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Hesekiel - Kapitel 29

Drohrede gegen Ägypten und Ankündigung späterer Wiederherstellung - Ägypten als ausgleichenden Lohn für Nebukadnezars mühevolle Belagerung von Tyrus

1 Im zehnten Jahre, im zehnten Monat, am Zwölften des Monats, geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht wider den Pharao, den König von Ägypten, und weissage wider ihn und wider ganz Ägypten. (Jesaja 19.1) (Jeremia 46.1) 3 Rede und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Pharao, König von Ägypten, du großes Seeungeheuer, das in seinen Strömen liegt, das da spricht: Mein Strom gehört mir, und ich habe ihn mir gemacht. (Hesekiel 32.2) 4 Und ich werde Haken in deine Kinnbacken legen und die Fische deiner Ströme an deine Schuppen sich hängen lassen, und werde dich aus deinen Strömen heraufziehen samt allen Fischen deiner Ströme, die an deinen Schuppen hängen. (2. Könige 19.28) (Hesekiel 38.4) 5 Und ich werde dich in die Wüste werfen, dich und alle Fische deiner Ströme; auf des Feldes Fläche wirst du fallen; du wirst nicht aufgelesen und nicht gesammelt werden: den Tieren der Erde und den Vögeln des Himmels habe ich dich zur Speise gegeben. 6 Und alle Bewohner von Ägypten werden wissen, daß ich Jehova bin. Weil sie dem Hause Israel ein Rohrstab gewesen sind - (2. Könige 18.21) 7 wenn sie dich mit der Hand erfaßten, knicktest du und rissest ihnen die ganze Schulter auf; und wenn sie sich auf dich lehnten, zerbrachst du und machtest ihnen alle Hüften wanken 8 darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich bringe das Schwert über dich und werde Menschen und Vieh aus dir ausrotten; 9 und das Land Ägypten wird zur Wüste und Einöde werden. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. Weil der Pharao spricht: Der Strom ist mein, und ich habe ihn gemacht, 10 darum, siehe, will ich an dich und an deine Ströme; und ich werde das Land Ägypten zu öden, wüsten Einöden machen, von Migdol bis nach Syene, bis an die Grenze von Äthiopien. 11 Der Fuß des Menschen wird es nicht durchwandern, und der Fuß des Tieres wird es nicht durchwandern, und es wird nicht bewohnt sein, vierzig Jahre. 12 Und ich werde das Land Ägypten zu einer Wüste machen inmitten verwüsteter Länder, und seine Städte werden inmitten verödeter Städte eine Wüste sein, vierzig Jahre; und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen. - 13 Denn so spricht der Herr, Jehova: Am Ende von vierzig Jahren werde ich die Ägypter aus den Völkern sammeln, wohin sie versprengt waren; 14 und ich werde die Gefangenschaft der Ägypter wenden und sie in das Land Pathros, in das Land ihres Ursprungs, zurückbringen, und daselbst werden sie ein niedriges Königreich sein. 15 Und es wird niedriger sein als die anderen Königreiche und sich nicht mehr über die Nationen erheben; und ich will sie vermindern, daß sie nicht mehr über die Nationen herrschen. 16 Und nicht soll es ferner dem Hause Israel zu einer Zuversicht sein, welche Missetat in Erinnerung bringt, indem sie sich nach ihnen hinwenden. Und sie werden wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin. 17 Und es geschah im 27. Jahre, im ersten Monat, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 18 Menschensohn, Nebukadrezar, der König von Babel, hat sein Heer eine schwere Arbeit tun lassen gegen Tyrus. Jedes Haupt ist kahl geworden, und jede Schulter ist abgerieben; und von Tyrus ist ihm und seinem Heere kein Lohn geworden für die Arbeit, welche er wider dasselbe getan hat. 19 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich gebe Nebukadrezar, dem König von Babel, das Land Ägypten; und er wird seinen Reichtum wegtragen und seinen Raub rauben und seine Beute erbeuten, und das wird der Lohn sein für sein Heer. 20 Als seine Belohnung, um welche er gearbeitet hat, habe ich ihm das Land Ägypten gegeben, weil sie für mich gearbeitet haben, spricht der Herr, Jehova. - (Jesaja 10.5) (Hesekiel 30.24) 21 An jenem Tage werde ich dem Hause Israel ein Horn hervorsprossen lassen, und dir werde ich den Mund auftun in ihrer Mitte; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

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4. Mose - Kapitel 35

Die 48 Levitenstädte

1 Und der HERR redete zu Mose in der Ebene der Moabiter, am Jordan, Jericho gegenüber, und sprach: 2 Gebiete den Kindern Israel, daß sie von ihren Erbgütern den Leviten Städte geben, wo sie wohnen mögen; dazu sollt ihr den Leviten auch die Weideplätze um die Städte hergeben; (4. Mose 18.20) (Josua 21.2) 3 damit sie in den Städten wohnen und in den Weideplätzen ihr Vieh, ihre Fahrhabe und allerlei Tiere haben können. 4 Die Weideplätze der Städte aber, die sie den Leviten geben, sollen sich von der Stadtmauer nach außen hin eintausend Ellen weit ringsum erstrecken. 5 So sollt ihr nun messen außen vor der Stadt an der Seite gegen Morgen zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mittag zweitausend Ellen und an der Seite gegen Abend zweitausend Ellen und an der Seite gegen Mitternacht zweitausend Ellen, so daß die Stadt in der Mitte sei. 6 Das sollen ihre Weideplätze sein. Und unter den Städten, die ihr den Leviten geben werdet, sollen die sechs Freistädte sein, die ihr ihnen zu geben habt, damit der Totschläger dorthin fliehe; dazu sollt ihr ihnen noch zweiundvierzig Städte geben, (2. Mose 21.13) (5. Mose 4.41) (5. Mose 19.2) (5. Mose 19.9) (Josua 20.1) 7 so daß die Zahl aller Städte, die ihr samt ihren Weideplätzen den Leviten gebet, achtundvierzig betrage. 8 Und betreffend die Städte, die ihr vom Erbbesitz der Kinder Israel geben werdet, sollt ihr von einem großen Stamm viele nehmen, und von einem kleineren wenige; ein jeder soll gemäß dem ihm zugeteilten Erbteil den Leviten von seinen Städten geben. (4. Mose 26.54)

Die sechs Freistädte

9 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 10 Sage den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan kommt, sollt ihr Städte verordnen, 11 die euch als Freistädte dienen, daß ein Totschläger, der eine Seele aus Versehen erschlägt, dorthin fliehe. 12 Und es sollen diese Städte euch als Freistatt dienen vor dem Bluträcher, damit der Totschläger nicht sterben müsse, bis er vor der Gemeinde vor Gericht gestanden hat. 13 Und unter den Städten, die ihr geben werdet, sollen euch sechs als Freistädte dienen. 14 Drei Städte sollt ihr diesseits des Jordans geben und drei sollt ihr im Lande Kanaan geben; das sollen Freistädte sein. 15 Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israel als auch den Fremdlingen und Beisassen unter euch als Freistatt dienen, daß dahin fliehe, wer eine Seele aus Versehen erschlagen hat. 16 Schlägt er ihn mit einem eisernen Werkzeug, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 17 Wirft er nach ihm mit einem handlichen Stein, mit dem jemand getötet werden kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben. 18 Schlägt er ihn mit einem hölzernen Werkzeug, womit man jemand totschlagen kann, so daß er stirbt, so ist er ein Totschläger, und ein solcher Totschläger soll unbedingt sterben.

Die Blutrache

19 Der Bluträcher soll den Totschläger töten; wenn er ihn antrifft, so soll er ihn töten. 20 Stößt einer den andern aus Haß, oder wirft er etwas auf ihn mit Vorsatz, so daß er stirbt, 21 oder schlägt er ihn aus Feindschaft mit seiner Hand, so daß er stirbt, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unbedingt sterben, denn er ist ein Totschläger. Der Bluträcher soll ihn töten, wenn er ihn antrifft. 22 Wenn er ihn aber von ungefähr, nicht aus Feindschaft stößt oder irgend etwas ohne Vorsatz auf ihn wirft, 23 oder wenn er irgend einen Stein, davon man sterben kann, auf ihn wirft, so daß er stirbt, und hat es nicht gesehen und ist nicht sein Feind, hat ihm auch nicht übel gewollt, 24 so soll die Gemeinde zwischen dem, der geschlagen hat, und dem Bluträcher nach diesen Rechten entscheiden. 25 Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers erretten und ihn wieder zu seiner Freistatt führen, dahin er geflohen war; und er soll daselbst bleiben, bis der Hohepriester, den man mit dem heiligen Öl gesalbt hat, stirbt. (3. Mose 21.10) 26 Würde aber der Totschläger aus dem Gebiet seiner Freistatt, dahin er geflohen ist, 27 hinausgehen, und der Bluträcher ihn außerhalb der Marke seiner Freistatt finden und ihn totschlagen, so würde er des Blutes nicht schuldig sein; 28 denn jener sollte bis zum Tode des Hohenpriesters in seiner Freistatt geblieben sein und erst nach dem Tode des Hohenpriesters wieder zum Lande seines Erbteils kommen. 29 Diese Rechtssatzung gilt für alle eure Geschlechter an allen euren Wohnorten. 30 Wer eine Seele erschlägt, den soll man töten, nach Aussage der Zeugen; ein einziger Zeuge aber genügt nicht zur Hinrichtung eines Menschen. (5. Mose 17.6) (5. Mose 19.15) 31 Und ihr sollt kein Lösegeld annehmen für die Seele des Totschlägers, welcher des Todes schuldig ist, sondern er soll unbedingt sterben. 32 Ihr sollt auch kein Lösegeld von dem annehmen, der zu seiner Freistatt geflohen ist und zurückkehrt, um im Lande zu wohnen, bevor der Priester gestorben ist. 33 Entweihet das Land nicht, darin ihr wohnt! Denn das Blut entweiht das Land; und das Land kann von dem Blut, das darin vergossen worden ist, durch nichts anderes gesühnt werden, als durch das Blut dessen, der es vergossen hat. (1. Mose 9.6) 34 So verunreinigt nun das Land nicht, darin ihr wohnt, und darin Ich wohne! Denn Ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israel. (2. Mose 29.45)