sie sollen das Kleid vor den Ältesten der Stadt ausbreiten. 18 Dann sollen die Ältesten jener Stadt den Mann nehmen und ihn strafen, 19 und ihm eine Buße von hundert Schekel Silber auferlegen und dieselben dem Vater der Tochter geben, weil jener eine Jungfrau in Israel verleumdet hat; und er soll sie zum Weibe haben, er kann sie sein Leben lang nicht verstoßen. (5. Mose 22.29) 20 Ist es aber die Wahrheit, und kann die Jungfrauschaft der Tochter nicht erwiesen werden, 21 so soll man sie vor die Tür ihres väterlichen Hauses führen, und die Leute ihrer Stadt sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel begangen, indem sie Unzucht getrieben hat in ihres Vaters Haus. Also sollst du das Böse ausrotten aus deiner Mitte. (1. Mose 34.7) 22 Wenn jemand ertappt wird, daß er bei einer verheirateten Frau liegt, so sollen beide sterben, der Mann, der bei dem Weibe gelegen, und das Weib. Also sollst du das Böse von Israel ausrotten. (3. Mose 20.10) 23 Wenn eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, von einem andern Mann in der Stadt angetroffen wird, und dieser bei ihr liegt, 24 so sollt ihr sie beide zum Tor jener Stadt hinausführen und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben: die Tochter darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschwächt hat. Also sollst du das Böse von dir ausrotten. 25 Wenn aber der Mann die verlobte Tochter auf dem Felde antrifft und sie mit Gewalt ergreift und bei ihr liegt, so soll der Mann, der bei ihr gelegen, allein sterben. 26 Der Tochter aber sollst du nichts tun, weil sie keine Sünde getan hat, die des Todes würdig ist. Denn es ist gleich, wie wenn jemand sich wider seinen Nächsten aufmacht und ihn totschlägt; also verhält es sich auch damit. 27 Denn er fand sie auf dem Felde, und die verlobte Tochter schrie; es war aber niemand, der ihr helfen konnte. 28 Wenn jemand eine Jungfrau antrifft, die noch nicht verlobt ist, und sie ergreift und bei ihr liegt und sie ertappt werden, 29 so soll der Mann, der bei der Tochter gelegen, ihrem Vater fünfzig Schekel geben, und er soll sie zum Weibe haben, weil er sie geschwächt hat; er kann sie nicht verstoßen sein Leben lang. (2. Mose 22.15) 30 Niemand soll seines Vaters Weib nehmen, damit er nicht seinen Vater entblöße.