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Hesekiel - Kapitel 28

Drohrede und Klagelied über den Fürsten von Tyrus

1 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 2 Menschensohn, sprich zu dem Fürsten von Tyrus: So spricht der Herr, Jehova: Weil dein Herz sich erhebt, und du sprichst: "Ich bin ein Gott, ich sitze auf einem Gottessitze im Herzen der Meere!" (da du doch ein Mensch bist und nicht Gott) und hegst einen Sinn wie eines Gottes Sinn; - (Daniel 5.20) (Apostelgeschichte 12.23) 3 siehe, du bist weiser als Daniel, nichts Verborgenes ist dunkel für dich; (Hesekiel 14.14) 4 durch deine Weisheit und durch deinen Verstand hast du dir Reichtum erworben, und hast Gold und Silber in deine Schatzkammern geschafft; 5 durch die Größe deiner Weisheit hast du mit deinem Handel deinen Reichtum gemehrt, und dein Herz hat sich wegen deines Reichtums erhoben; - 6 darum, so spricht der Herr, Jehova: Weil du einen Sinn hegst, wie eines Gottes Sinn, 7 darum, siehe, werde ich Fremde, die Gewalttätigsten der Nationen, über dich bringen; und sie werden ihre Schwerter ziehen wider die Schönheit deiner Weisheit, und deinen Glanz entweihen. 8 In die Grube werden sie dich hinabstürzen, und du wirst des Todes eines Erschlagenen sterben im Herzen der Meere. (Hesekiel 26.20) 9 Wirst du wohl angesichts deines Mörders sagen: Ich bin ein Gott! da du doch ein Mensch bist, und nicht Gott, in der Hand derer, die dich erschlagen? (Hesekiel 28.2) 10 Des Todes der Unbeschnittenen wirst du sterben durch die Hand der Fremden; denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova. 11 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 12 Menschensohn, erhebe ein Klagelied über den König von Tyrus und sprich zu ihm: So spricht der Herr, Jehova: Der du das Bild der Vollendung warst, voll von Weisheit und vollkommen an Schönheit, (Hesekiel 27.2) 13 du warst in Eden, dem Garten Gottes; allerlei Edelgestein war deine Decke: Sardis, Topas und Diamant, Chrysolith, Onyx und Jaspis, Saphir, Karfunkel und Smaragd und Gold. Das Kunstwerk deiner Tamburine und deiner Pfeifen war bei dir; an dem Tage, da du geschaffen wurdest, wurden sie bereitet. 14 Du warst ein schirmender, gesalbter Cherub, und ich hatte dich dazu gemacht; du warst auf Gottes heiligem Berge, du wandeltest inmitten feuriger Steine. (Jesaja 14.14) 15 Vollkommen warst du in deinen Wegen von dem Tage an, da du geschaffen worden, bis Unrecht an dir gefunden wurde. 16 Durch die Größe deines Handels wurde dein Inneres mit Gewalttat erfüllt, und du sündigtest; und ich habe dich entweiht vom Berge Gottes hinweg und habe dich, du schirmender Cherub, vertilgt aus der Mitte der feurigen Steine. 17 Dein Herz hat sich erhoben ob deiner Schönheit, du hast deine Weisheit zunichte gemacht wegen deines Glanzes; ich habe dich zu Boden geworfen, habe dich vor Königen dahingegeben, damit sie ihre Lust an dir sehen. 18 Durch die Menge deiner Missetaten, in der Unrechtlichkeit deines Handels, hast du deine Heiligtümer entweiht; darum habe ich aus deinem Innern ein Feuer ausgehen lassen, welches dich verzehrt hat, und ich habe dich zu Asche gemacht auf der Erde vor den Augen aller derer, die dich sehen. 19 Alle, die dich kennen unter den Völkern, entsetzen sich über dich; ein Schrecken bist du geworden, und bist dahin auf ewig! (Hesekiel 27.36)

Drohrede gegen Sidon - Die zukünftige Heilszeit für Israel

20 Und das Wort Jehovas geschah zu mir also: 21 Menschensohn, richte dein Angesicht gegen Zidon und weissage wider dasselbe (Jesaja 23.2) (Jesaja 23.12) 22 und sprich: So spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Zidon, und will mich verherrlichen in deiner Mitte; und sie werden wissen, daß ich Jehova bin, wenn ich Gerichte an ihm übe und mich an ihm heilige (2. Mose 14.18) 23 Und ich werde die Pest darein senden und Blut auf seine Straßen; und Erschlagene werden in seiner Mitte fallen durch das Schwert, welches ringsum wider dasselbe sein wird. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. - 24 Und für das Haus Israel soll es nicht mehr einen stechenden Dorn und einen schmerzenden Stachel geben von allen um sie her, die sie verachteten. Und sie werden wissen, daß ich der Herr, Jehova, bin. 25 So spricht der Herr, Jehova: Wenn ich das Haus Israel aus den Völkern sammeln werde, unter welche sie zerstreut worden sind, und ich mich an ihnen heilige vor den Augen der Nationen, dann werden sie in ihrem Lande wohnen, das ich meinem Knechte Jakob gegeben habe. 26 Und sie werden in Sicherheit darin wohnen und Häuser bauen und Weinberge pflanzen; und sie werden in Sicherheit wohnen, wenn ich Gerichte geübt habe an allen, die sie verachteten aus ihrer Umgebung. Und sie werden wissen, daß ich Jehova, ihr Gott, bin.

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2. Mose - Kapitel 21

Gott gibt Rechtsbestimmungen für das Leben des Volkes

1 Das sind die Rechte, die du ihnen vorlegen sollst:

Das Recht des hebräischen Sklaven

2 So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre lang dienen, und im siebenten soll er unentgeltlich freigelassen werden. (3. Mose 25.39-40) (5. Mose 15.12) (Jeremia 34.14) 3 Ist er allein gekommen, so soll er auch allein entlassen werden; ist er aber verehelicht gekommen, so soll sein Weib mit ihm ausgehen. 4 Hat ihm aber sein Herr ein Weib gegeben, und diese hat ihm Söhne oder Töchter geboren, so soll das Weib samt ihren Kindern seinem Herrn gehören; er aber soll allein entlassen werden. 5 Spricht aber der Knecht: Ich habe meinen Herrn, mein Weib und meine Kinder lieb, 6 ich will nicht freigelassen werden, so bringe ihn sein Herr vor Gott und stelle ihn an die Tür oder den Pfosten und durchbohre ihm seine Ohren mit einem Pfriem, daß er ihm diene ewiglich. (2. Mose 22.7-8) (2. Mose 22.27) (5. Mose 1.17) 7 Verkauft jemand seine Tochter als Magd, so soll sie nicht wie die Knechte freigelassen werden. (2. Mose 21.2) 8 Mißfällt sie ihrem Herrn, also daß er sie nicht heiratet, so lasse er sie loskaufen; aber unter ein fremdes Volk sie zu verkaufen hat er keine Macht, wenn er ihr untreu wird. 9 Vermählt er sie aber seinem Sohne, so soll er nach der Töchter Recht mit ihr handeln. 10 Nimmt er sich aber eine andere, so soll er jener an Nahrung, Kleidung und der ehelichen Pflicht nichts abbrechen. 11 Tut er diese drei Stücke nicht an ihr, so soll sie umsonst, unentgeltlich frei werden.

Bestimmungen über Totschlag und Körperverletzung

12 Wer einen Menschen schlägt, daß er stirbt, der soll des Todes sterben. (1. Mose 9.6) (2. Mose 20.13) (Matthäus 5.21-22) 13 Hat er ihm aber nicht nachgestellt, sondern hat Gott es seiner Hand widerfahren lassen, so will ich dir einen Ort bestimmen, dahin er fliehen mag. (4. Mose 35.6) (5. Mose 19.4) 14 Wenn aber jemand gegen seinen Nächsten so aufgebracht war, daß er ihn vorsätzlich umgebracht hat, so sollst du ihn von meinem Altar wegnehmen, damit er sterbe. (1. Könige 2.29) (1. Könige 2.31) 15 Wer seinen Vater oder seine Mutter schlägt, der soll des Todes sterben. 16 Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft, oder so, daß man ihn noch in seiner Hand findet, der soll des Todes sterben. (5. Mose 24.7) (1. Timotheus 1.10) 17 Auch wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll des Todes sterben. (5. Mose 27.16) (Sprüche 20.20) (Matthäus 15.4) 18 Wenn Männer miteinander hadern, und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, daß er nicht stirbt, aber zu Bette liegen muß; 19 und wenn er soweit wieder hergestellt wird, daß er auf einen Stock gestützt ausgehen kann, so soll der, welcher ihn geschlagen hat, unschuldig sein; nur soll er ihn für die Versäumnis entschädigen und ihn vollständig heilen lassen. 20 Und wer seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stocke schlägt, so daß sie ihm unter der Hand sterben, der soll bestraft werden; 21 stehen sie aber nach einem oder zwei Tagen wieder auf, so soll er nicht bestraft werden, weil es sein eigener Schade ist. 22 Wenn Männer sich zanken und stoßen ein schwangeres Weib, daß eine Fehlgeburt entsteht, aber sonst kein Schade, so muß eine Geldstrafe erlegt werden, wie sie der Ehemann des Weibes festsetzt; und man soll sie auf richterliche Entscheidung hin geben. 23 Wenn aber ein Schaden entsteht, so sollst du ihn ersetzen; Seele um Seele, (3. Mose 24.19-20) (5. Mose 19.21) (Matthäus 5.38) 24 Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, 25 Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Beule um Beule. 26 Wenn jemand seinem Knecht oder seiner Magd ein Auge ausschlägt, so soll er sie freilassen zur Entschädigung für das Auge. 27 Desgleichen, wenn er dem Knecht oder der Magd einen Zahn ausschlägt, soll er sie auch freilassen für den Zahn. 28 Wenn ein Ochs einen Mann oder eine Frau zu Tode stößt, so soll man ihn steinigen und sein Fleisch nicht essen; der Eigentümer des Ochsen aber bleibe unbestraft. 29 Ist aber der Ochs seit mehreren Tagen stößig gewesen und wurde sein Herr deshalb verwarnt, hat ihn aber doch nicht in Verwahrung getan, so soll der Ochs, der einen Mann oder eine Frau getötet hat, gesteinigt werden, und auch sein Herr soll sterben. (1. Mose 9.5) 30 Wird ihm aber ein Lösegeld auferlegt, so soll er zur Erlösung seiner Seele soviel geben, als man ihm auferlegt. 31 Stößt er einen Sohn oder eine Tochter, so soll man ihn auch nach diesem Rechte behandeln. 32 Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden.

Schaden und Schadenersatz

33 Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34 so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35 Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36 Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten.