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Hesekiel - Kapitel 29

Drohrede gegen Ägypten und Ankündigung späterer Wiederherstellung - Ägypten als ausgleichenden Lohn für Nebukadnezars mühevolle Belagerung von Tyrus

1 Im zehnten Jahre, im zehnten Monat, am Zwölften des Monats, geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, richte dein Angesicht wider den Pharao, den König von Ägypten, und weissage wider ihn und wider ganz Ägypten. (Jesaja 19.1) (Jeremia 46.1) 3 Rede und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Pharao, König von Ägypten, du großes Seeungeheuer, das in seinen Strömen liegt, das da spricht: Mein Strom gehört mir, und ich habe ihn mir gemacht. (Hesekiel 32.2) 4 Und ich werde Haken in deine Kinnbacken legen und die Fische deiner Ströme an deine Schuppen sich hängen lassen, und werde dich aus deinen Strömen heraufziehen samt allen Fischen deiner Ströme, die an deinen Schuppen hängen. (2. Könige 19.28) (Hesekiel 38.4) 5 Und ich werde dich in die Wüste werfen, dich und alle Fische deiner Ströme; auf des Feldes Fläche wirst du fallen; du wirst nicht aufgelesen und nicht gesammelt werden: den Tieren der Erde und den Vögeln des Himmels habe ich dich zur Speise gegeben. 6 Und alle Bewohner von Ägypten werden wissen, daß ich Jehova bin. Weil sie dem Hause Israel ein Rohrstab gewesen sind - (2. Könige 18.21) 7 wenn sie dich mit der Hand erfaßten, knicktest du und rissest ihnen die ganze Schulter auf; und wenn sie sich auf dich lehnten, zerbrachst du und machtest ihnen alle Hüften wanken 8 darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich bringe das Schwert über dich und werde Menschen und Vieh aus dir ausrotten; 9 und das Land Ägypten wird zur Wüste und Einöde werden. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. Weil der Pharao spricht: Der Strom ist mein, und ich habe ihn gemacht, 10 darum, siehe, will ich an dich und an deine Ströme; und ich werde das Land Ägypten zu öden, wüsten Einöden machen, von Migdol bis nach Syene, bis an die Grenze von Äthiopien. 11 Der Fuß des Menschen wird es nicht durchwandern, und der Fuß des Tieres wird es nicht durchwandern, und es wird nicht bewohnt sein, vierzig Jahre. 12 Und ich werde das Land Ägypten zu einer Wüste machen inmitten verwüsteter Länder, und seine Städte werden inmitten verödeter Städte eine Wüste sein, vierzig Jahre; und ich werde die Ägypter unter die Nationen versprengen und sie in die Länder zerstreuen. - 13 Denn so spricht der Herr, Jehova: Am Ende von vierzig Jahren werde ich die Ägypter aus den Völkern sammeln, wohin sie versprengt waren; 14 und ich werde die Gefangenschaft der Ägypter wenden und sie in das Land Pathros, in das Land ihres Ursprungs, zurückbringen, und daselbst werden sie ein niedriges Königreich sein. 15 Und es wird niedriger sein als die anderen Königreiche und sich nicht mehr über die Nationen erheben; und ich will sie vermindern, daß sie nicht mehr über die Nationen herrschen. 16 Und nicht soll es ferner dem Hause Israel zu einer Zuversicht sein, welche Missetat in Erinnerung bringt, indem sie sich nach ihnen hinwenden. Und sie werden wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin. 17 Und es geschah im 27. Jahre, im ersten Monat, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 18 Menschensohn, Nebukadrezar, der König von Babel, hat sein Heer eine schwere Arbeit tun lassen gegen Tyrus. Jedes Haupt ist kahl geworden, und jede Schulter ist abgerieben; und von Tyrus ist ihm und seinem Heere kein Lohn geworden für die Arbeit, welche er wider dasselbe getan hat. 19 Darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich gebe Nebukadrezar, dem König von Babel, das Land Ägypten; und er wird seinen Reichtum wegtragen und seinen Raub rauben und seine Beute erbeuten, und das wird der Lohn sein für sein Heer. 20 Als seine Belohnung, um welche er gearbeitet hat, habe ich ihm das Land Ägypten gegeben, weil sie für mich gearbeitet haben, spricht der Herr, Jehova. - (Jesaja 10.5) (Hesekiel 30.24) 21 An jenem Tage werde ich dem Hause Israel ein Horn hervorsprossen lassen, und dir werde ich den Mund auftun in ihrer Mitte; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin.

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3. Mose - Kapitel 15

Verordnungen über Unreinheiten bei Männern und Frauen

1 Und der HERR redete zu Mose und Aaron und sprach: 2 Redet mit den Kindern Israel und sprecht zu ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluß hat, der von seinem Fleische fließt, so ist er unrein. (4. Mose 5.2) 3 Und zwar ist er unrein an diesem Flusse, wenn sein Fleisch den Ausfluß frei fließen läßt; auch wenn sein Fleisch verstopft wird von dem Ausflusse, so ist er unrein. 4 Jedes Lager, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete liegt, und alles, worauf er sitzt, wird unrein; 5 und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend; 6 und wer sich auf etwas setzt, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 7 Wer sein Fleisch anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 8 Wenn aber der mit einem Ausfluß Behaftete seinen Speichel auswirft auf einen, der rein ist, so soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 9 Auch der Sattel und alles, worauf der mit einem Ausfluß Behaftete reitet, wird unrein; 10 und wer immer etwas anrührt, das unter ihm gewesen ist, der wird unrein sein bis zum Abend. Und wer etwas solches trägt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 11 Und wen der mit einem Ausfluß Behaftete anrührt, ohne daß er zuvor die Hände mit Wasser gewaschen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 12 Wenn er ein irdenes Geschirr anrührt, so soll man es zerbrechen; aber jedes hölzerne Geschirr soll man mit Wasser waschen. (3. Mose 11.33) 13 Und wenn er von seinem Ausfluß rein wird, so soll er sieben Tage zählen zu seiner Reinigung, und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit lebendigem Wasser baden; so ist er rein. 14 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor den HERRN kommen, vor die Tür der Stiftshütte, und soll sie dem Priester geben. (3. Mose 5.7) 15 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und für ihn Sühne erwirken vor dem HERRN, wegen seines Ausflusses. 16 Wenn einem Mann der Same entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, das mit solchem Samen befleckt ist, soll man mit Wasser waschen, und es bleibt unrein bis zum Abend. 18 Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt, daß ihm der Same entgeht, so sollen sie sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 19 Wenn ein Weib ihres Fleisches Blutfluß hat, so soll sie sieben Tage lang in ihrer Unreinigkeit verbleiben. Wer sie anrührt, der bleibt unrein bis zum Abend. (3. Mose 18.19) 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinigkeit liegt, wird unrein; auch alles, worauf sie sitzt. 21 Und wer ihr Lager anrührt, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und bleibt unrein bis zum Abend. 22 Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 23 Auch wer etwas anrührt, das auf ihrem Bette war oder worauf sie gesessen hat, soll unrein sein bis zum Abend. 24 Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und es kommt ihre Unreinigkeit an ihn, der wird sieben Tage lang unrein sein, und das Lager, worauf er gelegen hat, wird unrein sein. 25 Wenn aber ein Weib ihren Blutfluß eine lange Zeit hat, nicht nur zur gewöhnlichen Zeit, sondern auch über die gewöhnliche Zeit hinaus, so wird sie unrein sein während der ganzen Dauer ihres Flusses; wie in den Tagen ihrer Unreinigkeit soll sie auch dann unrein sein. 26 Alles, worauf sie liegt während der ganzen Zeit ihres Flusses, soll sein wie das Lager ihrer monatlichen Unreinigkeit; auch alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, gleich wie zur Zeit ihrer monatlichen Unreinigkeit. 27 Wer etwas davon anrührt, der wird unrein und soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend. 28 Wird sie aber rein von ihrem Flusse, so soll sie sieben Tage zählen, darnach soll sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. (3. Mose 15.14) 30 Und der Priester soll die eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer machen und ihr wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit Sühne erwirken vor dem HERRN. 31 Also sollt ihr die Kinder Israel absondern um ihrer Unreinigkeit willen, damit sie in ihrer Unreinigkeit nicht sterben, wenn sie meine Wohnung verunreinigen, die unter ihnen ist. 32 Dies ist das Gesetz über den, der einen Ausfluß hat, und über den, dem der Same entgeht, daß er unrein wird, 33 und über die, welche an ihrer Unreinigkeit leidet, und über solche, die einen Fluß haben, es sei ein Mann oder ein Weib, und über einen Mann, der bei einer Unreinen liegt.