zurückEinzelansichtvor

Hesekiel - Kapitel 26

Drohrede gegen Tyrus

1 Und es geschah im elften Jahre, am Ersten des Monats, da geschah das Wort Jehovas zu mir also: 2 Menschensohn, darum, daß Tyrus über Jerusalem spricht: Haha! zerbrochen ist die Pforte der Völker; sie hat sich mir zugewandt; ich werde erfüllt werden, sie ist verwüstet! (Hesekiel 25.3) 3 darum, so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich will an dich, Tyrus! Und ich werde viele Nationen wider dich heraufführen, wie das Meer seine Wellen heraufführt. (Jesaja 23.1) 4 Und sie werden die Mauern von Tyrus zerstören und seine Türme abbrechen; und ich werde seine Erde von ihm wegfegen und es zu einem kahlen Felsen machen; 5 ein Ort zum Ausbreiten der Netze wird es sein mitten im Meere. Denn ich habe geredet, spricht der Herr, Jehova. Und es wird den Nationen zur Beute werden; 6 und seine Töchter, die auf dem Gefilde sind, werden mit dem Schwerte getötet werden. Und sie werden wissen, daß ich Jehova bin. - 7 Denn so spricht der Herr, Jehova: Siehe, ich werde Nebukadrezar, den König, von Babel, den König der Könige, von Norden her gegen Tyrus bringen, mit Rossen und Wagen und Reitern und mit einer großen Volksschar. (Daniel 2.37) 8 Er wird deine Töchter auf dem Gefilde mit dem Schwerte töten; und er wird Belagerungstürme gegen dich aufstellen und einen Wall gegen dich aufschütten und Schilde gegen dich aufrichten, (Hesekiel 26.6) 9 und wird seine Mauerbrecher wider deine Mauern ansetzen und deine Türme mit seinen Eisen niederreißen. 10 Von der Menge seiner Rosse wird ihr Staub dich bedecken; vor dem Lärm der Reiter und Räder und Wagen werden deine Mauern erbeben, wenn er in deine Tore einziehen wird, wie man in eine erbrochene Stadt einzieht. 11 Mit den Hufen seiner Rosse wird er alle deine Straßen zerstampfen; dein Volk wird er mit dem Schwerte töten, und die Bildsäulen deiner Stärke werden zu Boden sinken. 12 Und sie werden dein Vermögen rauben und deine Waren plündern, und deine Mauern abbrechen und deine Prachthäuser niederreißen; und deine Steine und dein Holz und deinen Schutt werden sie ins Wasser werfen. 13 Und ich werde dem Getöne deiner Lieder ein Ende machen, und der Klang deiner Lauten wird nicht mehr gehört werden. (Jesaja 14.11) 14 Und ich werde dich zu einem kahlen Felsen machen; ein Ort zum Ausbreiten der Netze wirst du sein, du wirst nicht wieder aufgebaut werden. Denn ich, Jehova, habe geredet, spricht der Herr, Jehova. - 15 So spricht der Herr, Jehova, zu Tyrus: Werden nicht vom Gedröhne deines Sturzes, wenn der Erschlagene stöhnt, wenn in deiner Mitte gemordet wird, die Inseln erbeben? 16 Und alle Fürsten des Meeres werden von ihren Thronen herabsteigen, und ihre Mäntel ablegen und ihre buntgewirkten Kleider ausziehen; in Schrecken werden sie sich kleiden, werden auf der Erde sitzen und jeden Augenblick erzittern und sich über dich entsetzen. 17 Und sie werden ein Klagelied über dich erheben und zu dir sprechen: Wie bist du untergegangen, du von den Meeren her Bewohnte, du berühmte Stadt, die mächtig auf dem Meere war, sie und ihre Bewohner, welche allen, die darin wohnten, ihren Schrecken einflößten! 18 Nun erzittern die Inseln, am Tage deines Sturzes; und die Inseln die im Meere sind, sind bestürzt wegen deines Ausgangs. - 19 Denn so spricht der Herr, Jehova: Wenn ich dich zu einer verwüsteten Stadt mache, den Städten gleich, die nicht mehr bewohnt werden; wenn ich die Flut über dich heraufführe, und die großen Wasser dich bedecken: 20 so werde ich dich hinabstürzen zu denen, welche in die Grube hinabgefahren sind, zu dem Volke der Urzeit, und werde dich wohnen lassen in den untersten Örtern der Erde, in den Trümmern von der Vorzeit her, mit denen, welche in die Grube hinabgefahren sind, auf daß du nicht mehr bewohnt werdest; und ich werde Herrlichkeit setzen in dem Lande der Lebendigen. 21 Zum Schrecken werde ich dich machen, und du wirst nicht mehr sein; und du wirst gesucht und in Ewigkeit nicht wiedergefunden werden, spricht der Herr, Jehova.

zurückEinzelansichtvor

5. Mose - Kapitel 16

Gebote zum Passahfest

1 Beobachte den Monat Abib, daß du dem HERRN, deinem Gott, das Passah feierst; denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten geführt. (2. Mose 12.1) 2 Und du sollst dem HERRN, deinem Gott, als Passah Rinder und Schafe opfern an dem Ort, den der HERR erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. 3 Du sollst kein gesäuertes Brot an diesem Feste essen. Du sollst sieben Tage lang ungesäuertes Brot des Elends essen, denn du bist in eiliger Flucht aus Ägyptenland gezogen; darum sollst du dein Leben lang an den Tag deines Auszugs aus Ägyptenland denken! 4 Und es soll sieben Tage lang kein Sauerteig in allen deinen Landmarken gesehen werden, und soll auch nichts von dem Fleische, das am Abend des ersten Tages geschlachtet worden ist, über Nacht bleiben bis zum Morgen. 5 Du darfst das Passah nicht schlachten in irgend einem deiner Tore, die der HERR, dein Gott, dir gegeben hat; 6 sondern an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne, daselbst sollst du das Passah schlachten am Abend, wenn die Sonne untergeht, zu eben der Zeit, als du aus Ägypten zogest. 7 Und du sollst es braten und an dem Ort essen, den der HERR, dein Gott, erwählt hat, und sollst am Morgen umkehren und wieder zu deiner Hütte gehen. 8 Sechs Tage lang sollst du Ungesäuertes essen; und am siebenten Tage ist der Versammlungstag des HERRN, deines Gottes; da sollst du kein Werk tun.

Das Fest der Wochen

9 Sieben Wochen sollst du dir abzählen; wenn man anfängt, die Sichel an die Saat zu legen, sollst du anheben, die sieben Wochen zu zählen. 10 Darnach sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest der Wochen halten und ein freiwilliges Opfer von deiner Hand geben, je nach dem der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat. 11 Und du sollst fröhlich sein vor dem HERRN, deinem Gott, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit, der in deinen Toren ist, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die unter dir sind, an dem Ort, den der HERR, dein Gott, erwählen wird, daß sein Name daselbst wohne. (2. Mose 20.24) (5. Mose 16.16) 12 Und bedenke, daß du in Ägypten ein Knecht gewesen bist, daß du diese Satzungen beobachtest und tuest! (5. Mose 5.15)

Das Laubhüttenfest

13 Das Fest der Laubhütten sollst du sieben Tage lang halten, wenn du den Ertrag deiner Tenne und deiner Kelter eingesammelt hast. 14 Und du sollst an deinem Feste fröhlich sein, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levit und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind. (5. Mose 16.11) (5. Mose 26.11) 15 Sieben Tage lang sollst du dem HERRN, deinem Gott, das Fest halten an dem Ort, den der HERR erwählt hat; denn der HERR, dein Gott, wird dich segnen im ganzen Ertrag deiner Ernte und in allen Werken deiner Hände; darum sollst du fröhlich sein. 16 Dreimal im Jahre sollen alle deine männlichen Personen vor dem HERRN, deinem Gott, erscheinen an dem Ort, den er erwählen wird, nämlich am Fest der ungesäuerten Brote und am Fest der Wochen und am Fest der Laubhütten. Aber niemand soll mit leeren Händen vor dem HERRN erscheinen, 17 sondern ein jeder mit einer Gabe seiner Hand, je nach dem Segen, den der HERR, dein Gott, dir gegeben hat.

Einsetzung von Richtern. Bewahrung des Rechts

18 Du sollst dir Richter und Amtleute einsetzen in allen deinen Toren, die der HERR, dein Gott, dir unter deinen Stämmen geben wird, damit sie das Volk richten mit gerechtem Gericht. (4. Mose 11.16) (5. Mose 20.8-9) 19 Du sollst das Recht nicht beugen. Du sollst auch keine Person ansehen und keine Geschenke nehmen, denn die Geschenke verblenden die Augen der Weisen und verkehren die Worte der Gerechten. (5. Mose 1.17) 20 Der Gerechtigkeit, ja der Gerechtigkeit jage nach, daß du leben und das Land besitzen mögest, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.

Verbot des heidnischen Götzendienstes

21 Du sollst dir kein Astartenbild von irgendwelchem Holz aufstellen bei dem Altar des HERRN, deines Gottes, den du dir machst, (5. Mose 7.5) 22 und du sollst dir auch keine Säule aufrichten; solches haßt der HERR, dein Gott. (3. Mose 26.1)