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Hesekiel - Kapitel 3

1 Und er sprach zu mir: Menschensohn, iß, was du findest; iß diese Rolle, und geh hin, rede zu dem Hause Israel. (Hesekiel 2.9) 2 Und ich öffnete meinen Mund, und er gab mir diese Rolle zu essen. 3 Und er sprach zu mir: Menschensohn, speise deinen Bauch und fülle deinen Leib mit dieser Rolle, welche ich dir gebe. Und ich aß sie, und sie war in meinem Munde süß wie Honig.

Hesekiels Ausrüstung für seine Aufgabe - Entrückung an seinen Dienstort und Einsetzung zum Wächter

4 Und er sprach zu mir: Menschensohn! auf, geh hin zu dem Hause Israel und rede zu ihnen mit meinen Worten! 5 Denn nicht zu einem Volke von unverständlicher Sprache und schwieriger Rede bist du gesandt, sondern zum Hause Israel; 6 nicht zu vielen Völkern von unverständlicher Sprache und schwieriger Rede, deren Worte du nicht verstehst, sondern zu ihnen habe ich dich gesandt; sie können auf dich hören. 7 Aber das Haus Israel wird nicht auf dich hören wollen, denn sie wollen nicht auf mich hören. Denn das ganze Haus Israel ist von harter Stirn und verstockten Herzens. 8 Siehe, ich habe dein Angesicht hart gemacht gegenüber ihrem Angesicht, und deine Stirn hart gegenüber ihrer Stirn; (Jeremia 1.18) 9 wie einen Diamant, der härter ist als ein Fels, habe ich deine Stirn gemacht. Fürchte sie nicht und erschrick nicht vor ihrem Angesicht, denn ein widerspenstiges Haus sind sie. - 10 Und er sprach zu mir: Menschensohn, alle meine Worte, die ich zu dir reden werde, nimm in dein Herz auf und höre sie mit deinen Ohren; 11 und mache dich auf, geh hin zu den Weggeführten, zu den Kindern deines Volkes, und rede zu ihnen und sprich zu ihnen: "So spricht der Herr, Jehova!" Sie mögen hören oder es lassen. (Hesekiel 8.3) (Apostelgeschichte 8.39) 12 Und der Geist hob mich empor; und ich hörte hinter mir den Schall eines starken Getöses: "Gepriesen sei die Herrlichkeit Jehovas von ihrer Stätte her!" 13 und das Rauschen der Flügel der lebendigen Wesen, welche einander berührten, und das Sausen der Räder neben ihnen, und den Schall eines starken Getöses. 14 Und der Geist hob mich empor und nahm mich hinweg; und ich fuhr dahin, erbittert in der Glut meines Geistes; und die Hand Jehovas war stark auf mir. 15 Und ich kam nach Tel-Abib zu den Weggeführten, die am Flusse Kebar wohnten; und daselbst, wo sie saßen, dort saß ich sieben Tage betäubt in ihrer Mitte. 16 Und es geschah am Ende von sieben Tagen, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 17 Menschensohn, ich habe dich dem Hause Israel zum Wächter gesetzt; und du sollst das Wort aus meinem Munde hören und sie von meinetwegen warnen. (Jesaja 52.8) (Hesekiel 33.7-9) (Hebräer 13.17) 18 Wenn ich zu dem Gesetzlosen spreche: Du sollst gewißlich sterben! und du warnst ihn nicht und redest nicht, um den Gesetzlosen vor seinem gesetzlosen Wege zu warnen, um ihn am Leben zu erhalten, so wird er, der Gesetzlose, wegen seiner Ungerechtigkeit sterben, aber sein Blut werde ich von deiner Hand fordern. 19 Wenn du aber den Gesetzlosen warnst, und er kehrt nicht um von seiner Gesetzlosigkeit und von seinem gesetzlosen Wege, so wird er wegen seiner Ungerechtigkeit sterben; du aber hast deine Seele errettet. 20 Und wenn ein Gerechter von seiner Gerechtigkeit umkehrt und unrecht tut, und ich einen Anstoß vor ihn lege, so soll er sterben. Wenn du ihn nicht warnst, so wird er wegen seiner Sünde sterben, und seiner gerechten Taten, die er getan hat, wird nicht gedacht werden; aber sein Blut werde ich von deiner Hand fordern. (Hesekiel 18.24) 21 Wenn du aber ihn, den Gerechten, warnst, damit der Gerechte nicht sündige, und er sündigt nicht, so wird er gewißlich leben, weil er sich hat warnen lassen; und du, du hast deine Seele errettet.

Vision Hesekiels: Die Herrlichkeit des HERRN - Vom HERRN auferlegte Beschränkung

22 Und die Hand Jehovas kam daselbst über mich, und er sprach zu mir: Mache dich auf, geh hinaus in das Tal, und dort will ich mit dir reden. (Hesekiel 1.3) 23 Und ich machte mich auf und ging hinaus in das Tal; und siehe, daselbst stand die Herrlichkeit Jehovas, gleich der Herrlichkeit, die ich am Flusse Kebar gesehen hatte; und ich fiel nieder auf mein Angesicht. 24 Und der Geist kam in mich und stellte mich auf meine Füße. Und er redete mit mir und sprach zu mir: Geh, schließe dich in deinem Hause ein. (Hesekiel 2.2) 25 Und du, Menschensohn, siehe, man wird dir Stricke anlegen und dich damit binden, daß du nicht wirst hinausgehen können in ihre Mitte. 26 Und ich werde deine Zunge an deinem Gaumen kleben lassen, damit du verstummest und sie nicht mehr zurechtweisest; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. (Hesekiel 2.5) (Hesekiel 2.7) 27 Wenn ich aber mit dir reden werde, will ich deinen Mund auftun, und du sollst zu ihnen sprechen: "So spricht der Herr, Jehova!" Wer hören will, der höre, und wer es läßt, der lasse es; denn ein widerspenstiges Haus sind sie. (Hesekiel 3.11)

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3. Mose - Kapitel 13

Das Gesetz über den Aussatz

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn sich bei einem Menschen an der Haut seines Fleisches eine Geschwulst oder ein Schorf oder ein weißer Fleck zeigt, als wollte sich ein Aussatz bilden an der Haut des Fleisches, so soll man ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne unter den Priestern führen. 3 Und wenn der Priester das Mal an der Haut seines Fleisches besieht und findet, daß die Haare im Mal weiß geworden sind, und daß das Mal tieferliegend erscheint als die Haut seines Fleisches, so ist es der Aussatz; sobald der Priester das sieht, soll er ihn für unrein erklären! (3. Mose 14.37) 4 Wenn aber der Fleck auf der Haut seines Fleisches weiß ist und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut des Fleisches und seine Haare nicht weiß geworden sind, so soll der Priester das Mal sieben Tage lang einschließen, 5 und am siebenten Tag soll er es besichtigen. Ist das Mal gleich geblieben wie zuvor und hat nicht weitergefressen an der Haut, so soll es der Priester abermal sieben Tage lang einschließen. 6 Und wenn ihn der Priester am siebenten Tage nochmals besieht und findet, daß das Mal blässer ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, denn es ist ein Ausschlag; und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein. 7 Wenn aber der Ausschlag weiter um sich greift an der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester nochmals zeigen. 8 Wenn dann der Priester sieht, daß der Ausschlag an der Haut weiter um sich gegriffen hat, so soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatz. 9 Zeigt sich ein Aussatzmal an einem Menschen, so soll man ihn zum Priester bringen; 10 sieht dieser an der Haut eine weiße Geschwulst und daß die Haare weiß geworden sind und daß rohes Fleisch in der Geschwulst ist, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches; darum soll ihn der Priester für unrein erklären und nicht einschließen; denn er ist schon unrein. 12 Wenn aber der Aussatz an der Haut ausbricht und die ganze Haut des Betroffenen vom Kopf bis zu den Füßen bedeckt, soweit der Priester sehen kann, 13 und der Priester sieht, daß der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt, so soll er den Betroffenen für rein erklären, weil er ganz weiß geworden ist; dann ist er rein. 14 Sobald sich aber rohes Fleisch an ihm zeigt, so ist er unrein. 15 Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn für unrein erklären; denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist der Aussatz. 16 Verwandelt sich aber das rohe Fleisch wieder und wird weiß, so soll er zum Priester kommen. 17 Und wenn der Priester bei der Besichtigung findet, daß das Mal weiß geworden ist, so soll er den Betroffenen für rein erklären, denn er ist rein. 18 Wenn in jemandes Fleisch an der Haut ein Geschwür entsteht und wieder heilt, 19 es bildet sich aber an der Stelle des Geschwürs eine weiße Geschwulst oder ein weiß-rötlicher Fleck, so soll er sich dem Priester zeigen. 20 Sieht aber der Priester, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut und daß das Haar weiß geworden ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Sieht aber der Priester, daß die Haare nicht weiß sind, und daß es nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, sondern blässer, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 22 Greift es weiter um sich an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 23 Bleibt aber der weiße Fleck stehen und frißt nicht weiter, so ist es die Narbe des Geschwürs, und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Wenn jemandes Fleisch an der Haut eine Brandwunde erhält, und es bildet sich in der Brandwunde ein weißrötlicher oder weißer Fleck; 25 und wenn der Priester es besieht und findet, daß das Haar weiß geworden ist an dem Fleck und daß er tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so ist ein Aussatz in der Brandwunde entstanden; darum soll ihn der Priester für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 26 Sieht aber der Priester, daß die Haare an dem Fleck nicht weiß geworden sind und daß er nicht tieferliegend ist als die übrige Haut, so soll er ihn sieben Tage lang einschließen. 27 Und am siebenten Tage soll er ihn besichten; hat es weitergefressen an der Haut, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist ein Aussatzmal. 28 Ist aber der Fleck stehengeblieben und hat nicht weitergefressen an der Haut, so ist es eine Geschwulst des Brandmals, und der Priester soll ihn für rein erklären; denn es ist die Narbe des Brandmals. (3. Mose 13.23) 29 Wenn ein Mann oder ein Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat, 30 und der Priester das Mal besieht und findet, daß es tieferliegend erscheint als die übrige Haut, und das Haar daselbst goldgelb und dünn ist, so soll er ihn für unrein erklären; denn es ist der Grind, ein Aussatz am Haupt oder am Bart. 31 Sieht aber der Priester, daß der Grind nicht tieferliegend erscheint als die Haut, und daß das Haar nicht goldgelb ist, so soll er den, der das Mal hat, sieben Tage lang einschließen. 32 Und wenn er das Mal am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind nicht weitergefressen hat, und kein goldgelbes Haar da ist, und der Grind nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, 33 so soll er sich scheren lassen, und der Priester soll den Grindigen abermal sieben Tage lang einschließen. 34 Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, daß der Grind in der Haut nicht weitergefressen hat und nicht tieferliegend erscheint als die übrige Haut, so soll ihn der Priester für rein erklären, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein. 35 Frißt aber der Grind weiter an der Haut, nach seiner Reinigung, 36 und der Priester besieht ihn und findet, daß der Grind an der Haut weitergefressen hat, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare goldgelb seien; denn er ist unrein. 37 Ist aber das Aussehen des Grindes gleich geblieben und schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Grind geheilt, und er ist rein; darum soll ihn der Priester für rein erklären. 38 Wenn sich bei einem Manne oder einem Weibe an der Haut ihres Fleisches weiße Flecken zeigen, 39 und der Priester sieht nach und findet in der Haut ihres Fleisches blasse weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der an der Haut ausgebrochen ist, und der Betreffende ist rein. 40 Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, daß er hinten kahl wird, der ist rein. 41 Fallen sie ihm vorn am Haupt aus, daß er vorn eine Glatze hat, so ist er rein. 42 Entsteht aber an der hintern oder vordern Glatze ein weißrötliches Mal, so ist ihm ein Aussatz ausgebrochen an seiner hintern oder vordern Glatze. 43 Darum soll ihn der Priester besehen, und wenn er findet, daß die Geschwulst des Males an seiner Hinter oder Vorderglatze weißrötlich ist, und wie ein Aussatz an der Haut des Fleisches anzusehen ist, 44 so ist er ein aussätziger Mann und unrein, und der Priester soll ihn für unrein erklären wegen des Mals auf seinem Kopf. 45 Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein! 46 Solange das Mal an ihm ist, soll er unrein bleiben, denn er ist unrein; er soll abgesondert wohnen und außerhalb des Lagers seine Wohnung haben. (4. Mose 5.3)

Über den Aussatz von Kleidern

47 Wenn an einem Kleide ein Aussatzmal ist, es sei wollen oder leinen; 48 am Zettel oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell, oder an irgend etwas, das aus Fellen gemacht wird; 49 und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell, oder am Zettel oder am Eintrag, oder an irgend etwas, das von Fellen gemacht wird, so ist es gewiß ein Aussatzmal. Darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er das Mal besehen hat, soll er es sieben Tage lang einschließen. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, daß das Mal weitergefressen hat am Kleid, am Zettel oder am Eintrag, am Fell oder an irgend etwas, das man aus Fellen macht, so ist es ein fressendes Aussatzmal und der Gegenstand ist unrein; 52 und er soll das Kleid verbrennen, oder den Zettel oder Eintrag, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Fellwerk, darin ein solches Mal ist; denn es ist ein fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, daß das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Zettel oder am Eintrag, oder an allerlei Fellwerk, 54 so soll er gebieten, daß man den Gegenstand, an welchem das Mal ist, wasche, und er soll es weitere sieben Tage lang einschließen. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem das Mal gewaschen ist, daß das Mal seine Farbe nicht verändert und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen; es ist eine eingefressene Vertiefung an der hintern und vordern Seite. 56 Wenn aber der Priester sieht, daß das Mal, nachdem es gewaschen worden, verblaßt ist, so soll er es abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Zettel oder vom Eintrag. 57 Wird es aber noch gesehen am Kleid, am Zettel, am Eintrag oder an allerlei Fellwerk, so ist es ein ausbrechender Aussatz; und du sollst den Gegenstand, an welchem ein solches Mal ist, mit Feuer verbrennen. 58 Das Kleid aber oder den Zettel oder den Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und wovon das Mal entfernt ist, soll man nochmals waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über das Aussatzmal an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Zettel und am Eintrag und an allerlei Fellwerk, wonach sie für rein oder unrein zu erklären sind.