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Hesekiel - Kapitel 3

1 Und er sprach zu mir: Menschensohn, iß, was du findest; iß diese Rolle, und geh hin, rede zu dem Hause Israel. (Hesekiel 2.9) 2 Und ich öffnete meinen Mund, und er gab mir diese Rolle zu essen. 3 Und er sprach zu mir: Menschensohn, speise deinen Bauch und fülle deinen Leib mit dieser Rolle, welche ich dir gebe. Und ich aß sie, und sie war in meinem Munde süß wie Honig.

Hesekiels Ausrüstung für seine Aufgabe - Entrückung an seinen Dienstort und Einsetzung zum Wächter

4 Und er sprach zu mir: Menschensohn! auf, geh hin zu dem Hause Israel und rede zu ihnen mit meinen Worten! 5 Denn nicht zu einem Volke von unverständlicher Sprache und schwieriger Rede bist du gesandt, sondern zum Hause Israel; 6 nicht zu vielen Völkern von unverständlicher Sprache und schwieriger Rede, deren Worte du nicht verstehst, sondern zu ihnen habe ich dich gesandt; sie können auf dich hören. 7 Aber das Haus Israel wird nicht auf dich hören wollen, denn sie wollen nicht auf mich hören. Denn das ganze Haus Israel ist von harter Stirn und verstockten Herzens. 8 Siehe, ich habe dein Angesicht hart gemacht gegenüber ihrem Angesicht, und deine Stirn hart gegenüber ihrer Stirn; (Jeremia 1.18) 9 wie einen Diamant, der härter ist als ein Fels, habe ich deine Stirn gemacht. Fürchte sie nicht und erschrick nicht vor ihrem Angesicht, denn ein widerspenstiges Haus sind sie. - 10 Und er sprach zu mir: Menschensohn, alle meine Worte, die ich zu dir reden werde, nimm in dein Herz auf und höre sie mit deinen Ohren; 11 und mache dich auf, geh hin zu den Weggeführten, zu den Kindern deines Volkes, und rede zu ihnen und sprich zu ihnen: "So spricht der Herr, Jehova!" Sie mögen hören oder es lassen. (Hesekiel 8.3) (Apostelgeschichte 8.39) 12 Und der Geist hob mich empor; und ich hörte hinter mir den Schall eines starken Getöses: "Gepriesen sei die Herrlichkeit Jehovas von ihrer Stätte her!" 13 und das Rauschen der Flügel der lebendigen Wesen, welche einander berührten, und das Sausen der Räder neben ihnen, und den Schall eines starken Getöses. 14 Und der Geist hob mich empor und nahm mich hinweg; und ich fuhr dahin, erbittert in der Glut meines Geistes; und die Hand Jehovas war stark auf mir. 15 Und ich kam nach Tel-Abib zu den Weggeführten, die am Flusse Kebar wohnten; und daselbst, wo sie saßen, dort saß ich sieben Tage betäubt in ihrer Mitte. 16 Und es geschah am Ende von sieben Tagen, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 17 Menschensohn, ich habe dich dem Hause Israel zum Wächter gesetzt; und du sollst das Wort aus meinem Munde hören und sie von meinetwegen warnen. (Jesaja 52.8) (Hesekiel 33.7-9) (Hebräer 13.17) 18 Wenn ich zu dem Gesetzlosen spreche: Du sollst gewißlich sterben! und du warnst ihn nicht und redest nicht, um den Gesetzlosen vor seinem gesetzlosen Wege zu warnen, um ihn am Leben zu erhalten, so wird er, der Gesetzlose, wegen seiner Ungerechtigkeit sterben, aber sein Blut werde ich von deiner Hand fordern. 19 Wenn du aber den Gesetzlosen warnst, und er kehrt nicht um von seiner Gesetzlosigkeit und von seinem gesetzlosen Wege, so wird er wegen seiner Ungerechtigkeit sterben; du aber hast deine Seele errettet. 20 Und wenn ein Gerechter von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, und ich einen Anstoß vor ihn lege, so soll er sterben. Wenn du ihn nicht warnst, so wird er wegen seiner Sünde sterben, und seiner gerechten Taten, die er getan hat, wird nicht gedacht werden; aber sein Blut werde ich von deiner Hand fordern. (Hesekiel 18.24) 21 Wenn du aber ihn, den Gerechten, warnst, damit der Gerechte nicht sündige, und er sündigt nicht, so wird er gewißlich leben, weil er sich hat warnen lassen; und du, du hast deine Seele errettet.

Vision Hesekiels: Die Herrlichkeit des HERRN - Vom HERRN auferlegte Beschränkung

22 Und die Hand Jehovas kam daselbst über mich, und er sprach zu mir: Mache dich auf, geh hinaus in das Tal, und dort will ich mit dir reden. (Hesekiel 1.3) 23 Und ich machte mich auf und ging hinaus in das Tal; und siehe, daselbst stand die Herrlichkeit Jehovas, gleich der Herrlichkeit, die ich am Flusse Kebar gesehen hatte; und ich fiel nieder auf mein Angesicht. 24 Und der Geist kam in mich und stellte mich auf meine Füße. Und er redete mit mir und sprach zu mir: Geh, schließe dich in deinem Hause ein. (Hesekiel 2.2) 25 Und du, Menschensohn, siehe, man wird dir Stricke anlegen und dich damit binden, daß du nicht wirst hinausgehen können in ihre Mitte. 26 Und ich werde deine Zunge an deinem Gaumen kleben lassen, damit du verstummest und sie nicht mehr zurechtweisest; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. (Hesekiel 2.5) (Hesekiel 2.7) 27 Wenn ich aber mit dir reden werde, will ich deinen Mund auftun, und du sollst zu ihnen sprechen: "So spricht der Herr, Jehova!" Wer hören will, der höre, und wer es läßt, der lasse es; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. (Hesekiel 3.11)

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)